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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kingpin am 14.06.2025 07:01
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Hallo
Ich wollte mal fragen ob mir jemand Erklären kann was ein BezTV-öD Rp genau ist.
Bei uns wird alles darauf hin umgestellt. Waren zuvor im TVÖD VKA
Wir werden daher auch jetzt in der Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen
Tätigkeiten berechnet. gemäß der Anlage BezTV-öD RP.
Aber ich kann nirgend wo etwas finden darüber.
Danke schon mal im Voraus
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Das ist der landesbezirkliche Tarifvertrag für RLP, der insbesondere die Eingruppierung für Hanwerker regelt (abweichend von der allgemeinen Entgeltordnung des TVöD).
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Arbeit/LTTG/Tarifvertraege_Omnibusverkehr/1_12_BezTV-N_RP_idFv_29_11_2021.pdf&ved=2ahUKEwiazonWmfGNAxU-SPEDHVx9AKkQFnoECB0QAQ&usg=AOvVaw2HaMw0zl2Czwq-6CUfK22a
Dass Du dazu nirgendwo etwas inden konntest, spricht allerdings Bände.
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Guten Tag,
das soll bei uns jetzt auch so passieren.
Ich frage mich nur was das soll und welchen Nachteil ich dadurch habe?
Laut meine Arbeitgebers soll ich gleich Eingruppiert bleiben aber ich finde dazu keine Entgelttabelle.
Chat GPT spuckt dazu aus das ich zwischen 250€ und 750€ weniger hätte, zeigt mir aber auch keine Tabelle.
Das wird doch bestimmt gemacht um irgendwo Geld zu sparen?
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Guten Tag,
das soll bei uns jetzt auch so passieren.
Ich frage mich nur was das soll und welchen Nachteil ich dadurch habe?
Laut meine Arbeitgebers soll ich gleich Eingruppiert bleiben aber ich finde dazu keine Entgelttabelle.
Chat GPT spuckt dazu aus das ich zwischen 250€ und 750€ weniger hätte, zeigt mir aber auch keine Tabelle.
Das wird doch bestimmt gemacht um irgendwo Geld zu sparen?
Die landesbezirklichen TVs haben keine eigenen Entgelttabellen, sondern es sind in der Regel nur Ergänzungen zu den Eingruppierungsvorschriften des TVöD, speziell für den Bereich der ehemaligen Arbeiter.
Auch werden in den landesbezirklichen TVs die sog. "Erschwerniszuschläge" näher geregelt.
In manchen Bundesländern (NRW z.B.) sind noch weitere Dinge darin geregelt (z.B. Zulassung zum Verwaltungslehrgang II, Eingruppierung von Schulhausmeistern). Das ist aber nicht in allen Bundesländern gleich. Ist historisch gewachsen (alte Manteltarifvertragszeit für Arbeiter ("BMT-G II")).
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Das ist der landesbezirkliche Tarifvertrag für RLP, der insbesondere die Eingruppierung für Hanwerker regelt (abweichend von der allgemeinen Entgeltordnung des TVöD).
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Arbeit/LTTG/Tarifvertraege_Omnibusverkehr/1_12_BezTV-N_RP_idFv_29_11_2021.pdf&ved=2ahUKEwiazonWmfGNAxU-SPEDHVx9AKkQFnoECB0QAQ&usg=AOvVaw2HaMw0zl2Czwq-6CUfK22a
Dass Du dazu nirgendwo etwas inden konntest, spricht allerdings Bände.
2strong, das ist der falsche TV, dass ist der Tarifvertrag für den Nahverkehr in Rheinland-Pfalz.
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Das ist der landesbezirkliche Tarifvertrag für RLP, der insbesondere die Eingruppierung für Hanwerker regelt (abweichend von der allgemeinen Entgeltordnung des TVöD).
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Arbeit/LTTG/Tarifvertraege_Omnibusverkehr/1_12_BezTV-N_RP_idFv_29_11_2021.pdf&ved=2ahUKEwiazonWmfGNAxU-SPEDHVx9AKkQFnoECB0QAQ&usg=AOvVaw2HaMw0zl2Czwq-6CUfK22a
Dass Du dazu nirgendwo etwas inden konntest, spricht allerdings Bände.
2strong, das ist der falsche TV, dass ist der Tarifvertrag für den Nahverkehr in Rheinland-Pfalz.
Dem schließe ich mich an.
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Über eine Richtigstellung wäre ich dankbar.
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Bis jetzt leider noch keine Reaktion.
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Über eine Richtigstellung wäre ich dankbar.
Wer soll denn was richtig stellen?
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Dieses gewisse Mitglied Namens 2strong.
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Geht wohl um diesen hier erwähnten TV:
https://verdi-bub.de/seminar/termin/1500-2509251
Auch Herr Werneke kennt ihn nicht ;)
https://www.reddit.com/r/OeffentlicherDienst/comments/1l8mzdj/hallo_reddit_ich_bin_frank_werneke_vorsitzender/
vor 1 Monat
Hallo Frank,
ich habe von meinem Arbeitgeber der Verbandsgemeinde ein Rundschreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mit Wirkung zum 01.07.2025 der BezTV-öD RP sowie die Entgeldgruppe für Mitarbeiter mit handwerklichen Tätigkeiten in Kraft tritt. Hierzu konnte ich aber bisher keine Inforationen finden und habe auch bei den letzten Verhandlungen nichts davon mitbekommen was hat es hiermit auf sich und wo gibt es Informationen.
FrankWerneke
Hallo u/IndividualShoe4234, um ganz ehrlich zu sein kann ich das auf die Schnelle nicht beantworten. Es handelt sich um eine spezifische Regelung für Rheinland-Pfalz. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Region können dir sicher weiterhelfen.
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Ich würde mir echt Gedanken machen, wenn der ver.di-Bundesvorsitzende alle regionalen Tarifverträge kennen würde. Dafür haben die einen hauptamtlichen Apparat, auch in den Bezirken.
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Guten Tag,
das soll bei uns jetzt auch so passieren.
Ich frage mich nur was das soll und welchen Nachteil ich dadurch habe?
Laut meine Arbeitgebers soll ich gleich Eingruppiert bleiben aber ich finde dazu keine Entgelttabelle.
Chat GPT spuckt dazu aus das ich zwischen 250€ und 750€ weniger hätte, zeigt mir aber auch keine Tabelle.
Das wird doch bestimmt gemacht um irgendwo Geld zu sparen?
Für bestimmte Berufsbilder wurde ein neues Entgeltgruppenverzeichnis erstellt bzw. wurden verschiedene Berufsbilder neu aufgenommen, z.B. Spielplatzkontrolleure, Baumkontrolleure u.a.
Soweit ich informiert bin ändert sich an der Eingruppierung vorerst nichts. Das neue Entgeltgruppenverzeichnis tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Für alle Neueinstellungen gelten dann die neuen Regelungen.
Beschäftigte, die bereits vor diesem Datum tätig waren, müssen bis zum 31. Dezember 2025 die Überleitung
beantragen. D.h. wenn du von handwerklichen Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten, die der BezTV-öD RP speziell beinhaltet, betroffen bist, kannst du eine Überleitung beantragen. I.d.R. werden deine auszuübenden Tätigkeiten dann anhand der neuen Entgeltordnung geprüft und ggf. zu einer anderen Eingruppierung führen.
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Chat GPT spuckt dazu ...
Leute, Leute, Leute ...
Solche Bots generieren ihre Antworten selbst! Man kann fündig werden ... JA! ... aber bitte immer hinterfragen!
Ich habe jetzt schon mehrfach recherchiert und dann Chat GPT befragt. Die Antworten waren inhaltlich einfach falsch!
https://www.youtube.com/shorts/5G5GGqwggLQ?feature=share
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Guten Tag,
das soll bei uns jetzt auch so passieren.
Ich frage mich nur was das soll und welchen Nachteil ich dadurch habe?
Laut meine Arbeitgebers soll ich gleich Eingruppiert bleiben aber ich finde dazu keine Entgelttabelle.
Chat GPT spuckt dazu aus das ich zwischen 250€ und 750€ weniger hätte, zeigt mir aber auch keine Tabelle.
Das wird doch bestimmt gemacht um irgendwo Geld zu sparen?
Für bestimmte Berufsbilder wurde ein neues Entgeltgruppenverzeichnis erstellt bzw. wurden verschiedene Berufsbilder neu aufgenommen, z.B. Spielplatzkontrolleure, Baumkontrolleure u.a.
Soweit ich informiert bin ändert sich an der Eingruppierung vorerst nichts. Das neue Entgeltgruppenverzeichnis tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Für alle Neueinstellungen gelten dann die neuen Regelungen.
Beschäftigte, die bereits vor diesem Datum tätig waren, müssen bis zum 31. Dezember 2025 die Überleitung
beantragen. D.h. wenn du von handwerklichen Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten, die der BezTV-öD RP speziell beinhaltet, betroffen bist, kannst du eine Überleitung beantragen. I.d.R. werden deine auszuübenden Tätigkeiten dann anhand der neuen Entgeltordnung geprüft und ggf. zu einer anderen Eingruppierung führen.
👍🏻