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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mercator am 15.06.2025 12:04

Titel: [Allg] Definition Dienstherr Land
Beitrag von: Mercator am 15.06.2025 12:04
Hallo,

mich interessiert, wer juristisch "Dienstherr" eines Landesbeamten ist. Das Land ist natürlich als juristische "Person" Dienstherr, aber immer "vertreten durch...". Konkret stellt sich mir daher die Frage:

Handelt es sich um einen Dienstherrenwechsel, wenn ein Landesbeamter auf eigenen Antrag von einer Landesbehörde A (untersteht dem Ministerium X) innerhalb eines Bundeslandes zu einer anderen Landesbehörde B (gehört dem Ministerium Y an) wechseln möchte?

So long!
Titel: Antw:Definition Dienstherr Land
Beitrag von: HansGeorg am 15.06.2025 12:32
Schau auf deine Ernennungsurkunde, da steht es drauf, wer dich ernannt hat ist auch dein Dienstherr.
Titel: Antw:Definition Dienstherr Land
Beitrag von: 2strong am 15.06.2025 13:43
Bleibt derselbe Dienstherr.
Titel: Antw:Definition Dienstherr Land
Beitrag von: Landesdiener am 17.06.2025 08:42
Du beantwortest dir die Frage doch selbst: von Landesbehörde zu Landesbehörde im gleichen Land.