Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mercator am 15.06.2025 12:04
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Hallo,
mich interessiert, wer juristisch "Dienstherr" eines Landesbeamten ist. Das Land ist natürlich als juristische "Person" Dienstherr, aber immer "vertreten durch...". Konkret stellt sich mir daher die Frage:
Handelt es sich um einen Dienstherrenwechsel, wenn ein Landesbeamter auf eigenen Antrag von einer Landesbehörde A (untersteht dem Ministerium X) innerhalb eines Bundeslandes zu einer anderen Landesbehörde B (gehört dem Ministerium Y an) wechseln möchte?
So long!
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Schau auf deine Ernennungsurkunde, da steht es drauf, wer dich ernannt hat ist auch dein Dienstherr.
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Bleibt derselbe Dienstherr.
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Du beantwortest dir die Frage doch selbst: von Landesbehörde zu Landesbehörde im gleichen Land.