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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Reinsch am 16.06.2025 12:19

Titel: [Allg] Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 16.06.2025 12:19
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit der Bearbeitungsdauer bezüglich Beitragserstattung Rentenversicherung?

Grüße, Reinsch
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 16.06.2025 14:19
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Grandia am 16.06.2025 14:45
Ich warte nun auch seit 3 Monaten darauf, obwohl ich alles eingereicht habe. Fällt alles unter 6 Monaten in den Begriff "zügig"?
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: NWB am 16.06.2025 14:51
Nach 3 Monaten kann man mal freundlich anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen, bzw. ob noch Unterlagen fehlen.
Das sollte weiterhelfen. Der Ton macht die Musik
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 16.06.2025 15:24
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?

Hatte mich einfach interessiert. Haben den Antrag für meine Freundin gestellt und wollte einfach nur wissen, wie lange man in etwa auf einen Bescheid warten muss
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 16.06.2025 15:26
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden geht die Beitragserstattung recht zügig.

Gibt es einen konkreten Anlass, warum Du nachfragst?

Kommt der "Rentenonkel" aus dem Bereich?  ;)
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 16.06.2025 16:06
Nomen est omen  ;D
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 16.06.2025 16:11
Nomen est omen  ;D

Dann mal vielen Dank, dass du deine Beziehungen spielen lässt und die Bearbeitungszeit verkürzt.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 16.06.2025 16:12
Typischerweise erlischt mit der Beitragserstattung das gesamte Rentenversicherungskonto.

Daher ist die Leistungsabteilung angehalten, vor der Beitragserstattung zunächst das Rentenversicherungskonto zu klären (Schule, Studium, usw.). Auch wird regelmäßig das Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten angefordert und auch eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn.

Derzeit läuft gerade die Rentenanpassung mit etwa 26 Mio Renten. Aufgrund der diesjährigen Bundestagswahl sind derzeit alle Kräfte in die Rentenanpassung eingebunden. Daher kann es sein, dass Anträge, die nicht unmittelbar etwas mit einer laufenden Zahlung zu tun haben, zunächst zurück gestellt werden.

Ob es fehlende Unterlagen sind oder einfach die aktuelle Situation kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden. Ein Anruf ist sicher eine gute Idee ... sofern jemand an der anderen Seite abhebt. Derzeit ist das Anruferaufkommen ebenfalls stark gestiegen.

Nach 6 Monaten gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzulegen.

Unabhängig davon halte ich eine Beitragserstattung für Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den meisten Fällen für eine extrem schlechte Idee. Wenn Ihr die Suchfunktion nutzt, findet Ihr einige Kommentare von mir dazu.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 16.06.2025 16:31
Typischerweise erlischt mit der Beitragserstattung das gesamte Rentenversicherungskonto.

Daher ist die Leistungsabteilung angehalten, vor der Beitragserstattung zunächst das Rentenversicherungskonto zu klären (Schule, Studium, usw.). Auch wird regelmäßig das Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten angefordert und auch eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn.

Derzeit läuft gerade die Rentenanpassung mit etwa 26 Mio Renten. Aufgrund der diesjährigen Bundestagswahl sind derzeit alle Kräfte in die Rentenanpassung eingebunden. Daher kann es sein, dass Anträge, die nicht unmittelbar etwas mit einer laufenden Zahlung zu tun haben, zunächst zurück gestellt werden.

Ob es fehlende Unterlagen sind oder einfach die aktuelle Situation kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden. Ein Anruf ist sicher eine gute Idee ... sofern jemand an der anderen Seite abhebt. Derzeit ist das Anruferaufkommen ebenfalls stark gestiegen.

Nach 6 Monaten gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzulegen.

Unabhängig davon halte ich eine Beitragserstattung für Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den meisten Fällen für eine extrem schlechte Idee. Wenn Ihr die Suchfunktion nutzt, findet Ihr einige Kommentare von mir dazu.

Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Grandia am 16.06.2025 17:50
Das Telefonat war nett, ich auch. Es fehlen keine Unterlagen und es ist eine Notiz hinterlegt. Hätte ja sein können, dass ich doch was vergessen habe. Also ist es si ein Ding der Geduld 😅, meiner fehlenden.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Ozymandias am 16.06.2025 17:53
DRV Bund ist/war durch zusätzliche Aufgaben besonders belastet.

Naja man weiß ja nicht, ob man in Zukunft noch irgendwen pflegt oder sonstwas. Daher ist die voreilige Auszahlung manchmal nicht ganz optimal.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 17.06.2025 09:07

Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?

Altersrentenanspruch

Ein Altersrentenanspruch entsteht, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 60 Monate mit Beiträgen zusammen bekommt.

Dazu gehören auch Zeiten aus einem Minijob, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Zeiten der Pflege eines Angehörigen.

Sobald man die Wartezeit von 60 Monaten erreicht hat, besteht auch für etwaige Hinterbliebene (Ehepartner/Waisen) ein Hinterbliebenenrentenschutz.

Ein vorzeitiger Altersrentenanspruch kann entstehen, sofern man mindestens 35 Jahre zusammen hat. Die Zeiten, die nach einer Erstattung untergegangen sind, für die aber keine Beiträge erstattet wurden (Schulzeiten, Studienzeiten, Erziehungszeiten, usw.) sind unwiderruflich weg.

Auswirkungen auf die Versorgung

Nach § 14a BeamtVG können Zeiten aus der Rentenversicherung zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Dienstunfähigkeit führen.

Die Versicherungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können unter Umständen auf die 45 Dienstjahre angerechnet werden und so einen vorzeitigen Einstieg in die Pensionierung ermöglichen. (§ 14 Abs. 3 BeamtVG in Verbindung mit §§ 6, 8 bis 10 und ggf. § 14 a BeamtVG)

Nach der Beitragserstattung erlischt das Rentenkonto der Rentenversicherung, so dass die Rentenversicherung dann keinen Versicherungszeiten mehr bestätigen kann. Ohne eine aktuelle Bestätigung zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Zeiten nach den obigen Vorschriften regelmäßig nicht mehr anerkannt.

Risiken

Es können daher in folgenden Fallkonstellationen Nachteile für sich oder die Hinterbliebenen entstehen:
-   Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
-   Vorzeitiges Ableben
-   Scheidung (Versorgungsausgleich)
-   Beitragszahlung nach der Beitragserstattung durch Minijob oder Pflege eines Angehörigen
-   Nachversicherung durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
-   Gesetzliche Änderungen im Renten- oder Beamtenrecht bis zur Pensionierung
-   Keine vorzeitige Pensionierung ohne Minderung mehr möglich (Stichwort: 45 Jahre)
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Reinsch am 17.06.2025 10:26

Danke für die ausführliche Antwort.
Schlechte Idee? Soweit ich das jetzt über die Suchfunktion nachlesen konnte, ist es eine schlechte Idee, falls man die 40 Jahre nicht zusammen bekommt? Oder habe ich das falsch verstanden?

Altersrentenanspruch

Ein Altersrentenanspruch entsteht, wenn man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 60 Monate mit Beiträgen zusammen bekommt.

Dazu gehören auch Zeiten aus einem Minijob, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Zeiten der Pflege eines Angehörigen.

Sobald man die Wartezeit von 60 Monaten erreicht hat, besteht auch für etwaige Hinterbliebene (Ehepartner/Waisen) ein Hinterbliebenenrentenschutz.

Ein vorzeitiger Altersrentenanspruch kann entstehen, sofern man mindestens 35 Jahre zusammen hat. Die Zeiten, die nach einer Erstattung untergegangen sind, für die aber keine Beiträge erstattet wurden (Schulzeiten, Studienzeiten, Erziehungszeiten, usw.) sind unwiderruflich weg.

Auswirkungen auf die Versorgung

Nach § 14a BeamtVG können Zeiten aus der Rentenversicherung zu einer vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Dienstunfähigkeit führen.

Die Versicherungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können unter Umständen auf die 45 Dienstjahre angerechnet werden und so einen vorzeitigen Einstieg in die Pensionierung ermöglichen. (§ 14 Abs. 3 BeamtVG in Verbindung mit §§ 6, 8 bis 10 und ggf. § 14 a BeamtVG)

Nach der Beitragserstattung erlischt das Rentenkonto der Rentenversicherung, so dass die Rentenversicherung dann keinen Versicherungszeiten mehr bestätigen kann. Ohne eine aktuelle Bestätigung zum Zeitpunkt der Pensionierung werden die Zeiten nach den obigen Vorschriften regelmäßig nicht mehr anerkannt.

Risiken

Es können daher in folgenden Fallkonstellationen Nachteile für sich oder die Hinterbliebenen entstehen:
-   Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
-   Vorzeitiges Ableben
-   Scheidung (Versorgungsausgleich)
-   Beitragszahlung nach der Beitragserstattung durch Minijob oder Pflege eines Angehörigen
-   Nachversicherung durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
-   Gesetzliche Änderungen im Renten- oder Beamtenrecht bis zur Pensionierung
-   Keine vorzeitige Pensionierung ohne Minderung mehr möglich (Stichwort: 45 Jahre)
Da spricht der Profi....vielen Dank für die Infos
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Zauberberg am 17.06.2025 13:02
Danke Rentenonkel ! Hatte früher mal kurz überlegt, ob ich mir die Beiträge auszahlen lasse, doch durch Deine Ausführungen, gerade zum Nachweis der 45 Jahre, bin ich eindeutig zu der Erkenntnis gekommen ...NEIN !

...aber das nach Auszahlung eine Löschung erfolgt und dann eine Anrechnung nicht mehr möglich ist ...da muß man erstmal drauf kommen.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: hondafahrer26 am 17.06.2025 14:15
Ich würde empfehlen, sich darüber zu informieren, ob diese Regelung auch für das Versorgungsgesetz des eigenen Bundeslandes zutrifft. Baden-Württemberg und Bayern ziehen derartige Rentenversicherungszeiten meines Wissens nicht für die Berechnung der Dienstzeit für den Wegfall des Versorgungsabschlages an.

Auch dürften sich die Vorteile von erstattbaren Pflichtbeiträgen in Grenzen halten, wenn man wegen Erreichen einer Altersgrenze auf Antrag in den Ruhestand versetzt wurde, da dann die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI eintritt.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 17.06.2025 14:26
Ich würde empfehlen, sich darüber zu informieren, ob diese Regelung auch für das Versorgungsgesetz des eigenen Bundeslandes zutrifft. Baden-Württemberg und Bayern ziehen derartige Rentenversicherungszeiten meines Wissens nicht für die Berechnung der Dienstzeit für den Wegfall des Versorgungsabschlages an.

Da in der Regel der Zeitpunkt der Pensionierung bei den Allermeisten noch in weiter Ferne liegen dürfte, liegt das Risiko hier in der Möglichkeit der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum Eintritt der Pension. Nur weil das derzeit so ist, heißt es nicht, dass es zukünftig nicht anders sein kann.

Auch dürften sich die Vorteile von erstattbaren Pflichtbeiträgen in Grenzen halten, wenn man wegen Erreichen einer Altersgrenze auf Antrag in den Ruhestand versetzt wurde, da dann die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI eintritt.

Sollte es nicht gelingen, bis zur Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen, ist es jedem unbenommen, dann immer noch die Beitragserstattung zu beantragen.

Der finanzielle Nachteil liegt lediglich darin, dass die Beiträge nicht verzinst werden, man also in x Jahren genau die gleiche Summe bekommen würde wie heute. Diesen finanziellen Nachteil halte ich jedoch gegenüber den Risiken der Beitragserstattung für überschaubar.
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: hondafahrer26 am 17.06.2025 14:37
Ich würde empfehlen, sich darüber zu informieren, ob diese Regelung auch für das Versorgungsgesetz des eigenen Bundeslandes zutrifft. Baden-Württemberg und Bayern ziehen derartige Rentenversicherungszeiten meines Wissens nicht für die Berechnung der Dienstzeit für den Wegfall des Versorgungsabschlages an.

Da in der Regel der Zeitpunkt der Pensionierung bei den Allermeisten noch in weiter Ferne liegen dürfte, liegt das Risiko hier in der Möglichkeit der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum Eintritt der Pension. Nur weil das derzeit so ist, heißt es nicht, dass es zukünftig nicht anders sein kann.

Das stimmt natürlich - gilt aber umgekehrt selbstverständlich genauso.

Zitat
Auch dürften sich die Vorteile von erstattbaren Pflichtbeiträgen in Grenzen halten, wenn man wegen Erreichen einer Altersgrenze auf Antrag in den Ruhestand versetzt wurde, da dann die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI eintritt.

Sollte es nicht gelingen, bis zur Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen, ist es jedem unbenommen, dann immer noch die Beitragserstattung zu beantragen.

Der finanzielle Nachteil liegt lediglich darin, dass die Beiträge nicht verzinst werden, man also in x Jahren genau die gleiche Summe bekommen würde wie heute. Diesen finanziellen Nachteil halte ich jedoch gegenüber den Risiken der Beitragserstattung für überschaubar.

Warum warten, wenn man dann ohnehin im Ruhestand ist und folglich die vorübergehende Erhöhung oder die Abschlagsfreiheit kein Thema mehr sind?
Titel: Antw:Beitragserstattung Rentenversicherung - Bearbeitungsdauer
Beitrag von: Rentenonkel am 17.06.2025 15:09

Das stimmt natürlich - gilt aber umgekehrt selbstverständlich genauso.

Das stimmt natürlich. Allerdings ist die Beitragserstattung unumkehrbar. Und da die Beiträge der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG unterliegen, müssen die Beiträge irgendwann entweder in Form einer Rente oder einer einmaligen Beitragserstattung (notfalls auch an die Hinterbliebenen) ausgezahlt werden.

Und sollte das GG abgeschafft werden, haben wir mit Sicherheit ganz andere Probleme  ;D

Warum warten, wenn man dann ohnehin im Ruhestand ist und folglich die vorübergehende Erhöhung oder die Abschlagsfreiheit kein Thema mehr sind?

Das Warten bezieht sich auf die Zeit zwischen der Ernennung auf Lebenszeit und dem Erreichen der Regelaltersgrenze.