Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: kleene01 am 18.06.2025 18:37

Titel: Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: kleene01 am 18.06.2025 18:37
Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum Thema Belohnungen und Geschenke. Darf ich vom Kollegium etwas als Abschiedsgeschenk abnehmen? Gibt es eine Begrenzung der Summe?

Danke und viele Grüße
Kleene
Titel: Antw:Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.06.2025 19:03
Gibt es bei euch eine Regelung, die das verbietet?

Solange sie dir keine bedrohte Panda-Art, 15 Kilo Koks oder den Kopf des Vorgesetzten auf dem Silbertablett schenken wollen...
Titel: Antw:Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: Umlauf am 19.06.2025 06:31
Einerseits sollte es eine Regelung geben. Möglicherweise betrachtet diese nur die Annahme von Extern.

Ihr seid Kollegen. Einfach mal mit gesunden Menschenverstand prüfen, ob es zwischen euch oder den Familien irgendeine Querverbindung gibt, die das dienstliche berühren könnte.
Titel: Antw:Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: SozPädBW am 19.06.2025 07:20
Im Kontext Belohnungen und Geschenke würde ich mir immer die Frage der Einflussnahme bzw. Bestechlichkeit setellen. Deshalb würde ich in diesem Falle davon ausgehen, dass du ein Abschiedsgeschenk abnehmen kannst.
Titel: Antw:Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: NWB am 19.06.2025 10:08
Außerdem wirst du ja auch etwas zum Ausstand geben, Süßigkeiten, Getränke, Kuchen o.ä.
Geschenk und Gegengeschenk unter Kollegen.
Titel: Antw:Belohnungen und Geschenke
Beitrag von: Dakmer am 19.06.2025 11:14
Bei uns betrifft der Passus "Belohnung und Geschenke" die Entgegennahme von außerhalb. Also von Firmen usw. Dies könnte als Bestechung ausgelegt werden und ist dem Vorgesetzten zu melden.

Jedoch, wenn die Kollegen Geld sammeln und ein Geschenke kaufen, hat es nichts mit Bestechung zu tun.
Bei uns gibt es immer ein kleines Geschenk zum Geburtstag oder zu Jubiläen.