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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: hannifa am 24.06.2025 10:27

Titel: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: hannifa am 24.06.2025 10:27
Hallo,

bei uns wurde es immer so gehandhabt, dass ich den Verkauf unserer Baugrundstücke öffentlich bekanntgemacht habe und davor aus Zuruf unserer Dienststellenleiterin diese Anzeige immer gewissen Unternehmen zugemailt habe.

Nun hat nach einer der der letzten Anzeigen ein ehemaliger MA eines dieser Unternehmen unserer Dienststellenleiterin Konsequenzen dieser Vorgehensweise sozusagen angedroht.

Nun habe ich als "kleine" Sekretärin Angst, dass das auch auf mich zurückfallen kann, weil die Mails von mir kamen.

Sind solche Mails vor Veröffentlichung tatsächlich nicht erlaubt i. R. d. Vergaberechts?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: 2strong am 24.06.2025 11:18
Bestimmte Personen (auch juristische Personen) auf Ausschreibungen hinzuweisen (seien es Vergabeverfahren, seien es Stellenausschreibungen) ist rechtlich nicht zu beanstanden, solange die Ausschreibung korrekt veröffentlicht ist und somit für jeden Interessierten einsehbar.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: Rowhin am 24.06.2025 11:22
Interessant dürfte es ggfs. sein, wieweit "davor" diese Mails an die Unternehmen gingen. Reden wir hier von 5 Minuten oder von acht Wochen?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: hannifa am 24.06.2025 11:29
I. d. R. 2 - 5 Tage vorher.

Gibt es eine Rechtsgrundlage oder Kommentierungen, aus denen hervorgeht, dass ein Hinweis auf eine amtl. Bekanntmachung, Veröffentlichung, der vor dieser erfolgt ist, nicht zu beanstanden ist?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: Hans1W am 24.06.2025 14:12
Wie kurz o. lang sind den die Fristen. Wenn die Frist von Veröffentlichung zur Einreichung Gebot z.b. 14 Tage ist, sind 5 Tage mehr Zeit schon erheblich.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: 2strong am 24.06.2025 14:30
Dank an die Kollegen für die aufmerksame Lektüre des Sachverhalts:
Wenn die einzelne Personen (abseits eines förmlichen Vorinformations-Verfahrens) informiert werden, bevor eine offizielle Ausschreibung erfolgt, hätten diese Personen - aufgrund der längeren Vorbereitungszeit - einen wettbewerbsvorteil. Das dürften Konkurrenten rügen können.

Da das nicht passiert ist: Schwamm drüber und nächstes Mal richtig machen.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß Vergaberecht
Beitrag von: clarion am 24.06.2025 18:29
Es ist zulässig Unternehmen, mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat, auf Ausschreibungen hinzuweisen, aber wir machen es erst mit Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und verlinken auch nur, damit alle Bewerber garantiert identische Unterlagen haben.