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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Route66 am 25.06.2025 15:19

Titel: Pensionsberechnung
Beitrag von: Route66 am 25.06.2025 15:19
Hallo,
ich werde demnächst ca. ein Jahr vor meiner Pensionierung befördert. Demnach wird das neue Gehalt nicht mehr für die Pensionsberechnung berücksichtigt (es muss mind. 2 Jahre vor der Pensionierung sein).
Meine Frage: Wie wäre es, wenn ich beantrage, noch ein Jahr weiter zu arbeiten und dem Antrag würde stattgegeben werden? Somit wären es zwei Jahre.
Kann ich das machen? Oder zählt das Verlängerungsjahr sowieso nicht?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Viele Grüße,
Thomas
Titel: Antw:Pensionsberechnung
Beitrag von: NWB am 25.06.2025 15:20
Wenn der Dienstherr sich darauf einlässt sollte dem nichts im Wege stehen
Titel: Antw:Pensionsberechnung
Beitrag von: Roderick85 am 25.06.2025 20:25
Aus eigener Erfahrung, ehemaliger Kollege, (allerdings Bund) kann ich dir sagen dass das ohne weiteres funktioniert. Wenn du 2 Jahre voll hast, ist die erreichte Besoldungsstufe ruhegehaltsfähig. Vorausgesetzt dass sich deine Dienststelle darauf einlässt.
Titel: Antw:Pensionsberechnung
Beitrag von: 2strong am 26.06.2025 11:10
In Falle eines solchen Verlängerungsantrags wird der Personalbereich von Deinem Vorgesetzten eine Stellungnahme anfordern. In dieser sollte ein wichtiger dienstlicher Grund für die Verlängerung angegeben werden. Die Sicherung der höheren Versorgung ist kein geeigneter Grund. Da müsste man sich noch was anderes einfallen lassen.