Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: polente am 26.06.2025 14:39
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Hallo zusammen,
ich würde hiermit gerne eine Diskussion um den vor geraumer Zeit veröffentlichten Gesetzesentwurf des Deutschen Richterbundes zur Effektivierung besoldungsrechtlicher Klageverfahren entfachen.
https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/alimentationsgrundsatzklage-gegen-besoldungsdumping
Meiner Meinung nach (Nichtjurist) bietet der Entwurf großes Potential, sofern alle Entscheidungsträger mitmachen.
Leider finde ich auf dem Portal des Bundestages nichts dazu. Hat jemand mehr Informationen, wann der Entwurf eingebracht wird und wie der aktuelle Sachstand ist?
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Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich nicht um einen Referentenentwurf aus dem BMI sondern um einen Entwurf des DRB. Insofern kann der DRB diesen gerne im BMI vorstellen, ob dieser dann Unterstützung findet, steht auf einem anderen Blatt.
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wünschen kann man viel und papier ist geduldig
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Wird nicht kommen, da dann nicht mehr auf Kosten anderer gespart werden kann. ;)
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1.) Ich finde es unglücklich, dass immer neue Threads zum gleichen Themenkomplex eröffnet werden, weil es so unübersichtlich wird und gerade ja auch nicht viel passiert.
2.) Es hat mich erstaunt, womit der DRB seine Zeit so verbringt. Die Stellungnahmen des DRB sind herausragend aber dieser Gesetzentwurf??? ist allenfalls geeignet auf das Problem hinzuweisen, dass gegenwärtig angesichts der Verfahrensdauern kein effektiver Rechtsschutz gegeben ist.
Umsetzungschancen hat er definitiv nicht.
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Klar ist es unsinnig, dass jedes Jahr mehrere Tausende klagen müssen. Im schlimmsten Fall gäbe es jedes Jahr 3 Millionen Besoldungsklagen. Muss man sich mal vorstellen....
Inoffiziell ist es ja schon heute so, dass die Verwaltungsgerichte sich nur eine handvoll Pilotverfahren raussuchen.
Auch das BVerfG lässt die meisten Klagen einfach liegen und sucht sich Pilotverfahren raus.
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Klar ist es unsinnig, dass jedes Jahr mehrere Tausende klagen müssen. Im schlimmsten Fall gäbe es jedes Jahr 3 Millionen Besoldungsklagen. Muss man sich mal vorstellen....
Inoffiziell ist es ja schon heute so, dass die Verwaltungsgerichte sich nur eine handvoll Pilotverfahren raussuchen.
Auch das BVerfG lässt die meisten Klagen einfach liegen und sucht sich Pilotverfahren raus.
Wenn jetzt die richtigen Urteile des BVerfG kommen, und die Presse und die Gewerkschaften und die sozialen Medien das intensiv aufgreifen, kann das mit Pilotverfahren auch nicht mehr geregelt werden, insbesondere wenn sich herhausstellt, dass nur jene mit statthaftem Rechtsbehelf, Besoldung und Versorgung nachbezahlt bekommen.