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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Bini1233 am 26.06.2025 22:29

Titel: § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Beitrag von: Bini1233 am 26.06.2025 22:29
Hallo zusammen!

Eine kurze Frage zur Kündigungsfrist: Am 01.07. bin ich 11 Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt - das 12. Jahr beginnt. Meines Erachtens habe ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende, da die 12 Jahre noch nicht voll sind, sehe ich das richtig?

Meine Ausbildung habe ich "vor langer Zeit" ebenfalls mit TVÖD gemacht und war danach ca. 4 Jahre im TVÖD beschäftigt. Danach ging es für mich einige Jahre außerhalb des TVÖD weiter und dann zum jetzigen Arbeitgeber. Somit bin ich nicht von TVÖD zu TVÖD gewechselt und würde sagen, dass diese Zeit nicht für die Beschäftigungsdauer mit angerechnet wird. Sehe ich das auch richtig?

Danke :-)

VG Bini