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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sonnenblume123 am 27.06.2025 22:40

Titel: Heilpädagogen Jobwechsel von TVÖD zu TV-L
Beitrag von: Sonnenblume123 am 27.06.2025 22:40
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich auf eine Stelle im TV-L als Heilpädagogin im Krankenhaus beworben, bin mir aber mit dem Gehalt sehr unsicher. Zurzeit arbeite ich als Heilpädagogin in einer Kita im TVÖD E9 Stufe 3 ich habe gelesen das, dass Gehalt im TV-L deutlich weniger am Ende ist.

Gibt es Möglichkeiten im TV-L genau das gleiche Gehalt wie im TVÖD zubekommen oder kann ich etwas verhandeln (z.B. Zulagen, o.Ä. ) damit ich das gleiche Entgeld bekomme?

Für die Stelle im TV-L müsste ich auch umziehen gibt es für den Umzug Möglichkeiten etwas mit dem neuen Arbeitgeber zu verhandeln?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Titel: Antw:Heilpädagogen Jobwechsel von TVÖD zu TV-L
Beitrag von: Rowhin am 27.06.2025 23:20
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich auf eine Stelle im TV-L als Heilpädagogin im Krankenhaus beworben, bin mir aber mit dem Gehalt sehr unsicher. Zurzeit arbeite ich als Heilpädagogin in einer Kita im TVÖD E9 Stufe 3 ich habe gelesen das, dass Gehalt im TV-L deutlich weniger am Ende ist.


Wenn du weißt, wie deine potenzielle neue Stelle eingruppiert ist, dann kannst du dir hier genau ausrechnen was du bekommst: Rechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg)

Gibt es Möglichkeiten im TV-L genau das gleiche Gehalt wie im TVÖD zubekommen oder kann ich etwas verhandeln (z.B. Zulagen, o.Ä. ) damit ich das gleiche Entgeld bekomme?


Verhandeln solltest du in jedem Fall, in welcher Stufe du landest. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Zulage nach TV-L 16(5):

Zitat
(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Für die Stelle im TV-L müsste ich auch umziehen gibt es für den Umzug Möglichkeiten etwas mit dem neuen Arbeitgeber zu verhandeln?

Das kommt vollständig auf den AG an, ob er hier Möglichkeiten hat und diese gewähren möchte. Standard ist es nicht.