Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Eniournis78 am 02.07.2025 05:57

Titel: Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
Beitrag von: Eniournis78 am 02.07.2025 05:57
ich überlege aktuell, vom Landesdienst (TV-L E10, Stufe 4) in den Bundesdienst zu wechseln.
Hat jemand Erfahrung, wie die Einstufung beim Bund erfolgt? Wird die bisherige Stufe übernommen oder muss ich mit einer niedrigeren Stufe rechnen?
Titel: Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
Beitrag von: MoinMoin am 02.07.2025 07:20
Kommt auf dein Verhandlungsgeschick und deine Wertigkeit für den neuen AG an.
Beim Bund kann man plus 2 Stufen verhandeln, wenn man es Wert ist.
Titel: Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
Beitrag von: Umlauf am 02.07.2025 09:19
Kommt auch auf die einzelne Behörde an.

Bei uns würde vor dem Gespräch, für den Bereich EG10/11/12, die Stufe 4 als Grundlage für das Gespräch gesetzt werden.
Titel: Antw:Einstufung nach TVöD bei Wechsel vom Land zum Bund
Beitrag von: MoinMoin am 02.07.2025 09:41
Bei uns wird vor dem Gespräch festgestellt in welchem Rahmen der Bewerber eingestuft werden kann.
Stufe 4 als Grundlage zu setzen ist tariflich nicht möglich, wenn man keine förderliche Zeiten vorweisen kann.
Wir können idR nicht über oder außertariflich bezahlen.