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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kaffeekanzler am 02.07.2025 12:20

Titel: [Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Kaffeekanzler am 02.07.2025 12:20
Guten Tag zusammen,

ich schaue zur Zeit als recht junger Beamter nach einer Rechtsschutzversicherung für mich.
Hierbei habe ich ggü. den jew. Maklern geschildert, dass ich für die Jahre 2023 und 2024 Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung eingelegt habe. Wichtig war für mich, ob in einem möglichen (bzw. wahrscheinlichen) Falle der Ablehnung meiner Widersprüche eine daraufhin von mir erhobene Klage von der Versicherung auch abgedeckt ist.
Argumentativ habe ich darauf verwiesen, dass bisher keine gerichtliche Auseinandersetzung vorliegt, sondern lediglich das Vor-/Widerspruchsverfahren läuft.

Eine Versicherung teilte mir mit, dass eine mögliche Klage nicht abgedeckt wird ("Der Rechtsschutzfall ist durch den Widerspruch bereits eingetreten"). Eine andere Versicherung wollte sich nicht festlegen (Eine Schadenfallprüfung ist erst bei bereits bestehendem Vertrag möglich").

Haltet ihr es für utopisch, dass die möglichen späteren Klagen bei mir abgedeckt werden? Hättet ihr noch weitere Ideen wie ich argumentativ vorgehen könnte?
Titel: Antw:[Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Ozymandias am 02.07.2025 12:31
Die RSV hat da recht. Das Haus brennt bereits und es soll versichert werden. Geht nicht.

Man kann alternativ einfach zur Rechtsantragsstelle des Gerichts gehen, dann schreibt ein netter Rechtspfleger die Klage.
Titel: Antw:[Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Mondschaf78 am 03.07.2025 07:46
Sofern es für Dich in Frage kommt, wäre auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft eine Alternative. Dort wird auch Unterstützung in Rechtsfragen angeboten.
Titel: Antw:[Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Magda am 03.07.2025 08:23
Ich sehe es auch so: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Eine Rechtschutzversicherung würde (jetzt abgeschlossen) erst für eine Klage für das Jahr 2025 greifen.

Wie Mondschaf aber schon schrieb: Der Rechtschutz über die Gewerkschaft könnte eine Alternative sein und könnte greifen, sofern zumindest 3 Monate nach Mitgliedschaftsbeginn verstreichen, bis ein Widerspruchsbescheid erlassen wird.
Titel: Antw:[Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Illunis am 03.07.2025 08:39
Sofern es für Dich in Frage kommt, wäre auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft eine Alternative. Dort wird auch Unterstützung in Rechtsfragen angeboten.

Aber im Voraus über die Gewerkschaft informieren.
Bei mir war die Klage der Grund zum Austritt aus der Gewerkschaft. Wenn die hierbei nicht hilft, ist eine Gewerkschaft keinen einzigen Cent wert im Gegensatz zu meiner RSV (die aber schon vor dem Widerspruch abgeschlossen war)
Titel: Antw:[Allg.] Rechtschutzversicherung i.V.m. Widerspruch gegen die Besoldung
Beitrag von: Kaffeekanzler am 08.07.2025 15:40
Guten Tag zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Auch für mich ist das soweit nachvollziehbar.

Übrigens beinhalten manche Ruchtsschutzversicherungspakte auch den Verzicht der Einrede der Vorvertraglicheit.
So werden beispielsweise bei drei Jahren bestehenden RS-Versicherungen auch solche Fälle abgedeckt, die vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit entstanden sind.

Bei den langwierigen Verfahren betreffend die amtsangemessene Alimentation habe ich ja vielleicht doch noch eine Chance darauf das eine mögliche Klage abgedeckt ist.  :)