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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: link82 am 03.07.2025 14:27
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Hallo,
aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.
Aktuell bin ich in der E9b Stufe 3 mit Zulage §16 Stufenvorwegg. und pers. Zulage, damit ich auf das entsprechende Brutto komme, was mir bei der Einstellung zugesichert wurde.
Qualifizierung ist jetzt abgeschlossen, und ich müsste eigentlich um beim selben Brutto zu bleiben in die E10 St. 5 oder E11 St.4 kommen. Jetzt wurde mir heute eröffnet das ich nur in die 10 St.2 komme, zwar noch eine Zulage behalte, aber in Summe nachher knapp 300€ Brutto im Monat weniger habe.
Die Stelle ist bis E12.
Ich weiß, Zulagen sind nicht bindend, und werden bei den Gruppierung, und Stufen nicht mit berücksichtigt.
Mir wurde aber bei Einstellung was anderes suggeriert.
Habt Ihr Tipps?
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aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.
Du hast also ein Ingenieurstudium nachgeholt?
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Nein, bei uns gibt es eine Qualifizierung das du dem FH Ingenieur tariflich gleichgestellt bist.
Und dementsprechend die Stellen besetzen kannst.
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Hallo,
aktuell bin ich in S-H beschäftigt, bin Techniker, und habe eine entsprechende Qualifizierung abgeschlossen um in die Ing. Gruppen zu kommen.
Aktuell bin ich in der E9b Stufe 3 mit Zulage §16 Stufenvorwegg. und pers. Zulage, damit ich auf das entsprechende Brutto komme, was mir bei der Einstellung zugesichert wurde.
Qualifizierung ist jetzt abgeschlossen, und ich müsste eigentlich um beim selben Brutto zu bleiben in die E10 St. 5 oder E11 St.4 kommen. Jetzt wurde mir heute eröffnet das ich nur in die 10 St.2 komme, zwar noch eine Zulage behalte, aber in Summe nachher knapp 300€ Brutto im Monat weniger habe.
Die Stelle ist bis E12.
Ich weiß, Zulagen sind nicht bindend, und werden bei den Gruppierung, und Stufen nicht mit berücksichtigt.
Mir wurde aber bei Einstellung was anderes suggeriert.
Habt Ihr Tipps?
Ist dein AG TVÖD oder TVÖD angelehnt?
Weil normalerweise bist du nach deinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Übernimmst du jetzt neue Tätigkeiten oder wirst du einfach neueingruppiert?
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TV L ist das, ist eine AöR.
Tätigkeit bleibt gleich ist eine Stelle bis E12, sollte jetzt nur eigentlich mehr Geld bekommen.
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Dann ist da etwas... Seltsam. Denn wie UNameIT schon sagt, bist du im TV-L normalerweise nach Tätigkeit eingruppiert, nicht nach persönlicher Qualifikation. Das heißt, wenn sich deine Tätigkeit nicht ändert, ändert sich in fast allen Fällen auch deine Eingruppierung nicht. Das würde wiederum heißen du warst bis jetzt falsch eingruppiert oder wirst jetzt falsch eingruppiert.
Es gibt zwar die Möglichkeit, dass du bei fehlender persönlicher Eignung niedriger eingruppiert wirst, aber nur eine EG, nicht zwei wie jetzt bei dir oder drei vorher.
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Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.
Entgeltgruppe 10
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Also wird Link82 nun als sB angesehen und wird von der 9b S3 auf 10S2 höhergruppiert und kann mit Zulage 10 S4 die nächsten 2 Jahre und dann S5 ausgezahlt bekommen, soweit alles tariflich fein und korrekt.
Oder er bekommt höherwertige Tätigkeiten, dann geht es in die 11 S2 oder 12 S2 (letzteres nur wenn mit langjähriger praktischer Erfahrung) vorliegt.
Der Rest muss außertariflich gelöst werden oder ein AG Wechsel ist notwendig.
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Man bekommt auch im TV-L bei fehlender Voraussetzung in der Person eine EG weniger.
Wenn also EG10 Ing Tätigkeiten vorliegen und man kein sB oder Ing ist, dann klingt das doch alles sehr plausibel.
Bis dahin absolut. Was mich wundert, ist die Kombination aus den Aussagen "Stelle bis E12" und "Tätigkeit bleibt gleich". Oder habe ich das so zu verstehen, dass die höherwertigen Tätigkeiten schlicht nicht ausgeführt werden, wenn niemand höher qualifiziertes auf der Stelle sitzt?
... Oder ist es einfach zu warm, und ich kann nicht mehr klar denken? 🤔
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Stelle bis EG12 heißt doch nur, dass der AG Tätigkeiten bis zur 12 sieht die er auf der Stelle verteilen könnte.
Wenn er jemanden hat, dem er diese Tätigkeiten auch zutraut und übertragen will.
Tätigkeit bleibt gleich bedeutet in diesem Fall, dass der AG den Status der Person anders einschätzt.
mal hat er nicht die Voraussetzung in der Person und ist nicht als sB anzusehen und dann hat erlangt die Person irgendwann den Status sB oder die Voraussetzung und es folgt die HG.
In diesem Fall wurden mutmaßlich EG10er Aufgaben übertragen (obwohl auch 11 oder 12 übertragbar gewesen wären, die offensichtlich jetzt keiner oder jemand anderes macht)
Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.
Dann wird man sB und kommt dann in die 10
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Moin,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.
Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.
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Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.
sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12" höhergruppiert werden.
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Moin,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe vorher schon die Tätigkeiten ausgeführt die meine Kollegen auch ausführen, die die E12 erhalten.
Da sind studierte und Techniker mit der Qualifikation dabei. Deshalb hatte ich die Quali gemacht.
Dann muss ich wohl nochmal aktiv werden.
Nur mal rein informativ, für mich:
Wie ich das lese bist du staatl. geprüfter Techniker, richtig? Darf ich fragen welche Qualifikation du gemacht hast?
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Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.
Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifiaktionen, oder?
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Aber wegen nicht sB und fehlenden Ausbildung ist man dann eine EG niedriger eingruppiert.
sB in E10 fehlt der Ausbildungsschein genauso wie dem eine EG niedriger Eingruppierten - bei gleicher Tätigkeit.
Der Unterschied: ein Verwaltungsakt bzw. 2 beschriebene Seiten Papier!
Und: bei sB kann weiter "einfacher bis E12" höhergruppiert werden.
ein sB in eg10 braucht kein Ausbildungsschein, wenn er sB ist.
Wenn jemand - bei fehlender Voraussetzung in der Person - die 10er Tätigkeiten übertragen bekommt, er jedoch das tarifliche Merkmal sonstige Beschäftigter erfüllt, dann ist er in diesem Fall in der EG10 eingruppiert.
Und wenn er erst im Laufe der Zeit die Kriterien für den sB erfüllt, dann ist er erst 9b und dann mit Erfüllung 10
Wie man diese Magie erklärt, sei dahingestellt.
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Was verstehst Du unter Qualifikation? Die nach dem ominösen Qualifikationsrahmen? Da sollen Bachelor und Techniker gleichgestellt sein. Wie immer das gemeint sein mag.
Aber wenn du schon von "staatl. gepr." Techniker schreibst, kennst Du die Voraussetzungen/Qualifikationen, oder?
Sind deine Fragen an mich gerichtet? ::)
Link82 schreib, er hat eine Qualifikation gemacht und ist Techniker. Ich wollte wissen um welche "Qualifikation" es sich handelt und ob er staatl. geprüfter Techniker ist? Da "Techniker" auch ein normaler, technischer Angestellter sein kann, zumindest im Volksmund in unserer Einrichtung.
Und ja, zufällig habe ich mich vor längerer Zeit mit diesem ominösen Qualifikationsrahmen beschäftigt, da ich auch staatl. geprüfter Techniker bin und mich anschließend doch noch für ein Studium entschieden hab, da danach erst das für mich möglich wurde, was ich mir vorgestellt habe. Aufgabentechnisch sowie auch Gehaltstechnisch.
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Wie man diese Magie erklärt, sei dahingestellt.
Das ist wie mit der Magie des Vergessens/Verblassens von Studieninhalten, die man über Jahre hinweg nicht mehr angewendet hat und auch sonst keinen Wissensdurst & Lernbegeisterung entwicklet hat. Das muss aber nicht erklärt werden. Die BC/Master-Urkunde reicht bis zur Rente als Nachweis der akademischen Fähigkeiten ;)
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Link82 schreib, er hat eine Qualifikation gemacht und ist Techniker. Ich wollte wissen um welche "Qualifikation" es sich handelt und ob er staatl. geprüfter Techniker ist? Da "Techniker" auch ein normaler, technischer Angestellter sein kann, zumindest im Volksmund in unserer Einrichtung.
Ich bin automatisch von der geschützten Berufsbezeichnung "staatl. gepr. Techniker" ausgegangen. Techniker ist wie Chemiker oder Werksingenieur als solches tatsächlich keine geschützte Berufsbezeichnung.
Und ja, wenn entsprechende Eignungen vorhanden sind, die von geeigneten Leuten belegt werden, dann kann ein staatl. gepr. Techniker bis E12 über sB eingruppiert werden - sofern natürlich die Tätiglkeiten und sein vielseitige wie in die tiefe gehender Wissen in drei verschiedenen Bereichen nachgewiesen ist. Solche Techniker gibt es. Das es im Norden von D einfacher/unkomplizierter geht als im Süden der Republik glaube ich auch sofort.
Die Vielseitigkeit weist ein Bc. im MINT-Bereich mit seinen BEng. od. BSci. Zeugnis nach. Ob er ein Integral oder eine Programmiersprache 10 Jahre später noch erkennt/anwenden kann oder überhaupt in seinen Studium hatte... wen interessiert es!
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Moin,
eine Frage habe ich noch.
Ich bin damals mit E9b 3 + Zulage E10 S2 + Zulage vorwegge. E9b 5 angefangen.
Jetzt soll ich in E10 S2 + Zulage vorweg. E9b5 eingruppiert werden, dadurch werde ich aber knapp 300€ Brutto weniger im Monat verdienen.
Der AG hat doch sicher die Möglichkeit mich in E11 S2 + vorwegg. E11 S4 einzugruppieren, aktuell werden alle Berechnungen mit E9b S5 vorwegg. berechnet. Dadurch steigt mein Brutto die nächsten Jahre nicht.