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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: schlossquelle am 04.07.2025 22:13

Titel: Dienstrechtsreform, Wegfall des Sperrjahres
Beitrag von: schlossquelle am 04.07.2025 22:13
Hallo zusammen,
ich habe zufällig mitbekommen, dass es zum 07.06.25 Änderungen im Laufbahnrecht gab, so ist das sog. Sperrjahres entfallen, dass sich aber nur auf Beamte auf Probe bezieht.
Wenn ich das Richtg sehe habe ich (Master, in A 12 auf einer A 13 hD Stelle) weiterhin ein Jahr Probezeit und muss ein Jahr warten - oder hat sich da auch was geändert? Evtl. wäre ne Quelle nicht schlecht ;-) §§
VG und besten Dank!

Admin-Edit:
Thread-Titel angepasst.
Titel: Antw:NRW: Dienstrechtsreform, Wegfall des Sperrjahres
Beitrag von: 10481178 am 05.07.2025 13:45
Ein bisschen mehr Kontext wäre nicht schlecht. Wenn das "Trauerjahr" gemeint ist, welches eine weitere Beförderung erst nach dem Ablauf eines Jahres zulässt, gibt es das nach wie vor.

Wenn der neue § 19 Abs. 2a LBG gemeint ist, dann entfällt das Sperrjahr. Die Ernennung auf Lebenszeit kann mit der Beförderung kombiniert werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen (Personalmangel, außergewöhnliche Leistungen, Ablauf der regelmäßigen Probezeit).
Titel: Antw:[NW] Dienstrechtsreform, Wegfall des Sperrjahres
Beitrag von: schlossquelle am 05.07.2025 23:22
... ich habe meine Antwort mE in § 7 LVO NRW gefunden, hier Absatz 4.

Bei Laufbahngruppe 2 sind das 6 Monate Probezeit, d.h. wenn ich mich bewähre, würde dann ab Einweisung in die Stelle plus 6 Monate die Beförderung nach A13 gD und nochmal 6 Moate später (oder ein Jahr später- besagtes Trauerjahr?) die Beförderung nach A 13hD erfolgen.
Titel: Antw:[NW] Dienstrechtsreform, Wegfall des Sperrjahres
Beitrag von: 10481178 am 07.07.2025 06:16
Mal langsam! Erklär erstmal, ob Du in der Verwaltung (wenn ja, in welcher) oder als Lehrkraft unterwegs bist.

Nächster Punkt: Wenn ich zum "...rat" befördert wurde, zählt das! Dann ist es egal, ob A13 BA oder A13 EA! Allerdings kommt es dann darauf an, ob ich noch A14 werden kann. Lt. eigenen Angaben ist ein Master-Studium vorhanden. Hier kommt es darauf an, ob der Dienstherr dies berücksichtigt hat. Private Master haben in der LG 2.1 in der Regel keine Auswirkungen. Sollte aber, wie beschrieben, eine Zuweisung auf einen A13 EA erfolgt sein, könnte dies eine Option sein. Frage wäre, ob nach § 26 LVO oder § 27 LVO?

Bei 7 Abs. 4 LVO geht es um die Bewährung auf einem höherem Dienstposten. D. h. ich habe mich auf einen höheren Dienstposten beworben und werde entsprechnend erprobt.
Titel: Antw:[NW] Dienstrechtsreform, Wegfall des Sperrjahres
Beitrag von: schlossquelle am 14.07.2025 18:47
Hallo,
Danke dass Sie sich mit meiner Frage auseinandersetzen.
Ich bin in einer Kommunalverwaltung seit Jahren im nichttechn. Dienst auf einer Planstelle A 12 gewesen.
Dann habe ich mich auf eine Führungsstelle A 13hD beworben, und diese auch erhalten. Aufgrund des Masters muss ich keine modulare Qualifizierung machen.

Aufgrund des Verbotes der Sprungbeförderung ist für mich die nächste Stufe A 13 gD.

... sonst muss ich doch mal im Personalamt fragen, das sieht aber so gierig ist ....