Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Summer63 am 05.07.2025 15:41
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Hallo,
bei mir haben sich ein Paar Überstunden angesammelt. Ich würde die gerne abfeiern.
Mich würde interessieren wie abgerechnet wird. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden plus 18 Stunden Arbeitsbereitschaft = 48 Stunden. Wobei 50% bezahlt werden. Also 39 Stunden werden bezahlt.
Was gilt jetzt, 30, 39 oder 48 Stunden die pro Woche abgezogen werden? Ich habe im I-Net nichts gefunden.
Besten Dank im Voraus.
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Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.
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Wenn du eine Woche nicht arbeiten gehst und Stunden abfeierst und keine Bereitschaft machst, dann wird diese Woche mit 30h minus gerechnet.
Da bitte ich um Erläuterung.
Meiner Rechtsauffassung nach müsste bei einer Woche die arbeitsvertraglich festgelegte Soll-Zeit abgezogen werden. Ich interpretiere den Fragesteller folgendermaßen:
39 Stunden Wochenarbeitszeit welche auf Basis eines Dienstplanes durch Direktionsrecht festgeschrieben ist. Dabei werden 30 Stunden in Anwesenheit und 9 Stunden in Bereitschaft (faktorisiert) erbracht.
Demzufolge müssten auch die 39 Stunden "Minus" gemacht werden.
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Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. In dieser Zeit wird keine Bereitschaft geleistet. Wieso sollten nun 39 oder 48 in Abzug gebracht werden?!
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*.* Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden plus 18 Stunden Arbeitsbereitschaft = 48 Stunden. Wobei 50% bezahlt werden. Also 39 Stunden werden bezahlt.
Was gilt jetzt, 30, 39 oder 48 Stunden die pro Woche abgezogen werden? Ich habe im I-Net nichts gefunden.
Deshalb,
ein praktisches Beispiel:
Im Klinikbetrieb werden Ärzte und Notfallsanitäter häufig zu Bereitschaften eingetragen, so kann es sein, dass eine Person Mehrere Tage Bereitschaft hat und dafür natürlich auch bezahlt wird.
Die vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit kann im Dienstplan in Ausnahmefällen vollständig durch Bereitschaft geleistet werden wenn andere Möglichkeiten ausscheiden.
Im Normalbetrieb sind die Stationsärzte 33 Stunden pro Woche auf Station und 12 in Bereitschaft wodurch wir eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden gewährleisten.
Hat betreffende Person Überstundenfrei werden die im Dienstplan vorgesehenen Stunden abgezogen, solche auf Station als auch solche in Bereitschaft vor Ort. Faktorisiert mit 2:1 sind nur eben solche Stunden und die im Dienstplan vorgesehen sind.
(das ist natürlich von den Rufbereitschaften abzugrenzen und mit diesen nicht zu verwechseln)
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Es kommt halt darauf an, welche Wochenarbeitszeit vertraglich vereinbart ist.
Die Arbeitszeit beträgt pro Woche 30 Stunden
heißt für mich 30h Woche.
Wenn jedoch gemeint war: Die Arbeitszeit beträgt 39 h, davon werden im Regelfall 30h fix und 18h als Bereitschaft abgeleistet, dann ist es halt was anderes und es sind 39h soll Stunden pro Woche
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Wenn jedoch gemeint war: Die Arbeitszeit beträgt 39 h, davon werden im Regelfall 30h fix und 18h als Bereitschaft abgeleistet, dann ist es halt was anderes und es sind 39h soll Stunden pro Woche
So hatte ich den Fragesteller verstanden.