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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MC am 05.07.2025 15:49
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Hallo,
aus gesundheitlichen Gründen, kann ich eine höhergruppierte Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Bis 05/24 war ich in E6 5 eingruppiert.
Habe dann eine Stelle mit der Entgeldgruppe E9a 2 angenommen.
Diese Tätigkeit kann ich nicht mehr ausüben. Mir wurde eine Tätigkeit in E6 angeboten aber mit der Stufe 2. Stimmt es das die Jahre mit der Stufe 5 verloren sind?
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ja
tv-l §17 Abs 4
5Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der
höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.
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So auch höchstricherlich bestätigt, siehe:
https://www.piw-beratung.de/service/aktuelles/stufenzuordnung-herabgruppierung
Vielleicht lässt sich noch ein klein wenig damit retten, dass der Arbeitgeber zumindest das gute Jahr Stufenlaufzeit in der EG 9a außertariflich anrechnet. Sofern er tarifgebunden ist (Mitglied im Arbeitgeberverband TdL), hätte er wohl die hierfür satzungsrechtlich erforderliche Erlaubnis, siehe:
https://www.haufe.de/id/beitrag/entgelt-51010-herabgruppierung-17-abs4-tv-l-HI14498408.html
Die 11./2018 Mitgliederversammlung vom 17. bis 19.12.2018 hat keine Bedenken erhoben, wenn die in der höheren Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit nach der Herabgruppierung weiterhin außertariflich angerechnet wird.