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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Nille123 am 09.07.2025 15:10

Titel: [BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 09.07.2025 15:10
Hallo zusammen,

ich wende mich mit einem Thema an euch, das mich ziemlich überrascht und auch verunsichert hat.

Es geht um folgende Situation:

Meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg und seit der Geburt unseres Kindes im Oktober 2024 in Elternzeit. Für Oktober 2025 hatten wir glücklicherweise einen Kitaplatz gefunden, und der Wiedereinstieg in Teilzeit während der Elternzeit war mit 11 Lehrwochenstunden geplant. Die Idee war dann später die Stunden evtl. noch weiter zu erhöhen wenn möglich.
Nun wurde uns jedoch mitgeteilt, dass der Antrag auf Wiedereinstieg in dieser Form nicht bewilligt wird. Selbst eine reduzierte Teilzeit mit nur 8 Lehrwochenstunden sei höchst unsicher, mit der Begründung, dass nach dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres keine Erhöhungen mehr möglich seien. Falls kein Nachtragshaushalt zustande kommt, könnte frühestens ab Januar 2026 erneut geprüft werden. Es sei aber durchaus denkbar, dass die Situation sich über das gesamte Schuljahr hinweg nicht ändert.
Besonders bitter ist, dass der Bedarf an Lehrkräften ja durchaus gegeben ist und laut Schulleitung auch an der Schule meiner Frau vorhanden ist, es fehlt schlicht an der Finanzierung. Die Schulleitung ist davon genau so überrascht wie wir und meinte, dass es das noch nie gegeben hätte.
Wir fühlen uns ehrlich gesagt ziemlich vor den Kopf gestoßen, da wir fest mit dem Wiedereinstieg gerechnet und unsere finanzielle Planung, sowie die Betreuung unseres Kindes entsprechend darauf ausgerichtet hatten.
Gibt es hier vielleicht andere, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder wissen, ob und wie man in so einem Fall noch etwas bewirken kann?

Vielen Dank und viele Grüße!
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: yogiii am 09.07.2025 21:39
Ich kann nur aus Erfahrungswerten bezüglich eines Teilzeitantrags berichten.

Für welchen Zeitraum wurde die Elternzeit denn ursprünglich beantragt?

Meines Erachtens muss deine Frau nach Ablauf dieses Zeitraums sogar mit ihrem ursprünglichen (vermutlich vollem) Deputat eingesetzt werden. Es wäre ein neuer Teilzeitantrag mit reduziertem Umfang zu stellen, welcher genehmigt werden müsste (sonst, volle Stelle).

Wenn der ursprüngliche beantragte Zeitraum natürlich deutlich länger ist, ist man an diesen gebunden, bis einem neuen Antrag stattgegeben wird.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 07:51
Problematisch könnte auch sein, dass die Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang von unter 50 % beantragt wurde. Hier gibt es im Beamtenbereich auch Unterschiede (während Elternzeit, nach Elternzeit).

Daher ist zunächst die Frage von yogii zu klären: Für welchen Zeitraum wurde ursprünglich Elternzeit beantragt und genehmigt?
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 09:06
Die Elternzeit wurde für drei Jahre beantragt. Davor hat meine Frau 24/28 Lehrwochenstunden gearbeitet. Der Plan war, mit Teilzeit in Elternzeit wieder einzusteigen, da wir davon ausgegangen sind, dass meine Frau sowieso nicht über die ~80 %, die für Teilzeit in Elternzeit zulässig sind, arbeiten wird.
Wir hatten das unter anderem auch so gemacht, weil wir innerhalb dieser drei Jahre planen, ein weiteres Kind zu bekommen – was sich unseres Wissens nach dann positiv auf die Bezüge während des nächsten Mutterschutzes auswirken würde.
Uns wurde gesagt, dass ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit drei Monate vorher zu stellen ist, was wir dann auch so gemacht haben.

Also, ich verstehe die Situation gerade so:
Wenn sie die Elternzeit z. B. vorzeitig beenden würde, dann müsste sie mit ihrem ursprünglichen Deputat wieder eingesetzt werden.
Wenn sie aber Teilzeit in Elternzeit (in viel geringerem Umfang) arbeiten möchte, dann geht das aktuell nicht, weil zwar Bedarf da ist, aber kein Geld.
Da es ein neuer Antrag ist, kann dieser dann abgelehnt werden.
Stimmt das so?
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: NikKop am 10.07.2025 10:05
Der Sachverhalt ist äußerst seltsam, denn deine Frau hat einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Da würde ich an eurer Stelle zuerst nochmal telefonisch nachfragen und darauf hinweisen. Ansonsten schriftlich darauf hinweisen oder einen Anwalt nehmen, der ein Schreiben aufsetzt.

Dazu auch mal ChatGPT befragt - besser selbst nochmal einen Anwalt:

Zitat
1. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gemäß § 15 Abs. 6 und 7 BEEG hat ein Elternteil in Elternzeit einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.

§ 15 Abs. 7 Satz 1 BEEG:
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

„Dringende betriebliche Gründe“ sind laut Rechtsprechung eng auszulegen. Es muss eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes drohen. Haushaltsgründe (z.B. kein Geld) gelten nicht als ausreichend, insbesondere nicht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern mit Haushaltsvorbehalt.

2. Übertragung auf Beamte – Landesrecht in Baden-Württemberg
Für verbeamtete Lehrerinnen auf Lebenszeit in Baden-Württemberg gilt ergänzend:

§ 78 LBG BW (Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg)

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums BW zur Elternzeit (VwV Elternzeit)

Auch hier wird die Elternzeit einschließlich Teilzeit auf Beamte entsprechend dem BEEG gewährt (§ 78 LBG BW verweist auf die Anwendung des BEEG).

3. Rechtsprechung und Kommentierung
Der Verweis auf fehlende Haushaltsmittel wurde in der Rechtsprechung regelmäßig abgelehnt als tragfähiger Grund für die Ablehnung einer Teilzeit in Elternzeit.

OVG NRW, Beschluss vom 20.04.2006 – 1 B 2046/05:

„Die Ablehnung einer beantragten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit mit der Begründung fehlender Haushaltsmittel ist unzulässig.“

BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 – 2 C 23.04:

Auch bei Beamten ist Teilzeit in Elternzeit regelmäßig zu genehmigen, sofern keine dienstlichen Gründe im engeren Sinne vorliegen.

„Haushaltsvorbehalte“ (kein Budget) sind keine „dringenden dienstlichen Gründe“ im Sinne des BEEG und genügen daher nicht zur Ablehnung.

Empfehlung

Widerspruch einlegen – schriftlich und fristgerecht.

Begründung geben mit Hinweis auf § 15 BEEG, § 78 LBG BW und bestehende Rechtsprechung.

Gewerkschaft oder Beamtenbund einschalten, z.B. GEW BW oder dbb BW.

Im Streitfall: Klage beim Verwaltungsgericht möglich.

Fazit: Das können die schon probieren, aber sie kommen damit nur durch, wenn ihr euch das gefallen lasst. Die Grundschule deiner Frau würde schließlich auch von ihrem Einsatz profitieren.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 10:14
Okay, da haben wir dann das Grundproblem. Vermutlich hattet Ihr diese Vorschrift im Hinterkopf, nach der dann während der Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot für das zweite Kind wieder ein Anspruch auf Besoldung zugestanden hätte:

Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Regierungspräsidiums möglich. Auf Antrag und unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin kann jedoch eine bewilligte Elternzeit zur Inanspruchnahme der Beschäftigungsverbote nach § 32 AzUVO vorzeitig beendet werden, § 44 AzUVO.

Bei Teilzeitbeschäftigung für Beamte gibt es Besonderheiten zu beachten. Es geht hier nicht generell um die Frage der Genehmigung einer Teilzeitstelle, sondern um die Genehmigung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses von unter der Hälfte der normalen Arbeitszeit.

Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung für jeden Elternteil, der Elternzeit nimmt, im Umfang von höchstens 32 Zeitstunden wöchentlich bezogen auf eine 41-Stunden-Woche (im öffentlichen Schuldienst sind dies derzeit 78,05 % eines vollen Deputats) zulässig, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (für Kinder, die vor September 2021 geboren wurden, gilt die Grenze von 30 Zeitstunden). Ferner kann eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte, mindestens aber einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit - sog. unterhälftige Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit - bewilligt werden, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht.

Solange dieses dienstliche Interesse nicht besteht, weil zum Beispiel bereits eine Vertretungskraft an der Schule eingestellt wurde und somit haushaltsrechtlich keine offene Planstelle mehr da ist oder weil dann weniger als eine halbe Planstalle offen bleiben würde, kann der Dienstherr diesen Wunsch nach einer unterhälftigen Teilzeit ablehnen.

Gegen einen Antrag auf 14 bis 21 Lehrwochenstunden könnte sich der Dienstherr nach meinem Verständnis allerdings kaum wehren. Die Frage ist nur, ob Deine Frau bereit wäre, mindestens 50 % zu arbeiten ...
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 10:49
Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.

Seitens der Schulleitung besteht ja Bedarf an einer unterhälftigen Teilzeitstelle und das wurde auch entsprechend gemeldet. Wäre das nicht ein hinreichendes dienstliches Interesse?
Zudem wurde uns mitgeteilt, dass die Problematik wohl den gesamten Regierungsbezirk betrifft und nicht nur die Stamm- bzw. Wunschschule meiner Frau. Begründung war wie gesagt die finanzielle Situation. Falls ein Nachtragshaushalt beschlossen wird können sich evtl. neue Möglichkeiten ergeben.
Es fällt mir auch schwer den Sinn des Ganzen so richtig nachvollziehen:
Wäre es nicht aus Sicht des Dienstherrn wirtschaftlich sinnvoller, die beantragten 11 Stunden (also knapp 40 %) zu genehmigen, bevor meine Frau gezwungenermaßen eine mindestens 50 % Stelle antritt, was für den Dienstherrn ja mit noch höheren Kosten verbunden wäre? Oder übersehen wir hier einen wesentlichen Aspekt?

Das mit mindestens 50% arbeiten ist natürlich die Frage... Da es sich um unser erstes Kind handelt, können wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bei beidseitiger Berufstätigkeit und Fremdbetreuung durch die Kita, noch nicht realistisch abschätzen. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es sich dabei auch um ein „Luxusproblem“ handelt, verglichen mit anderen Situationen.

Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 11:19
Das Grundproblem ist an der Stelle eher, dass außerhalb der Elternzeit eine unterhälftige Teilzeit als Beamter gar nicht möglich ist.

Um eine Beschäftigung in Teilzeit zu ermöglichen, muss allerdings zum einen auch eine Planstelle vorhanden sein und zum anderen muss die Planstelle dann ggf. auch durch mehrere Teilzeitkräfte zu besetzen sein. Wenn Deine Frau vorher 24 Unterrichtsstunden gearbeitet hat (und das eine entsprechende Planstelle war) und jetzt nur noch 11 arbeiten möchte, blieben theoretisch noch 13 unbesetzte Stunden über. Eine halbe Stelle sind aber mindestens 14 Stunden. Daher könnten die verbliebenen 13 Stunden gar nicht ausgeschrieben werden (unterhälftige Arbeitszeit bei Beamten außerhalb der Elternzeit geht ja nicht) und somit auch nicht besetzt werden.

Somit würde der Dienstherr haushaltsrechtlich nicht 11 Stunden gewinnen sondern 13 Stunden verlieren, was zu Lasten der zu unterrichtenden Kinder gehen würde.

Primäres Ziel bei der Besetzung von Planstellen ist es nicht, Geld einzusparen, sondern die Erledigung des staatlichen Fürsorgeauftrages bestmöglich abzudecken. Daher hat der Dienstherr an unterhälftigen Teilzeitbeschäftigungen nur sehr selten ein Interesse.

Anders wäre es sicherlich, wenn Deine Frau eine andere Lehrerin finden würde, die mit ihr zusammen die offene Planstelle besetzen würde. Das wäre dann aber ein anderer Sachverhalt.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 11:25
Darüber hinaus gehe ich eher davon aus, dass die Schule der Bezirksregierung nicht gemeldet hat, wir sind bis auf diese 11 Unterrichtsstunden vollkommen ausreichend besetzt.

Sollte der Bedarf der Schule durch diese 11 Stunden zu 100 % gedeckt sein, dann wäre das Verhalten der Bezirksregierung verwunderlich.

Wenn aber die 11 Stunden den Bedarf nicht vollständig abdecken sollten, und davon gehe ich derzeit aus, dann würden diese Stunden eben das von mir angesprochene Problem tendenziell verschärfen.

Auch benötigt eine Schule für bestimmte Veranstaltungen (Klassenfahrten usw) auch einen gewissen Stamm an Vollzeitkräften. Wenn diese Stellen zu sehr zerklüftet sind, können außerunterrichtliche Aktivitäten oft nicht mehr abgedeckt werden; was ebenfalls zu Lasten der Schüler ginge.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 11:57
Ich kann diese Argumentation an sich nachvollziehen, aber in unserem Fall gibt es doch denke ich einige Unterschiede:

-Soweit ich weiß wäre der Bedarf der Schule durch diese 11 Stunden gedeckt. Für meine Frau wurde damals eine neue Lehrerin eingestellt als sie in Elternzeit ging. Man müsste nochmal nachhaken inwiefern die Schulleitung das korrekt gemeldet hat, aber Stand jetzt haben wir keinen Grund nicht davon auszugehen, da meine Frau im engen Kontakt mit der Schulleitung steht.

- Meiner Frau wurde mitgeteilt, dass sie nicht 11 Stunden sondern wenn überhaupt maximal 8 Stunden arbeiten könnte, mit Verweis auf nicht vorhandene finanzielle Mittel und dass im ganzen Regierungsbezirk nur ein kontingent von 200 Stunden zu verteilen wäre an Lehrkräfte die wieder Einsteigen wollen. Wären mindestens 14 Stunden bzw. 50% nötig, wäre uns das ja denke ich entsprechend mitgeteilt worden.

-Mittlerweile wurde meiner Frau außerdem vom Schulamt mitgeteilt, dass ein Dienstbeginn vor dem 15.09 (Schuljahresbeginn) möglich wäre. Ab dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres seien keine Erhöhungen/Wiedereinstiege mehr möglich, da diese vom RP nicht bewilligt werden (es sei denn es kommt ein Nachtragshaushalt). Uns wurde nahegelegt dies mit "schulinternen Lösungen" irgendwie möglich zu machen.

Zwischen den Zeilen lesen wir, dass das Schulamt selbst über die Situation und die Vorgaben des RP auch etwas verzweifelt zu sein scheint.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Unknown am 10.07.2025 12:02
Ich würde das Anliegen mal hier posten:

www.lehrerforen.de  (http://www.lehrerforen.de)

Da gibt es mit Sicherheit noch weitere Informationen.

Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 12:17
Ich kenne die Details an der Schule Deiner Frau nicht. Sollte es allerdings im Haushaltsstellenplan nur noch 8 unbesetzte Stunden geben und Deine Frau 11 beantragt haben, gibt es dafür keine Haushaltsmittel.

Wenn es insgesamt 200 Stunden im Haushaltsplan gibt (und davon keine von Eurer Schule sind), dann gibt es auch keine offenen Haushaltsmittel.

Vielleicht habe ich eine Sache noch nicht deutlich genug gemacht: Zum einen ist die Frage zu klären, in welchem Umfang gearbeitet werden soll. Zum anderen ist die Frage zu klären, wo gearbeitet werden soll.

Sofern Deine Frau mindestens 14 Stunden beantragen würde, könnte ich mir kaum vorstellen, dass dieser Antrag dem Grunde nach abgewiesen werden würde. Dann müsste sie allerdings, sofern die von ihr gewünschte Grundschule nur 8 Stunden oder weniger anbieten kann, an eine andere Schule wechseln.

Ob man diese Kröte schlucken möchte, ist dann wieder Geschmackssache.

Vielleicht kann der Personalrat oder das Schulamt helfen, Licht ins Dunkle zu bringen und Wege aufzeigen, wie es doch noch klappen könnte.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 13:24
Da ein Einstieg zum 01.10. auch mit 8 Stunden nicht möglich ist, wird nach aktuellem Stand die "schulinterne Lösung" sein zum 15.09. mit 8 Stunden offiziell einzusteigen mit tatsächlichem Dienstbeginn am 01.10. und die versäumten Stunden stückweise nachzuarbeiten.

Meine Frau wird sich aber trotzdem nochmal mit diversen Stellen in Verbindung setzen um mehr Klarheit zu bekommen.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 13:55
Das hört sich doch nach einer interessanten Lösung an.

Allerdings geben ich zu bedenken, dass bei dieser Variante bei einer erneuten Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot dann die Besoldung auch nur für diese 8 Stunden (und nicht für 24 Stunden) weitergezahlt würde und auch das anschließende Elterngeld danach berechnet würde.

Ob das dann am Ende wirklich sinnvoll ist, hängt somit von der weiteren Familienplanung ab  ;)
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 14:54

Allerdings geben ich zu bedenken, dass bei dieser Variante bei einer erneuten Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot dann die Besoldung auch nur für diese 8 Stunden (und nicht für 24 Stunden) weitergezahlt würde und auch das anschließende Elterngeld danach berechnet würde.

Ob das dann am Ende wirklich sinnvoll ist, hängt somit von der weiteren Familienplanung ab  ;)

Ist das wirklich so? Beim Elterngeld ist die Sache klar aber gilt das auch für die Bezüge während des Mutterschutzes bei einer neuen Schwangerschaft? Die Elternzeit wird jetzt durch den Wiedereinstieg ja nicht beendet und würde erst vor Eintritt eines erneuten Mutterschutzes auf eigenen Wunsch beendet werden.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 10.07.2025 15:50

-Mittlerweile wurde meiner Frau außerdem vom Schulamt mitgeteilt, dass ein Dienstbeginn vor dem 15.09 (Schuljahresbeginn) möglich wäre. Ab dem 15.09. bis zum Ende des Haushaltsjahres seien keine Erhöhungen/Wiedereinstiege mehr möglich, da diese vom RP nicht bewilligt werden (es sei denn es kommt ein Nachtragshaushalt). Uns wurde nahegelegt dies mit "schulinternen Lösungen" irgendwie möglich zu machen.


Ich lese das so, dass ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit und Wiedereinstieg auf die "alte" Stelle (bei erneuter Schwangerschaft) keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil dringende dienstliche Gründe dem entgegen stehen würden.

Somit würde, so darf ich vermuten, bei einem bestehenden Teilzeitverhältnis von 8 Stunden der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit und gleichzeitiger Aufstockung des laufenden Beschäftigungsverhältnis auf 24 Stunden keine Aussicht auf Erfolg haben. Man hat sich ja für einen befristeten Zeitraum entschieden, nur 8 Stunden zu arbeiten (und nicht 24) und es wurde auch so kommuniziert, dass ein Wiedereinstieg während des befristeten Teilzeitverhältnisses nicht möglich ist.

Am Ende reden wir vermutlich nur über die sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und den Auswirkungen auf das Elterngeld ....
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 10.07.2025 16:34



Ich lese das so, dass ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit und Wiedereinstieg auf die "alte" Stelle (bei erneuter Schwangerschaft) keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil dringende dienstliche Gründe dem entgegen stehen würden.

Was dringende betriebliche bzw. dienstliche Gründe sind müsste man dann sehen. Ich bin zwar kein Jurist, aber § 16 Abs. 3 BEEG besagt: "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen"

Das klingt für mich doch recht eindeutig.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html


Am Ende reden wir vermutlich nur über die sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und den Auswirkungen auf das Elterngeld ....

Ja um die 6 Wochen davor und 8 Wochen danach ging es mir. Ich finde das aber keine unerheblichen Summen um die es da geht. Bei der Berechnung des Elterngeldes ist es meines Wissens nach unerheblich ob Teilzeit in Elternzeit oder außerhalb der Elternzeit gearbeitet wird. Das wird so oder so zur Berechnung herangezogen.

Vielen Dank in jedem Fall! :)
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: NikKop am 10.07.2025 17:13
@Rentenonkel

Ich sehe das nicht so wie du. Haushalterische Gründe (siehe auch das Urteil dazu) sind keine dienstlichen Gründe. Dies wurde ja bereits wiederholt so gerichtlich festgehalten für die Einstellung bei Teilzeit in Elternzeit. Die Rechtslage ist bei Teilzeit in Elternzeit doch sehr eindeutig: diese ist zu gewähren. (Und organisatorische, sowie haushalterische Gründe (Planstellen blabla) können nicht angeführt werden.)

Bei meiner Frau habe ich darauf sehr deutlich (telefonisch) hingewiesen und sie konnte ohne Probleme mit 8 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Daher hat mich die Ablehnung sehr gewundert.

Ergänzung: Anwalt nehmen und ein Schreiben versenden lassen. Das wird gut investiertes Geld sein...

Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 11.07.2025 09:09
@NikKop

Die Frage ist natürlich einerseits, ob grundsätzlich der Wiedereinstieg in Elternzeit verwehrt werden kann und andererseits inwiefern der gewünschte Umfang verwehrt werden kann. Zu Letzterem konnte ich da nicht wirklich was finden.

Ich denke wir werden uns da doch nochmal rechtlich beraten lassen müssen...
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Rentenonkel am 11.07.2025 09:48

Was dringende betriebliche bzw. dienstliche Gründe sind müsste man dann sehen. Ich bin zwar kein Jurist, aber § 16 Abs. 3 BEEG besagt: "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen"

Das klingt für mich doch recht eindeutig.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html


Diese Mutterschutzfrist greift aus meiner Sicht allerdings uneingeschränkt auch bei einer Teilzeitstelle von 8 Stunden. Somit dient in dem Fall aus meiner Sicht die Aufgabe der Elternzeit nicht dazu, die gesetzliche Mutterschutzfrist mit Entlohnung durch den Dienstherrn grundsätzlich in Anspruch zu nehmen, sondern dient alleine dazu, die Besoldung für diesen Zeitraum zu verbessern. Darin sehe ich schon ein Problem, allerdings bin ich auch kein Arbeitsrechtler und deswegen kann meine persönliche Meinung eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Manchmal hilft es aber auch, mögliche Probleme zu erkennen, um sie dann mit einem Profi überhaupt besprechen zu können.

Bei der Frage der Teilzeit geht es mir auch nicht um fehlende Haushaltsmittel sondern um fehlende Planstellen an dem gewünschten Einsatzort. Das ist juristisch ein Unterschied.

Der Anspruch auf Teilzeit ist unbestritten vorhanden, bei dem Umfang der Teilzeit muss jedoch der Beamte auch auf die dienstlichen Belange Rücksicht nehmen und den Dienstort kann der Dienstherr nach pflichtgemäßen Ermessen ebenfalls bestimmen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, an dem bisherigen Einsatzort in beliebiger Teilzeit weiterbeschäftigt werden zu müssen.
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Nille123 am 11.07.2025 15:07
Bei der Frage der Teilzeit geht es mir auch nicht um fehlende Haushaltsmittel sondern um fehlende Planstellen an dem gewünschten Einsatzort. Das ist juristisch ein Unterschied.

Die Begründung meiner Frau gegenüber war jedoch eine haushälterische und keine, die auf fehlenden Planstellen beruhte. Wir werden da aber nochmal nachhaken..
Titel: Antw:[BW] Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW
Beitrag von: Landesdiener am 14.07.2025 13:27
Hier geht aber so einiges durcheinander ;D!

Ein Blick ins (richtige) Gesetz erleichtert bekanntermaßen die Rechtsfindung. Wir haben eine Landesbeamtin BW, daher gilt § 69 LBG BW. Da sie in Elternzeit ist, kommt Absatz 3 zur Anwendung, wonach eine unterhälftige Teilzeit bewilligt werden kann, wenn diese im Interesse des Dienstherren liegt. D. h. es besteht kein Anspruch und mit was für einem Grund abgelehnt wird, ist letztlich egal. Bei der mindestens hälftigen Teilzeit kommt § 42 Abs. 1 der AzUVO zum Tragen, wonach mehr oder weniger ein Anspruch besteht, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ob das vorgetragene Haushaltsproblem darunter fällt, wage ich zu bezweifeln, zumal ich das inhaltlich gar nicht nachvollziehen kann, weil es landesweit genügend unbesetzte Stellen gibt.

Dann bleibt noch klarzustellen, dass in BW sehr wohl auch eine unterhälftige Teilzeit außerhalb von Elternzeit möglich ist: § 69 Abs. 2 LBG, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Warum für drei Jahre Elternzeit beantragt wurde, ist mir noch ein Rätsel. Hier sollten immer erst nur zwei Jahre beantragt werden und dann, unter Einhaltung der Frist, ggf. verlängert werden. Da die Elternzeit für beide Seiten grundsätzlich verbindlich ist, steht es sonst wieder im Good-will des Dienstherren, ob eine frühere Rückkehr möglich ist. Siehe hierzu § 44 Abs. 1, insbesondere Satz 1 AzUVO.

Zur vorzeitigen Beendigung für die gesetzlichen Beschäftigungsverbote gilt übrigens § 44 Abs. 1 Satz 3 AzUVO und nicht etwas das (teils wortgleiche) BEEG.