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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Adlerauge am 10.07.2025 13:19
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Derzeit schule ich noch bis ca. Anfang September zum Verwaltungsfachangestellten um, morgen ist die letzte schriftliche Prüfung.
Ich bewerbe mich schon eine Weile, aber erhalte entweder die Antwort:
- Sie können im Bewerbungs-/Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, da Sie die Anforderungen nicht erfüllen
- Wir haben einen anderen Bewerber eingestellt
Meine Zensuren sind durchweg gut und die Beurteilung aus dem Praktikum ebenfalls.
Aufgrund der schlechten Haushaltslage wurde auch nur 2 Personen aus unserem Kurs überhaupt eine Einstellung nach Bestehen der Prüfung angeboten, alle anderen Behörden lassen derzeit überwiegend interne Bewerbungen zu oder haben Stellen ab EG 9b aufwärts zu besetzen, wo wir ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Aus debschlusskurs aus März haben auch mehrere bisher keine Anstellung aus den vorher genannten Gründen finden können..
Es handelt sich um NRW.
So langsam überlege mir ernsthaft, ob die Umschulung sinnvoll war...
Hat jemand Tips oder ähnliche Erfahrungen?
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- Sie können im Bewerbungs-/Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, da Sie die Anforderungen nicht erfüllen
Das ist auch völlig korrekt so. Sofern in einer Stellenausschreibung der Abschluss verbindlich gefordert und nicht nur wünschenswert ist, darfst du nicht berücksichtigt werden, da du diesen eben - noch - nicht besitzt. Da sind den Arbeitgebern die Hände gebunden.
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Krass. Dass heisst auch reguläre Auszubildende müssen erst arbeitslos werden, bevor sie sich auf Stellen bewerben können ?
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht so richtig, was daran krass sein soll
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So etwas kenne ich aus der freien Wirtschaft nicht bzw. kennt das niemand von uns..
Es ist bei IHK/HWK Ausbildungen üblich, dass man sich einige Monate vor Abschluss bewirbt um einen Job zu haben und eben nichts arbeitslos zu sein..
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Heißt, du bist aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis?
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Wenn Auszubildende im Rahmen ihrer dualen Ausbildung übernommen werden sollen, erfolgt das (fast) immer nahtlos. Die Ausgangssituationen sind aber auch nicht vergleichbar.
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Im Endeffekt ist es doch so: Azubis wie auch Umlernende haben beide die Möglichkeit, im Lebenslauf etwas anzugeben wie "erwarteter Abschluss in XYZ zum [Datum]". Bei Azubis akzeptiert man sowas halt nur vielleicht eher als bei bereits Berufstätigen?
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Heißt, du bist aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis?
Korrekt, bei einer Umschulung hat man kein BEschäftigungsverhältnis bzw. nur in speziellen Ausnahmen.
Man hat einen Kostenträger wie DRV, Bundeswehr, BA oder JC, besucht Berufsschulunterricht, dienstbegleitende Unterweisung und absolviert ein PRaktikum in einer Behörde.
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Auszubildende haben in der Regel Zugang zu internen Stellenausschreibungen ihres Ausbildungsbetriebes bzw. zukünftigen Arbeitgebers und profitieren von Dienstvereinbarungen oder sonstigen Regelungen zur Übernahme.
Umschüler hingegen ohne Ausbildungsbetrieb sind externe Bewerber, die sich nur auf öffentliche Stellenausschreibungen bewerben können. Da ist es so, wie geschildert: da es keine oder nur ganz selten auf Umschüler zugeschnittene öffentliche Stellenausschreibungen gibt, können diese erst berücksichtigt werden, wenn der Abschluss in der Tasche ist.
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Wenn Auszubildende im Rahmen ihrer dualen Ausbildung übernommen werden sollen, erfolgt das (fast) immer nahtlos. Die Ausgangssituationen sind aber auch nicht vergleichbar.
Meine Annahme war: sie werden nicht übernommen..
Auch da ist dann keine frühzeitige Bewerbung möglich?
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Krass. Dass heisst auch reguläre Auszubildende müssen erst arbeitslos werden, bevor sie sich auf Stellen bewerben können ?
Nein. Sie müssen sich nur auf Stellen bewerben, wo der AG so clever war, im Bewerberkreis auch Personen zu zu lassen, die kurz vor Ihrem Abschluss stehen. Manchmal geht das aber auch nicht, weil man bestimmte Erfahrungen sucht, die erst nach der Ausbildung erworben werden können.
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Typischerweise kann man als Umschüler bei dem Kostenträger nach bestandener Ausbildung noch einen sogenannten Eingliederungszuschuss beantragen.
Dieser Eingliederungszuschuss kann dann dem neuen Arbeitgeber gezahlt werden, weil er sich bei den Bewerbungen für den Umschüler und nicht jemand anderen entschieden hat.
Dieser Zuschuss muss jedoch vor der Einstellungszusage beantragt worden sein.
Es kann daher auch sein, dass auch ein öffentlicher Arbeitgeber aufgrund der klammen Kassen bei der Einstellung von Umschülern ein großes Interesse an dieser Förderung hat.
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Was dir aber Hoffnung geben darf: Mit anständigem VFA-Abschluss sollte es dann kein Problem sein, schnell einen geeigneten AG zu finden.
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Dann dürfte sich auch der Übergangszeitraum in Grenzen halten. Drücke die Daumen!