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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BeamtenBilli am 12.07.2025 07:14

Titel: [TH] Krankschreibung während der Wiedereingliederung
Beitrag von: BeamtenBilli am 12.07.2025 07:14
Hallo,

ich befinde mich gerade in der Wiedereingliederung und habe bisher immer Krankenscheine vorgelegt. Nun wurde ich darüber informiert, dass ich dies zu unterlassen habe, da sonst die Wiedereingliederung als „gescheitert“ gewertet wird. Mein Arzt ist darüber sehr verwundert und auch Kollegen mussten während ihrer Wiedereingliederung immer einen Krankenschein vorlegen. Bei mir wird damit argumentiert, dass man als Beamter teildienstfähig ist während der Wiedereingliederung und somit kein Krankenschein erfolgen darf / muss. 

Wir sind eurer Erfahrungen damit?

Vielen Dank und beste Grüße. 
Titel: Antw:Krankschreibung während der Wiedereingliederung - Thüringen
Beitrag von: Dominic231 am 13.07.2025 16:02
Also, ich kenne das nur so, dass man als verbeamtete und angestellte Person einen Krankenschein vorlegen muss.
Du wirst ja auch in der Zeit nicht vom Arbeitgeber (außer natürlich im Beamtentum) bezahlt.
Deswegen geht das doch gar nicht anders.
Und wenn du in der Wiedereingliederung länger als eine Woche „richtig krank“ bist, dann gilt der Versuch als gescheitert.
So kenne ich das und habe es jedesmal gehandhabt.
Vielleicht war es immer falsch.🙈🤣
Titel: Antw:Krankschreibung während der Wiedereingliederung - Thüringen
Beitrag von: Saxum am 13.07.2025 16:12
Meines Wissens nach sind Beamt*innen sind in der Regel für die Wiedereingliederung "teildienstfähig". Der Widereingliederungsplan ersetzt in der Regel den Krankenschein, hier muss ja keine Kasse wegen dem Krankengeld bzw. Lohnersatzzahlung konsultiert werden.

https://schulamt.thueringen.de/media/ssa/mitte/gesundheit/BEM/Wiedereingliederung_09_2023.pdf
Titel: Antw:Krankschreibung während der Wiedereingliederung - Thüringen
Beitrag von: BeamterimNorden am 13.07.2025 17:23
Hallo,

ich befinde mich gerade in der Wiedereingliederung und habe bisher immer Krankenscheine vorgelegt. Nun wurde ich darüber informiert, dass ich dies zu unterlassen habe, da sonst die Wiedereingliederung als „gescheitert“ gewertet wird. Mein Arzt ist darüber sehr verwundert und auch Kollegen mussten während ihrer Wiedereingliederung immer einen Krankenschein vorlegen. Bei mir wird damit argumentiert, dass man als Beamter teildienstfähig ist während der Wiedereingliederung und somit kein Krankenschein erfolgen darf / muss. 

Wir sind eurer Erfahrungen damit?

Vielen Dank und beste Grüße.

Hallo,

ohne jemandem nahetreten zu wollen, die Person, die dir diese Auskunft gegeben hat, hat keine Ahnung!

Du gilst auch als Beamter während einer Wiedereingliederung weiterhin als krank und musst diese Zeit daher auch mit - laienhaft gesagt - AU-Bescheinigungen nachweisen.

Die Teildienstfähigkeit bei Beamten ist etwas völlig anderes. Das ist das mildere Mittel zur Dienstunfähigkeit, wenn der Beamte dauerhaft noch mind. 50% seines Dienstes leisten kann, das hat nichts mit einer Wiedereingliederung zu tun. Die Teildienstfähigkeit geht auch über den Amtsarzt.

So zumindest ist es bei Bundesbeamten und es würde mich sehr wundern, wenn das in Thüringen anders wäre...

Viele Grüße
Titel: Antw:Krankschreibung während der Wiedereingliederung - Thüringen
Beitrag von: Glockner am 13.07.2025 21:43
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_erkrankung_merkblatt_wiedereingliederung_beamte.pdf
Titel: Antw:Krankschreibung während der Wiedereingliederung - Thüringen
Beitrag von: NWB am 14.07.2025 06:43
Ich kenne es so, dass die Person in Wiedereingliederung einen Wiedereingliederungsplan vom behandelnden Arzt bekommt, wann wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden kann.
Für den gesamten Zeitraum der Wiedereingliederung erfolgt dann die weitere Krankschreibung per AU.

Sollte die im Plan vereinbarte Stundenzeit über einen längeren Zeitraum nicht erbracht werden  (können), gilt die Wiedereingliederung als gescheitert und als nächstes wäre der Amtsarzt dran.
Hier sprechen wir nicht von 2 Tagen Magen-Darm innerhalb der Wiedereingliederungszeit.