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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: kebabboi am 13.07.2025 18:18

Titel: Einsicht in Personalakte
Beitrag von: kebabboi am 13.07.2025 18:18
Hallo Forum

Wie läuft typischerweise die Einsicht in die eigene Personalakte ab? Ist man da unter Aufsicht oder wie wird sichergestellt, dass man nichts aus der Akte entwendet oder hinzugefügt? Und darf man sich Kopien von den Sachen machen?

kebabboi
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: Rowhin am 13.07.2025 19:41
Generell legt der TV-L dazu folgendes fest (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-3):

Zitat
(6) Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Die Beschäftigten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.

Abgesehen davon wird dich keine Personalstelle, die ich kenne, alleine Einblick nehmen lassen. Da ist immer jemand dabei. Die machen normalerweise auch im Nachhinein die Kopien für dich von den angegebenen Stellen, oder ihr macht es gemeinsam.
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: Tiffy am 14.07.2025 07:10
Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: kebabboi am 14.07.2025 07:21
Abgesehen davon wird dich keine Personalstelle, die ich kenne, alleine Einblick nehmen lassen. Da ist immer jemand dabei. Die machen normalerweise auch im Nachhinein die Kopien für dich von den angegebenen Stellen, oder ihr macht es gemeinsam.
Genau das war meine Frage, vielen Dank.
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: lyrik23 am 16.07.2025 14:24
Nach welchen Paragraphen wäre das?

Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: Rowhin am 16.07.2025 14:30
Nach welchen Paragraphen wäre das?

Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.

Das wäre das Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß des Art. 15 DSGVO, konkreter Absatz 3 S. 1, das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten:

Zitat
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 14:33
Anstatt sich auf den klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch zu berufen und sich wie ein Schüler bei der Klausur beaufsichtigen zu lassen, nimmt man heutzutage praktischerweise besser den datenschutzrechtlichen Anspruch auf Erhalt einer Erstkopie her.
Hat man die bei einer lose Blatt Sammlung als Papierakte?  ::)
Ich denke da könnte der AG tricksen...
Titel: Antw:Einsicht in Personalakte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.07.2025 18:26
Könnte er das nicht immer?