Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: 1Klang am 15.07.2025 11:44
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Darf eine bestehende Stelle (Eingruppierung im Jahr 2017 gemäß angefertigter und bewerteter Stellenbeschreibung) ohne Änderung der Tätigkeiten in einer niedrigeren Tarif-Gruppe neu ausgeschrieben und besetzt werden?
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Gegenfrage: Darf der AG seine Rechtsmeinung, die er sich zu einer Eingruppierung gebildet hat, ändern?
Allerdings sollte ein Bewerber hier immer ein Auge drauf haben, ob das mit seiner eigenen Rechtsmeinung d'accord geht.
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Der Bewerber weiß doch darüber in der Regel erstmal gar nichts davon, da soetwas vom AG nicht offen kommuniziert wird. Trotzdem Danke für deinen Gedanken.
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Der Bewerber sollte sich aber -so wie der AG- eine eigenen Rechtsmeinung bilden.
Und Rechtsmeinungen sind halt nur Meinungen und nicht in Stein gemeißelt.
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Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.
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Ja,er darf. Frage ist, ob er im Mitbestimmungsverfahren bei der Ausschreibung gegenüber dem Personalrat durchsetzen kann. Außerdem muss der Arbeitgeber damit rechnen, da die neueingestellte Person sich später rechtlich gegen die Eingruppierung wehrt (wenn sie vom Vorgang erfährt).
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Luftleere Fragen benötigt auch niemand ;)
P.S. Ich bekomme immer Augenkrebs: Es heißt Entgeltgruppe, das Wort leitet sich von Abgeltung bzw. Entlohnen ab!
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Dieser "luftleere" Beitrag beschreibt jedoch die Realität ganz gut.
Andersrum - Worauf möchtest Du mit einer Ausgangsfrage hinaus? Außer ein "ja" zu hören?
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Bitte nur Antworten, die nicht nur die nur die Anzahl der Beiträge erhöhen. Niemand benötigt solche luftleeren Beiträge.
Stellen sind tariflich unbeachtlich und ohne relevanz.
Der AG kann in seiner Ausschreibung eine beliebige Entgeltgruppe schreiben.
Es ist tariflich unbeachtlich, was er in seiner Ausschreibung reingeschrieben hat.
Die Eingruppierung richtet sich nicht nach der Rechtsmeinung des AGs.
Die Eingruppierung richtet sich alleinig an den übertragenden Tätigkeiten.
Wenn der AN und der AG nach Übertragung der Tätigkeiten eine unterschiedliche Rechtsauffassung haben, dann müssen sie von einem Gericht die Eingruppierung feststellen lassen.
Das war die Langfassung für luftleere Gemüter.
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An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)
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An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)
100% :-D
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An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)
Ist der im Ruhestand oder wieso kommt er nicht mehr ins Forum?
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An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)
Ist der im Ruhestand oder wieso kommt er nicht mehr ins Forum?
Zu viele Dumme Fragesteller, die nicht in der Lage sind SVs richtig zu stellen, könnte ein Grund gewesen sein.
Oder die Zupflegefrau hat gekündigt und er muss eine neue suchen, was Zeit Frist.
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Oder zu viele zart-besaitete Gitarren. ;)
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An manchen Tagen wünsche ich mir Spid zurück ;)
Ist der im Ruhestand oder wieso kommt er nicht mehr ins Forum?
Zu viele Dumme Fragesteller, die nicht in der Lage sind SVs richtig zu stellen, könnte ein Grund gewesen sein.
Oder die Zupflegefrau hat gekündigt und er muss eine neue suchen, was Zeit Frist.
Der terminus technicus ist "Zugehfrau" :)
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=113609.0
Erst letztes oder vorletztes Wochenende hat der Arzt beim Hausbesuch Meister Eder gefragt, ob er eine Zugehfrau hätte, die für ihn in die Apotheke gehen könnte - BR wiederholte Pumuckl...
Es besteht heutzutage eben nur noch selten Bedarf an einem Begriff, der nicht im Haus wohnendes Hauspersonal von solchem abgrenzt, das im Haus wohnt.
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Danke Wabi, war gestern ein zulanger Arbeitstag🥹