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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Jana2911 am 17.07.2025 09:57

Titel: [RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: Jana2911 am 17.07.2025 09:57
Hallo :)
Ich bin zur Zeit eine Umsatzsteuer-Sachbearbeiterin mit einer Besoldung A10.
Eingestellt wurde ich damals für die Einführung des §2b UStG, Erstellung Gesamtabschlüsse und Mitwirkung eines TCMS.
Diese Tätigkeiten führe ich zur Zeit auch aus. Das bedeutet, ich erstelle UstVa‘s aber auch Jahressteuererklärungen. Weiterhin betreue ich inzwischen federführend das eingeführte Vertragsmanagement und führe ebenfalls ein digitalisiertes TCMs zusätzlich zum schriftlichen TCMS ein.
Allerdings hat sich meine Stelle inzwischen so entwickelt, dass ich eigentlich für sämtliche komplexeren rechtlichen Themen mit eingebunden werde. Ich habe den Gründungsprozess einer Stiftung und davor abgewickelten Schenkung rechtlich geprüft und begleitet. Ich prüfe aber auch Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, AO in Hinsicht auf und sogar Erbbaurecht.
Daher bin ich auch Ansprechpartnerin für Bürgermeister, Steuerberater und schule hin und wieder auch Personal intern, Kitas etc. in gewissen (steuer-)rechtlichen Problematiken.
Da ich jetzt das Öfteren gelesen habe, dass das TCMS sowie Vertragsmanagement und auch Digitalisierung Prozesse  mit einer Stelle von A11 bewertet werden, habe ich mich gefragt, ob ich meine Stelle neu bewerten lassen kann und ob dort Chancen auf Erfolg einer Höhergruppierung bestehen.
Kennt sich hier jemand aus, welche Kriterien ich erfüllen muss damit eine A11 in Betracht kommt?
Wir sind eine Verbandsgemeinde mit unter 15.000 Einwohnern in rlp und eine A11 erhalten zur Zeit unsere stellvertretenden Abteilungsleitungen.

Liebe Grüße
Jana
Titel: Antw:Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: Admin am 17.07.2025 13:27
welches Bundesland?
Titel: Antw:Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: Greif am 17.07.2025 17:59
@Admin
RLP, wie im letzten Satz kurz erwähnt.

@Jana2911
Eine Höhergruppierung erfolgt bei Tarifbeschäftigten indem die Entgeltgruppe angehoben wird.
Bei Beamten spricht man von der Einweisung in eine Planstelle bzw. in die damit verbundene Besoldungsgruppe.

Beamte dürfen die Ihnen zugewiesenen Tätigkeiten für die Besoldung erledigen, die sie haben. Das Anrecht auf eine Beförderung/Einweisung haben Beamte nicht.

Wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass Du - unabhängig von den ausgeführten Tätigkeiten - als SB auf einmal auf einer Ebene mit den stellvertretenden Abteilungsleitungen sein wirst?
Titel: Antw:[RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: Jana2911 am 23.07.2025 23:22
Hallo Greif,
Mein Gedanke war nicht unbedingt der, dass ich vergleichbare Aufgaben eines Stellvertreters ausführe, sondern mehr , dass ich rechtlich schwerere und komplexere Fälle prüfe und meistens eigenständig löse. Dafür wurde häufig ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen, was nun oftmals entfällt. Mir ist bewusst, dass es auch mit der Schwerpunktverteilung bzw. prozentualen Verteilung meiner Aufgaben zu tun hat und sich der Schnitt aus den Wertigkeiten ergibt, da Gesamtabschluss typischerweise bei A11 angesiedelt wird, ebenfalls wie Digitalisierungsprozesse und in Summe trotzdem eine A10 herauskommen kann.  In der Musterbeschreibung nach Gemeinde 3.0 wird hauptsächlich von Ust und Ertragssteuern wie z.B. KöSt gesprochen, nicht aber von meinen aufgezählten weiteren Prüfungsgebieten.
Genauso frage ich mich wie es einzustufen ist, dass ich jetzt die Einführungsprozesse TCMS und Vertragsmanagement abgeschossen habe und mich eigentlich hauptsächlich in den rechtlichen Prufungen befinde, also meinen Anteil an Prüfungstätigkeiten erhöhe. .

Ich möchte nur grundsätzlich nicht höherwertige Tätigkeiten für eine niedrigere Besoldung durchführen. Die 2b Stellen gibt es nach wie vor noch nicht lange und das Tätigkeitsfeld ist noch im großen Wandel. Daher auch der Gedanke zur Neubewertung. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
Titel: Antw:[RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: Schmitti am 29.07.2025 15:11
Ich möchte nur grundsätzlich nicht höherwertige Tätigkeiten für eine niedrigere Besoldung durchführen.
Dann Schritt 1: § 31 Landesbeamtengesetz.
Schritt 2: In einem Beschäftigtenverhältnis weiter arbeiten.
Einen Rechtsanspruch auf eine Beförderung hat man nicht, höherwertige Tätigkeiten ändern daran nichts.
Titel: Antw:[RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: maggio2 am 06.08.2025 11:58
Um eine Neubewertung für eine A11-Position zu beantragen, dokumentieren Sie Ihre erweiterten Verantwortlichkeiten, verstehen Sie die A11-Kriterien und vergleichen Sie diese mit bestehenden Rollen. Bereiten Sie eine formelle Bewerbung vor, in der Sie Ihre Beiträge hervorheben, sprechen Sie mit der Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten und ziehen Sie zusätzliche Schulungen in Betracht. Auch die Vernetzung mit Kollegen kann wertvolle Einblicke in den Beförderungsprozess liefern.
Titel: Antw:[RP] Neubewertung Stelle aufgrund Veränderung der der Aufgaben
Beitrag von: totoughtotame am 06.08.2025 14:14
Ich möchte nur grundsätzlich nicht höherwertige Tätigkeiten für eine niedrigere Besoldung durchführen.
Dann Schritt 1: § 31 Landesbeamtengesetz.
Schritt 2: In einem Beschäftigtenverhältnis weiter arbeiten.
Einen Rechtsanspruch auf eine Beförderung hat man nicht, höherwertige Tätigkeiten ändern daran nichts.

Einen Rechtsanspruch auf Prüfung hat man nicht, wohl aber kann man die Planstelle neu bewerten lassen und sich dann hierauf bewerben, was er üblicherweise ein Selbstgänger. Das würde ich hier versuchen.