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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Admin am 18.07.2025 03:04
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Im Online-Rechner TVöD-Bund 2026 kann nun - vorerst testweise - unter "Zulagen" der Abzug bei der Jahressonderzahlung für einen, zwei oder drei Freistellungstage ausgewählt werden.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/
Wichtig: 2026 auswählen, 2025 gibt es diese Möglichkeit noch nicht!
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2026
Wir wollten erst einen eigenen Rechner dafür bauen, haben uns dann aber doch für die Integration in den "großen" Online-Rechner entschieden, da dann auch gleich die Netto-Berechnung dabei ist. Denn genau das wird vermutlich jeder Kollege wissen wollen: was machen diese 3 zusätzlichen freien Tage netto überhaupt aus?
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Und nun gibt es noch eine Übersichtsseite dazu:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
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und nun noch der Unterschied im Netto-Jahresgehalt bei Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, VBL-Abzug, keine Kirchensteuer, Steuerjahr 2025 in der jeweils zweiten Zeile.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
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Applaus
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ja, da wurde eine durchaus gute Lösung gefunden das sinnvoll zu integrieren.
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wir bekommen in letzter Zeit zahlreiche Fehlermeldung zur Seite
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
demnach bereits 2026 3 zusätzliche freie Tage eingetauscht werden können. Nach unserer Interpretation ist dies im Bereich des Bundes aber erst 2027 der Fall. Hierzu haben wir einen Hinweis ergänzt:
"Hinweis: es sind derzeit unterschiedliche Interpretationen des Beginns des Zeit-statt-Geld-Wahlmodells Bund vorhanden. Nach unserer Interpretation wird bis 1. September des "laufenden Kalenderjahres" (§29a Absatz 1 Bund TVöD in der Fassung des 22. Änderungstarifvertrages) die Teilnahme am Zeit-statt-Geld-Wahlmodell erklärt und die Erklärung gilt dann für "das auf die Umwandlung folgende Kalenderjahr" (§29a Absatz 3 Bund TVöD idF. des 22. ÄndTV). Da diese Änderung des TVöD erst zum 01.01.2026 in Kraft tritt (§4 des 22. Änderungstarifvertrages TVöD) kann folglich nach unserer Interpretation im Bereich TVöD Bund frühstens zum 04.01.2027 ein freier Tag im Rahmen dieses Wahlmodells genommen werden."
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Die Interpretation ist genau richtig. Gilt ebenso für den Bereich der VKA.
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Ihr rechnet mit Vollzeittagen. Sollten die Summe bei Teilzeitkräften nicht nach ihrem Teilzeitanteil berechnet werden? Oder kostet eine Teilzeitkraft ein Tauschtag auch 100% der Summe?