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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: We4zel am 21.07.2025 16:20
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Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Höhergruppierung.
Ich hatte eine Stelle in der ich in der E5/3 angefangen habe, bis zum Wechsel war ich dann in der E5/5.
Dann bin ich intern gewechselt und die neue Stelle war auf 2 Jahre befristet.
Bekommen habe ich im selben Zug eine Zulage auf die E6, jetzt habe ich eine Entfristung bekommen und eine Eingruppierung in die E8/3.
Es wurde meine E5/5 als Bemessungsgrundlage genommen, ist das so korrekt?
Ich habe quasi keinen Mehrwert durch die neue Eingruppierung außer das mir 7 Jahre Erfahrung genommen wurde.
Das kann doch so niemals richtig sein oder? Lieben Dank vorab
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Eine Höhergruppierung/Zulage aus der EG5S5 ( 45T€) führt zur EG6 Stufe 4 (46T€)
und zur EG8 zur Stufe 3 (47T€)
Also ich sehe da durchaus, dass du mehr Geld bekommst.
Und ja im TV-L wird nicht stufengleich höhergruppiert, und du "verlierst" Stufenzeiten.
Trotzdem wird dir deine Erfahrung in der EG 5 oder 6 nicht genommen, sie wird nur in eine geringere Erfahrung der EG8 umgewandelt.
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Kurzfristig ändert sich da nicht viel bzw. du hast ggf. keine Vorteile, ABER mit der E5 wärs noch eine Stufe mit ein paar € hoch gegangen, mit der E8 kannst du nun aber noch 3 Stufen steigen.
Du hattest die E5/5 mit Zulage auf E6/5? also 47217,03€ Brutto, nun E8/3, also 47559.93€ Brutto, hättest du also doch auch jetzt schon ein paar € mehr Brutto und auch Netto. Wie kommst du darauf, dass du weniger Brutto hast?
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Hier jetzt mal schriftlich was ich meine:
Laut Tabelle hatte ich 3552,34€ Brutto in der 5/5, dann hatte ich 3552,34€ + Zulage 159,86€ = 3712,20€.
Jetzt habe ich die 8/3 mit 3692,14€.
Meine Frage war gewesen warum man als Bemessungsgrundlage dann die alte 5/5 nimmt und die Zulage komplett raus lässt.
Und wie man hier sieht, habe ich in der Tat jetzt 3 Jahre lang 20€ weniger Brutto wie vorher.
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Ja, dass ist Realität im TV-L
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Hier jetzt mal schriftlich was ich meine:
Laut Tabelle hatte ich 3552,34€ Brutto in der 5/5, dann hatte ich 3552,34€ + Zulage 159,86€ = 3712,20€.
Jetzt habe ich die 8/3 mit 3692,14€.
Meine Frage war gewesen warum man als Bemessungsgrundlage dann die alte 5/5 nimmt und die Zulage komplett raus lässt.
Und wie man hier sieht, habe ich in der Tat jetzt 3 Jahre lang 20€ weniger Brutto wie vorher.
Oben stand was von ner Zulage zu E6/5, das wären eben "nur" 113€. Da du aber ja statt 3131€ dann 3524€ JSZ erhälst, wären das runtergerechnet 33€ im Monat, also unterm Strich immer noch höher.
Aber Zulagen sind im TV-L halt eine Sache, die teilweise etwas Chaos verursacht. Teilweise spontan entzogen, zählen nicht zu allem dazu (wie eben der neuen Stufe der neuen Gruppe) usw. Sowas hätte man vorher klären müssen "Aber ich will weiter eine Zulage damit ich mehr Geld als vorher habe". Kannst ja mal nett fragen oder ob man dir erneut eine Zulage zahlt.
Allerdings gibts ja auch die garantierten Beträge nach einer Höhergruppierung. Müsstest du damit nicht über dem Bonus der Zulange liegen?
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Bis zur E8 sind es "100€ brutto" die man garantiert mehr haben muss, und das wäre mit der 5/5 gegeben.
Deshalb die bescheidene Situation, mich stören ja nicht mal primär die 10€ weniger, aber den ganzen Spaß jetzt wieder von der Erfahrungsstufe 3 nervt. Bis ich dann in der Stufe 6 bin ist fast Rente angesagt :)
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Ja, mich hat es auch immer genervt, dass die Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung wegfällt und das Gedöns wieder irgendwann von vorne anfängt und irgendwann ist man in Rente ;)
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Bis zur E8 sind es "100€ brutto" die man garantiert mehr haben muss, und das wäre mit der 5/5 gegeben.
Deshalb die bescheidene Situation, mich stören ja nicht mal primär die 10€ weniger, aber den ganzen Spaß jetzt wieder von der Erfahrungsstufe 3 nervt. Bis ich dann in der Stufe 6 bin ist fast Rente angesagt :)
Man kann sowas natürlich planen und besonders darauf achten, dass die Höhergruppierungen möglichst so passieren, das man seine Stufe behält und evtl. mit Stufenlaufzeitverkürzungen usw. arbeiten.
Die Stufen sind halt die Erfahrung, die man in dieser Gruppe hat. Das ist halt so und sorgt dafür, dass man da eben wieder von "vorne" anfängt. In der E8 hast du ja tatsächlich noch "keine" Erfahrung. Das man nur soweit zurück fällt, dass man garantiert mehr Gehalt bekommt, ist da bereits ein "Entgegenkommen", auch wenn es natürlich immer so sein sollte, das eine Höhergruppierung automatisch mehr Gehalt bedeutet. Zulagen sind da ein eben ein ungünstiger Sonderfall. Diese abzuschaffen wäre aber auch keine Alternative.
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Die Stufen sind halt die Erfahrung, die man in dieser Gruppe hat. Das ist halt so und sorgt dafür, dass man da eben wieder von "vorne" anfängt....
Sorry, aber dieses Argument greift spätestens seit der Einführung des "stufengleichen Aufstiegs" im TVöD nicht mehr!
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Die stufengleiche Höhergruppierung hat leider der TVL nicht vereinbart, diesen gibt es nur beim Bund und den Kommunen.
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Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...
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Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X
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Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X
Den Begriff "Leistungsstufen" kann ich weder im TVl noch in dazugehörigen Kommentierungen finden. Die Stufen sind nicht direkt an individuelle Leistungen gekoppelt, sondern an die Dauer der Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Es ist allerdings richtig, dass ei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die erforderliche Zeit für das Errebichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden kann bzw. bei schlechten Leistungen verlängert werden kann. Bei Leistungen die dem Durchschnitt entsprechen, verbleibt es bei den tariflichen Zeiten.
Der Begriff "Leistungsstufen" ist im TV-L eher eine Fehlbezeichnung, gemeint sind die Stufen nach Berufserfahrung.
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Ist mir auch klar. Aber die Erfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ist seit der Vereinbarung eines stufengleichen Aufstiegs in einem vergleichbaren TV kein Argument mehr...
Es waren und sind keine Erfahrungsstufen ab Stufe 3 sind es Leistungsstufen.
sie werden nur fälschlicherweise so interpretiert. :-X
Den Begriff "Leistungsstufen" kann ich weder im TVl noch in dazugehörigen Kommentierungen finden. Die Stufen sind nicht direkt an individuelle Leistungen gekoppelt, sondern an die Dauer der Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
Es ist allerdings richtig, dass ei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, die erforderliche Zeit für das Errebichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden kann bzw. bei schlechten Leistungen verlängert werden kann. Bei Leistungen die dem Durchschnitt entsprechen, verbleibt es bei den tariflichen Zeiten.
Der Begriff "Leistungsstufen" ist im TV-L eher eine Fehlbezeichnung, gemeint sind die Stufen nach Berufserfahrung.
TV-L § 16 (3), "Stufen der Entgelttabelle", Hervorhebung von mir: (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-16)
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
– Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
– Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
– Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
– Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
– Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Der angegebene 17 (2) (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-17) wiederum legt fest:
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen
Wird halt so fast nirgends gelebt, weils einfacher ist, alle Leistungen als "Durchschnitt" zu bezeichnen, und dann weder zu verkürzen noch zu verlängern.
Finde es also schon legitim, ab 3-6 von "Leistungsstufen" zu sprechen, um sie von 1-3 abzugrenzen. Der Begriff steht - zugegebenermaßen indirekt - genau in dem Teil des TV-L, den du anbringst.
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Vielen Dank Rowhin.
Es sind eben Leistungsstufen, die bei durchschnittlicher Leistung eben zum automatischem Anstieg führen.
Das die Leistung darin besteht, den Job und den AG nicht zu wechseln ist halt ein kruder Leistungsbegriff.
Am besten man nennt es Bleibestufen, denn die Stufen sind Null mit dem Beruf oder mit der Erfahrung in der Tätigkeit gekoppelt, sondern alleinig mit dem Verbleib innerhalb eine EG.
Wenn man von einer Abteilung zu einer anderen wechselt und dabei die Tätigkeiten zweier absolut diametralen Berufsgruppen ausübt, steigt die Stufen ja trotzdem.
Also
Nein nix Beruferfahrungsbelohnung, tariflich gesehen.