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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DerTechniker am 23.07.2025 08:11
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Hallo zusammen,
kurz eine Frage: Wäre es möglich, den Netto-Betrag der Jahressonderzahlung (JSZ) im Gehaltsrechner TVÖD mit ausrechnen zu lassen? Haltet ihr eine solche Erweiterung für sinnvoll?
Viele Grüße
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Ganz klares JA! Denn die neuen Regelungen für mehr Urlaub oder höheres JSZ sind ziemlich undurchsichtig. Da wäre es schön, wenn man richtig Zahlen hätte für die Entscheidungsfindung...
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Dafür. In der Netto Tabelle hab ich auch gerne das Monatsnetto und keinen Jahresdurchschnittswert mit eingerechneter JSZ.
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Aufgrund von Auswirkungen der Steuererklärung ist der Nettobetrag doch fast nie wirklich richtig.
Aufgrund unseres komplexen Steuer- und Abgabensystems bleibt eigentlich immer nur ein Näherungswert.
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Aufgrund von Auswirkungen der Steuererklärung ist der Nettobetrag doch fast nie wirklich richtig.
Aufgrund unseres komplexen Steuer- und Abgabensystems bleibt eigentlich immer nur ein Näherungswert.
Bei mir sind 3€ weniger zur Gehaltsabrechnung. Dennoch wäre es ganz nett eine "Übersicht" zu haben.
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Was ist denn der Nettobetrag der JSZ?
Meinest du den Diffbetrag zwischen Monat mit JSZ und Monat ohne ?
Oder den Diffbetrag zwischen Jahresbetrag mit JSZ und Jahresbetrag ohne?
beides kannst du dir doch mit den Rechner ausrechnen lassen.
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Was ist denn der Nettobetrag der JSZ?
Meinest du den Diffbetrag zwischen Monat mit JSZ und Monat ohne ?
Oder den Diffbetrag zwischen Jahresbetrag mit JSZ und Jahresbetrag ohne?
beides kannst du dir doch mit den Rechner ausrechnen lassen.
Naja nehmen wir mal an es ist November 2025. Laut TVÖD Rechner 9b Stufe 6 5168.65 € Grundgehalt Brutto + JSZ 3632.53 € Brutto. Jetzt die Netto JSZ per Knopfdruck raus rechnen lassen.
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Naja nehmen wir mal an es ist November 2025. Laut TVÖD Rechner 9b Stufe 6 5168.65 € Grundgehalt Brutto + JSZ 3632.53 € Brutto. Jetzt die Netto JSZ per Knopfdruck raus rechnen lassen.
Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch, aber warum ziehst du nicht vom Jahresnetto (zeigt der Rechner an) 12 mal das Monatsnetto (zeigt der Rechner an) ab. Was übrigt bleibt fällt dann auf die JSZ.
In deinem Beispiel Stkl. 1, unverheiratet, keine Kinder, keine Kirche, VBL:
Jahresnetto: 38828.60 €
Monatsnetto: 3072.14 €
Rest: 1962.92 €
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Naja nehmen wir mal an es ist November 2025. Laut TVÖD Rechner 9b Stufe 6 5168.65 € Grundgehalt Brutto + JSZ 3632.53 € Brutto. Jetzt die Netto JSZ per Knopfdruck raus rechnen lassen.
Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch, aber warum ziehst du nicht vom Jahresnetto (zeigt der Rechner an) 12 mal das Monatsnetto (zeigt der Rechner an) ab. Was übrigt bleibt fällt dann auf die JSZ.
In deinem Beispiel Stkl. 1, unverheiratet, keine Kinder, keine Kirche, VBL:
Jahresnetto: 38828.60 €
Monatsnetto: 3072.14 €
Rest: 1962.92 €
Manchmal denkt man einfach zu kompliziert :D
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Hammer, so ein großer Betrag ist das?
Grüße aus E10, LSK 1. :'(
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Wie ich schon woanders anmerkte: der Tarifrechner berücksichtig bei der Ermittlung des Jahresnettos nicht die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenzen auf die Sozialversicherungspflicht der Jahressonderzahlung und übrigens auch nicht die Auswirkungen des Aufzehrmodells hinsichtlich der Wirkung der Freibeträge, was auch das Dezember-Nettoentgelt verändert. Dann gibt es neben dem Aufzehrmodell auch noch ein Verteilungsmodell für die Freibeträge. Und wenn man noch einen Teil seines Gehalts für die bAV umwandelt und hierfür möglicherweise wie im TV-V zusätzlich 50 Euro vom Arbeitgeber bekommt, wirkt sich dies noch einmal anders auf die für die VBL zu verwendenden Freibeträge und das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt aus. Dann noch Gehaltsumwandlung für ein Jobbike etc. pp. Long story short: Es ist wünschenswert, aber kompliziert. Der Rechner kann nur Näherungswerte liefern.
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Wie ich schon woanders anmerkte: der Tarifrechner berücksichtig bei der Ermittlung des Jahresnettos nicht die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenzen auf die Sozialversicherungspflicht der Jahressonderzahlung
Das dürfte aber nur in sehr speziellen Konstellationen eine Rolle spielen: Da die Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird, macht diese für die Kranken- und Pflegeversicherung nur dann einen Unterschied, wenn
*) das „normale“ Monatsbrutto Januar-Oktober und Dezember unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, aber
*) das kumulierte Brutto der Monate Januar bis November zuzüglich der Jahressonderzahlung drüber.
Es macht also fast keinen Unterschied, ob man nur das Jahresbrutto (inkl. JSZ) mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleicht.
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Es macht also fast keinen Unterschied, ob man nur das Jahresbrutto (inkl. JSZ) mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleicht.
Was genau möchtest du jetzt ausdrücken? Du findest die Idee von DerTechniker grundsätzlich gut, aber die Exaktheit ist dir völlig egal, solange es dich nicht betrifft? Oder stimmst du meiner Aussage zu, dass der Rechner, auch aufgrund der ganzen anderen genannten Kriterien, nur Näherungswerte liefern kann?
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*) das „normale“ Monatsbrutto Januar-Oktober und Dezember unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, aber
*) das kumulierte Brutto der Monate Januar bis November zuzüglich der Jahressonderzahlung drüber.
Das ist bei mir lange Zeit schon so. Deswegen passen meine Werte wohl nicht, danke für die Aufklärung! Das dies bei mir in Teilzeit so erfolgt, dürfte insofern wohl egal sein...