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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: rerumpublicarum am 24.07.2025 14:56

Titel: [Allg] Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: rerumpublicarum am 24.07.2025 14:56
Mit dem Master in den höheren Dienst (hD) -

Welche Erfahrungen habt ihr bei Bund, Land und Kommune dazu sammeln können?
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: MoinMoin am 24.07.2025 14:58
Kommt sehr stark auf die Fachrichtung von dem Master an.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Organisator am 24.07.2025 15:51
Da der Master die Bildungsvoraussetzung für den hD ist, wäre ein anderer Weg grundsätzlich unmöglich.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: xap am 24.07.2025 16:40
Diese Aussage schlichtweg nicht korrekt und war darüber hinaus auch gar keine Antwort die Frage.

Meine Erfahrung aus dem Bundesbereich ist, dass man mit einem Master grundsätzlich gute Möglichkeiten hat im hD verbeamtet zu werden. Wie das auf kommunaler oder Landesebene aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: 10481178 am 24.07.2025 16:45
Ich glaube, hier ist etwas mehr Input nötig.

Es kommt auf die fachliche Laufbahn an. Ein Master of Education ist etwas anders als ein Master of Laws.

Welcher Master in welchem Studium liegt vor?

Welche Fachrichtung im öffentlichen Dienst wird angestrebt? (Verwaltung, Lehrer, technischer Dienst, etc.)

Ganz wichtig! Welcher Dienstherr? (Die Reglungen sind dafür mittlerweile zu bunt!)
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: 2strong am 24.07.2025 20:28
Ich kenne zahlreiche Fälle, in denen das im Bundesbereich gelungen ist. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Wirtschaftssissenschaftler, Verwaltungswissenschaftler und Informatiker.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Magda am 25.07.2025 08:23
Je nach Bundesland ist es auch möglich. Ich bin im gehobenen Dienst eingestiegen und hab einen Wirtschaftsmaster nebenberuflich studiert und nach Abschluss des Studiums hab ich mich erfolgreich auf eine Stelle im höheren Dienst beworben.

Verbeamtet hat man allerdings den Nachteil, dass man sich mühsam hochbefördern lassen muss. Als Tarifbeschäftigter kommt man direkt in den Genuss der Stellenbewertung.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Greif am 25.07.2025 20:35
@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Johann am 25.07.2025 21:05
Laut Aussage meiner Personalabteilung in meiner Behörde in Nds ist es hier wie bei Magda. Da ist verbeamten lassen im gD möglich, mit Abschluss eines Masters erfolgreich auf eine hD Stelle bewerben und mit der Zeit (wenn man sich nicht allzu doof anstellt bis zum Einstiegsamt hD (also A13) jährlich) hochbefördern lassen und dann gehts weiter wie gehabt.
Im schlechtesten Regelfall, wenn man bei uns mit A9 BaL wird, würde man also gut 4 Jahre brauchen, bis man im Einstiegsamt A13 angekommen wäre. Versprechen kann einem natürlich niemand was und wenn von oben kommen sollte, dass es aus Spargründen dieses Jahr keine Beförderungen geben soll, dann wäre das wohl eine zu schluckende Kröte.

Ich werde mich aber auch irgendwann demnächst trotz Master im gD verbeamten lassen, um dann in 10 Jahren oder so mit der Führungsschiene anzufangen und in den hD zu gehen.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: xap am 25.07.2025 21:50
@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
  • Jede Person, die als potentieller Laufbahnabsolvent oder Seiteneinsteiger in den hD möchte, hat (aktuell) diese formelle Bildungsvoraussetzung zu nehmen.
  • Für bereits verbeamtete Personen gibt es darüber hinaus gehende Möglichkeiten, welche sich auf Ebene Kommune, Land oder Bund unterscheiden können.

Richtig. Das aber hätte Organisator bereits herausstellen können. Seine Antwort hatte dennoch keinerlei Kontext zur Frage. Denn diese zielte eben nicht auf die Bildungsvoraussetzungen ab.

Wie du schon richtig erwähnt hast, ist der Master für Beamte keine zwingende Bildungsvoraussetzung, genauso wenig wie ein Studienabschluss / Vorbereitungsdienst eine für den Zugang zum gD. Es gibt sowohl im Rahmen eines Laufbahnwechsels die Möglichkeit ohne Bildungsvoraussetzungen den Wechsel zu vollziehen, als auch für externe Personen die Möglichkeit der Verbeamtung ohne entsprechende Bildungsvoraussetzung. Dies gilt mindestens für den Bund und wird im gD auch praktiziert. Die Not ist groß und man nimmt, was man bekommen kann.

Aber das geht alles am Thema vorbei. Ich wollte letztlich nur auf die unpräzise Antwort von Organisator hinweisen.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Greif am 26.07.2025 16:09
@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.

Wenn man sich aber auf einem DP der nächsthöheren Laufbahn bewähren muss, um die Laufbahnbefähigung zu erhalten, ist mir auf Bundesebene noch nie eine Beförderung in diesem Zeitraum untergekommen. Egal ob bei einem Aufstieg mit Master (§ 24 BLV), im Altersaufstieg (§ 27 BLV) oder im Leistungsaufstieg (§ 35 BLV).
Die Vorschriften verbieten es nicht und sehen es gleichzeitig auch nicht vor.

Wenn Deine Landesbehörde eine Möglichkeit dazu sieht, freut es mich persönlich für Dich. Klammere Dich aber nicht zu sehr an diesen Gedanken, denn dann wäre die Enttäuschung zu groß.

xap
Mir war bewusst, dass Du es kennst.
Vielleicht hatte Organisator einen genau so schlechten Tag wie rektumpublicarum mit seiner lustlosen Fragestellung.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: MoinMoin am 26.07.2025 17:39
@Johann
Den Kommentar von Magda, dass man sich mühsam hoch befördern lassen muss, verstehe ich als Hinweis auf das Laufbahnprinzip.
Deine Ableitung betrachte ich ehrlich gesagt als gefährlich, da man verdammt schnell von der eigenen Behörde enttäuscht werden kann. Jeder Versuch möglichst schnell das Endamt zu erreichen ist legitim. Behörden, die aber jährlich befördern habe ich auf Bundesebene nur selten mitbekommen. In der Regel waren es Zeiten, in denen Bewerber schwer zu bekommen waren, das Personal wegen richtig fordernder Arbeitsinhalte zumindest monetär bei Laune gehalten werden mussten oder weil sie selbst im Personalbereich und somit an der Quelle saßen.
Also ich habe Johan so verstanden, das ein A9gD auf einen A13hD gesetzt wird (weil er plötzlich eine Master und den A13er gewonnen hat).


Und das man dann ratze Fatze durchbefördert wird (also ich kenne das beim Bund, da haben einige auch schneller die nächste Urkunde bekommen als die alte Staub angesetzt hat.)
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Unknown am 26.07.2025 18:50
Ich verstehe die Logik mit dem durchbefördern nicht. Wieso wird das so gemacht? Ich bewerbe mich mit Master auf einen A13 hD Dienstposten, gewinne die Ausschreibung und absolviere in meinem derzeitigen Statusamt die Laufbahnbefähigung und wenn ich danach die Voraussetzungen erfülle, werde ich zum Rat ernannt. Wieso der "Umweg" durch die komplette Laufbahn des gD?
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Greif am 26.07.2025 19:22
@Unknown
Wieso Umweg? Wenn Du auf dem DP der nächsthöheren Laufbahn sitzt, muss man nur die Stehzeit für die Laufbahnbefähigung erreichen.
Für das eigene Ego und dem Geldbeutel ist es schön, wenn man in der Zwischenzeit befördert wird. Nach Regeln des Bundes mit mindestens 365 Tagen zwischen den einzelnen Beförderungen.

Für mich ist dies kein Umweg sondern ein riesiges Bonbon. Fast alle Behörden nutzen dieses nicht, denn damit würde man ja Ansatzpunkte für Neid schaffen.
Somit lässt man die Person die höherwertige Arbeit erledigen, sich bewähren und befördert dann nach einigen Jahren zum Einstiegsamt im gD oder hD.

Mein persönliches Highlight ist gerade ein A9m, welcher auf einem Bündeldienstposten A13/A14 nach § 24 BLV sitzt. Der macht sich gerade lang wie eine Giraffe und darf Personen mit mehr Dienstzeit und Endamt im gD führen.
Dies ist nicht Vergnügungssteuerpflichtig und ich kann jeden verstehen, der dann ein entsprechendes Bonbon erhält, denn ein klein wenig ist das schon eine Anerkennung für die Leistungen.

Die einzig mir bekannte formale Antwort, warum man das Bonbon nicht einsetzt ist der Punkt, dass man bei Nichterreichung der Bewährung wieder in seinem alten Status weiter machen darf.
Dafür ist der Auswahlprozess für 24er aber so kompetitiv, dass man sich kein Risiko auf einen solchen DP einkauft.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Unknown am 27.07.2025 09:12
Ich verstehe es immer noch nicht, wieso man durchbefördert werden soll. Der Aufstieg und die spätere Ernennung zum Rat, ist doch bereits ein 6er im Lotto langfristig gesehen. Man wird viel eher zum Rat ernannt, anstatt sich durch die Ämter befördern zu lassen. Je nach Land braucht man ca. 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung, wieso sollte man als A10er beispielsweise noch die anderen zwei oder drei Ämter mitnehmen? Nach ca. 3 Jahren erfolgt die Ernennung zum Rat. Über finanzielle Verluste brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, die sind nicht wirklich existent.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Casiopeia1981 am 27.07.2025 12:08
Es gibt keinen Automatismus, egal bei welchem Dienstherrn. Ich erlebe als hohe Führungskraft immer wieder, dass viele Beamte des geh. Dienst, die einen Master gemacht haben, das Selbstverständnis haben, dann sofort in den höheren Dienst zu kommen. Der Master mit einer für den nichttechnsichen Verwaltungsdienst (bspw. in Public Management, WiWi oder Recht) sinnvollen Fachrichtung eröffnet lediglich den Zugang zum höheren Dienst.

Man kann mit dem Master einfach oder schwerer in den hD kommen. Das persönliche Scheitern vieler Masterabsolventen, in den hD zu kommen, liegt aber selten am Studium !

Es kommt im Wesentlichen nicht auf den Master als solches an, ob man das Ziel erreicht, sondern vielmehr, ob man auch das persönliche Potenzial (Management, Personalführubgskompetenz und Entscheidungsfähigkeit) hat. Wer sich persönlich und methodisch weiterentwickelt und Beharrlichkeit zeigt, wird es bei einem Dienstherrn schaffen. Das setzt auch örtliche Flexibilität voraus.

Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Unknown am 27.07.2025 12:52
Als Ergänzung zum Vorposter, kann ich nur dazu raten, sich im Vorfeld, bevor man den Master beginnt zu informieren, welchen man braucht, was kann ich mach Abschluß damit machen, gibt es überhaupt Dienstposten, was muss ich dafür tun, um einen Dienstposten besetzen zu können. Des Weiteren sollte unbedingt, ein Personalgespräch beantragt werden. Ich möchte damit sagen, soviele Informationen wie möglich im Vorfeld einholen, damit es einem später nicht auf die Füsse fällt, denn einfach mal auf einen hD Dienstposten versetzen lassen funktioniert nicht.
Es gibt nichts schlimmeres oder frustrierendes, wenn man mit dem Master nicht zum Zug kommt. Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. Dieses ist oftmals die eigene Schuld, weil man sich eben vorher nicht ausreichend informiert hat.

Deshalb Augen auf vorher. Ich kann es nur empfehlen und an jedem der das vor hat appellieren.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: rerumpublicarum am 27.07.2025 13:23
Als Ergänzung zum Vorposter, kann ich nur dazu raten, sich im Vorfeld, bevor man den Master beginnt zu informieren, welchen man braucht, was kann ich mach Abschluß damit machen, gibt es überhaupt Dienstposten, was muss ich dafür tun, um einen Dienstposten besetzen zu können. Des Weiteren sollte unbedingt, ein Personalgespräch beantragt werden. Ich möchte damit sagen, soviele Informationen wie möglich im Vorfeld einholen, damit es einem später nicht auf die Füsse fällt, denn einfach mal auf einen hD Dienstposten versetzen lassen funktioniert nicht.
Es gibt nichts schlimmeres oder frustrierendes, wenn man mit dem Master nicht zum Zug kommt. Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. Dieses ist oftmals die eigene Schuld, weil man sich eben vorher nicht ausreichend informiert hat.

Deshalb Augen auf vorher. Ich kann es nur empfehlen und an jedem der das vor hat appellieren.


Ich habe mich bereits ausgiebig informiert und weiß, dass es bei meinem Dienstherrn schwierig werden könnte mit einem Aufstieg in den hD.
ABER: Ich verfolge stets die Stellenausschreibungen auf INTERAMT und Co. und weiß auch: Es ist eine Frage der Zeit und örtlichen Flexibilität. Ich strebe einen Master (MPM) mit 1,x an und bin örtlich recht flexibel. Daher bin ich guter Dinge - gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Unknown am 27.07.2025 13:35
Es war nicht explizit auf dich bezogen, sondern als allgemeine Aussage gedacht, für diejenigen, die der Ansicht sind, dass es ein Selbstläufer ist. Es sollte nochmalig die Schwierigkeit herausgestellt werden, wie schwierig das ist, weil gefühlt jede Woche hier eine Anfrage diesbezüglich kommt.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: HochlebederVorgang am 27.07.2025 23:44
Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, Jura studieren, mit zweimal 6,5 bem sicheren Staat bleiben. Wenn es besser wird, um Entlassung bitten. Viel Erfolg!
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: 10481178 am 28.07.2025 07:14
Als Ergänzung zum Vorposter, kann ich nur dazu raten, sich im Vorfeld, bevor man den Master beginnt zu informieren, welchen man braucht, was kann ich mach Abschluß damit machen, gibt es überhaupt Dienstposten, was muss ich dafür tun, um einen Dienstposten besetzen zu können. Des Weiteren sollte unbedingt, ein Personalgespräch beantragt werden. Ich möchte damit sagen, soviele Informationen wie möglich im Vorfeld einholen, damit es einem später nicht auf die Füsse fällt, denn einfach mal auf einen hD Dienstposten versetzen lassen funktioniert nicht.
Es gibt nichts schlimmeres oder frustrierendes, wenn man mit dem Master nicht zum Zug kommt. Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. Dieses ist oftmals die eigene Schuld, weil man sich eben vorher nicht ausreichend informiert hat.

Deshalb Augen auf vorher. Ich kann es nur empfehlen und an jedem der das vor hat appellieren.


Ich habe mich bereits ausgiebig informiert und weiß, dass es bei meinem Dienstherrn schwierig werden könnte mit einem Aufstieg in den hD.
ABER: Ich verfolge stets die Stellenausschreibungen auf INTERAMT und Co. und weiß auch: Es ist eine Frage der Zeit und örtlichen Flexibilität. Ich strebe einen Master (MPM) mit 1,x an und bin örtlich recht flexibel. Daher bin ich guter Dinge - gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel.

Leider ist es nicht ganz so einfach. Aus meiner Zeit als "Recruiter" weiß ich, dass (gefühlt) jeder 2. Beamte in der LG 2.1 mittlerweile einen Master inne hat. Aktuell werden innerhalb des Landes NRW nur sehr selten Stellen ausgeschrieben, die eine Einstellung mit Masterabschluss ermöglichen. Und wenn, dann sind diese regelmäßig überlaufen. Also viel Erfolg im Rahmen der Bestenauslese!
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Thomber am 28.07.2025 07:58
Zitat
Aus meiner Zeit als "Recruiter" weiß ich, dass (gefühlt) jeder 2. Beamte in der LG 2.1 mittlerweile einen Master inne hat. Aktuell werden innerhalb des Landes NRW nur sehr selten Stellen ausgeschrieben, die eine Einstellung mit Masterabschluss ermöglichen.

Tja, das Dilemma ist, dass es zahlreiche gut qualifizierte Mitarbeiter gibt, aber die Behörden regelmäßig ihre Stellen mit Externen besetzen.  Lieber einen jungen, frischen Volljuristen von der Uni anheuern ALS CHEF als einen erfahrenen Mitarbeiter zu fördern.   Das war schon immer so.   Habe noch die Worte aus dem Bereich der Polizei im Ohr.... "Wieder ein Jungspund als Polizeirat vor die Nase bekommen, der beim realen Einsatz die Hosen voll und den Kopf leer hat...."     "Zuerst die eigenen Leute!" wäre mein Motto und dann "unten" die Stellen nachbesetzen.  aber nein, die in der Mitte ackern doch gut, also warum da etwas ändern?....
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Magda am 28.07.2025 10:53
Ich verstehe es immer noch nicht, wieso man durchbefördert werden soll. Der Aufstieg und die spätere Ernennung zum Rat, ist doch bereits ein 6er im Lotto langfristig gesehen. Man wird viel eher zum Rat ernannt, anstatt sich durch die Ämter befördern zu lassen. Je nach Land braucht man ca. 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung, wieso sollte man als A10er beispielsweise noch die anderen zwei oder drei Ämter mitnehmen? Nach ca. 3 Jahren erfolgt die Ernennung zum Rat. Über finanzielle Verluste brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, die sind nicht wirklich existent.
In Bremen gibt es die rein formal die Möglichkeit die Ämter zwischen A9 und A13 zu überspringen, wenn die Voraussetzungen (Masterabschluss + 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf der A13er Stelle) erfüllt sind. Davon Gebrauch macht allerdings kaum ein Ressort. Ich kenne 2 Fälle persönlich bei denen es geklappt hat (meist wurde dann letztendlich nur die 12 übersprungen). Viele Ressorts machen es aus Prinzip nicht.

Wenn einem die Verbeamtung wichtig ist, ist es üblicher, sich als Tarifbeschäftigter einstellen zu lassen und nach 3  Jahren einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Thomber am 28.07.2025 11:39
"Masterabschluss + x Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD."

GENAU DAs ist das Problem bzw. der fehlende Willen der Dienstherren.

Wie soll man haupt.Zeit erlangen im hD, wenn der Dienstherr sagt, dass man eine Stelle im hD NUR mit Laufbahnbefähigung bekommt?
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Johann am 28.07.2025 11:41
Wenn einem die Verbeamtung wichtig ist, ist es üblicher, sich als Tarifbeschäftigter einstellen zu lassen und nach 3  Jahren einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen.
Wobei einem da möglicherweise andere Dinge flöten gehen. In Nds wird der Werdegang fiktiv nachgezeichnet, wobei auch die Stufen berücksichtigt werden. Wenn ich da dann bspw. schon 10 Jahre als TB in der "Laufbahn" gearbeitet habe und mich dann verbeamten lasse, kann ich (bspw., nicht real geprüft) in Stufe 5 anfangen. Die Stufe nehme ich dann mit, wenn ich später in den hD komme. Wenn ich aber als TB auf eine E13h wechsel und da dann 3 Jahre verbringe und mich direkt in A13h verbeamten lasse, hätte ich bspw. nur Stufe 2.

Daneben wird bei uns rückwirkend der Pensionsanspruch für alle Jahre gewährt, wenn man auf der Stelle verbeamtet wird, die für die Laufbahn relevant ist. Im selben Beispiel würde ich also 10 Jahre rückwirkend Pensionsprozente gewinnen, wohingegen das nicht der Fall wäre, wenn ich auf die E13h Stelle wechsle und mich da verbeamten lasse.

Sind zwei Gründe, die mich dazu bringen, dass ich mich erst im gD verbeamten lasse und dann die Augen aufhalte für eine gD Stelle. Vermutlich muss ich sowieso erst die Teamleiterstelle mit A13 im gD durchlaufen, weil für Abteilungsleitungen in meiner Behörde mehrjährige Führungserfahrung vorausgesetzt wird.

"Masterabschluss + x Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD."

GENAU DAs ist das Problem bzw. der fehlende Willen der Dienstherren.

Wie soll man haupt.Zeit erlangen im hD, wenn der Dienstherr sagt, dass man eine Stelle im hD NUR mit Laufbahnbefähigung bekommt?
Indem man als TB auf der Stelle anfängt und sich dann nach ein paar Jahren darauf verbeamten lässt. Sofort zum Antritt kommt die Verbeamtung dann nicht. Und da ist dann wieder die Frage, ob man sich 3 Jahre später noch daran erinnert, dass man eigentlich mal verbeamtet werden sollte.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Thomber am 28.07.2025 11:46
Leider richtig Johann.
Beamte kommen mit einem Master oftmals nicht weiter. Ursache ist aber, wie immer, der Dienstherr oder das betroffene Beamtenrecht.

Theoretisch könnte man einem Beamten (vertretungsweise) Tätigkeiten aus dem hD zuweisen und nach x Jahren könnte man ihm bestätigen, dass er diese Tätigkeiten ausgeübt hat und dann könnte man ihm die allg. Laufbahnbefähigung hD anerkennen.....    Geht aber nur, wenn großer Chef dich sehr sehr lieb hat und die Anerkennungsbehörde da auch mitspielt.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: rerumpublicarum am 28.07.2025 12:23
Also ich verfolge regelmäßig Stellenausschreibungen und dort finden sich oftmals hD-Stellen mit Kriterium: Masterabschluss + ggf. Mindestnote „gut“ + ggf. Führungserfahrung (auch Führungserfahrung im gD wird berücksichtigt).
Wenn man sich dann im Auswahlverfahren durchsetzt, wird man mit seiner bisherigen Besoldungsgruppe bzw. Statusamt auf die A13/A14 gesetzt und nach der Erprobungszeit erhält man die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt - an sich also alles unproblematisch.

Man benötigt nur Geduld und örtliche Flexibilität. Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten. Und die müssen trotz Aufgabenverdichtung nachbesetzt werden.

Wer am Ball bleibt, wird belohnt.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Thomber am 28.07.2025 12:46
Na ja, die Anteil dieser tollen Stellen ist SEHR gering, sonst würde auch dieses Thema hier nicht regelmäßig aktuell werden.

Zitat
Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten
  Ich bin seit 36 Jahren im öD und habe diese Lottogewinn-Vorhersage schon soooo oft gehört und gelesen. Dass Stelle frei geworden sind, kann ich nicht wegdiskutieren, aber man hat diese oftmals dann eingespart!   Diesen "Stellen-Segen" gab es nie. (Ausnahmen mögen sich freuen.)
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: rerumpublicarum am 28.07.2025 12:56
Na ja, die Anteil dieser tollen Stellen ist SEHR gering, sonst würde auch dieses Thema hier nicht regelmäßig aktuell werden.

Zitat
Innerhalb der kommenden zehn Jahre werden mehr als 25% des öD-Personals ausscheiden - darunter insbesondere Personen mit höherwertigen Dienstposten
  Ich bin seit 36 Jahren im öD und habe diese Lottogewinn-Vorhersage schon soooo oft gehört und gelesen. Dass Stelle frei geworden sind, kann ich nicht wegdiskutieren, aber man hat diese oftmals dann eingespart!   Diesen "Stellen-Segen" gab es nie. (Ausnahmen mögen sich freuen.)

Also ich habe mal eben nach hD-Stellen auf INTERAMT geschaut und mehr als 10 A13h-Posten entdeckt, die (u.a.) einen verwaltungswissenschaftlichen Masterabschluss voraussetzen und innerhalb der vergangenen 5-7 Tagen veröffentlicht wurden.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: rerumpublicarum am 28.07.2025 13:01
Oder hier eine A13/A14 mit Bachelorabschluss:

„Sie bringen mit:

ein mit gutem Erfolg abgeschlossenes Fachhochschulstudium für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst (Dipl-Verwaltungswirt/Bachlor of Arts - Public Management) oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbare berufliche Erfahrung (m/w/d)
langjährige Berufserfahrung
wünschenswert ist die Fähigkeit, den Fachbereich ohne längere Einarbeitungszeit selbständig zu führen
hohe Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft im gesamten Sachgebiet
selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
gute Urteils- und Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit
gute Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit
gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office Standardprodukten“


Hier eine A14/E14:

„   Ihr Profil:

Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
oder

Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit der Bereitschaft zur Absolvierung der modularen Qualifizierung

oder

eine abgeschlossene Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt/in (Verwaltungslehrgang II) mit abgeschlossener modularer Qualifizierung oder der Bereitschaft hierzu

oder

eine erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master) in den Fachrichtungen Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder einen vergleichbaren einschlägigen Studienabschluss, der zur Wahrnehmung der zu übertragenen Aufgaben befähigt

Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung sowie mindestens drei Jahre Führungserfahrung
Fundierte Kenntnisse im Kommunal-, Verwaltungs- und Personalrecht, einschließlich Beamten- und Tarifrecht (TVöD-V)
Lösungsorientierte Arbeitsweise kombiniert mit analytischem und strategischem Denkvermögen
Souveränes Auftreten, sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie ein sicheres Gespür für politische und verwaltungsinterne Kommunikation
Hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Entscheidungsfreude sowie Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien und Terminen außerhalb der Regelarbeitszeit“

Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Magda am 28.07.2025 13:03
In der Landesverwaltung gibt es massig Stellen in der Verwaltung im Bereich Allgemeine Dienste. Man muss nur eine glückliche Bewerberlage erwischen (Nischenexpertise in Kombination mit interner Ausschreibung).

In der Kommunalverwaltung ist es natürlich schwieriger eine entsprechende Stelle zu finden.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: Organisator am 05.08.2025 08:49
@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
  • Jede Person, die als potentieller Laufbahnabsolvent oder Seiteneinsteiger in den hD möchte, hat (aktuell) diese formelle Bildungsvoraussetzung zu nehmen.
  • Für bereits verbeamtete Personen gibt es darüber hinaus gehende Möglichkeiten, welche sich auf Ebene Kommune, Land oder Bund unterscheiden können.

Richtig. Das aber hätte Organisator bereits herausstellen können. Seine Antwort hatte dennoch keinerlei Kontext zur Frage. Denn diese zielte eben nicht auf die Bildungsvoraussetzungen ab.

Wie du schon richtig erwähnt hast, ist der Master für Beamte keine zwingende Bildungsvoraussetzung, genauso wenig wie ein Studienabschluss / Vorbereitungsdienst eine für den Zugang zum gD. Es gibt sowohl im Rahmen eines Laufbahnwechsels die Möglichkeit ohne Bildungsvoraussetzungen den Wechsel zu vollziehen, als auch für externe Personen die Möglichkeit der Verbeamtung ohne entsprechende Bildungsvoraussetzung. Dies gilt mindestens für den Bund und wird im gD auch praktiziert. Die Not ist groß und man nimmt, was man bekommen kann.

Aber das geht alles am Thema vorbei. Ich wollte letztlich nur auf die unpräzise Antwort von Organisator hinweisen.

§ 17 Abs. 5 BBG:
"Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1.als Bildungsvoraussetzung
    a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder (...=)"

Präziser als ein Gesetzestext kann ich leider nicht werden. Und weiterhin schrieb ich auch nicht, dass diese Bildungsvoraussetzung zwingend ist, sondern den Grundsatz darstellt.
Beim Einstieg in die öD im hD sind mir dabei aber auch keine Ausnahmen bekannt.
Titel: Antw:Mit dem Master in den hD - Eure Erfahrungen?
Beitrag von: totoughtotame am 06.08.2025 14:17
Laut Aussage meiner Personalabteilung in meiner Behörde in Nds ist es hier wie bei Magda. Da ist verbeamten lassen im gD möglich, mit Abschluss eines Masters erfolgreich auf eine hD Stelle bewerben und mit der Zeit (wenn man sich nicht allzu doof anstellt bis zum Einstiegsamt hD (also A13) jährlich) hochbefördern lassen und dann gehts weiter wie gehabt.
Im schlechtesten Regelfall, wenn man bei uns mit A9 BaL wird, würde man also gut 4 Jahre brauchen, bis man im Einstiegsamt A13 angekommen wäre. Versprechen kann einem natürlich niemand was und wenn von oben kommen sollte, dass es aus Spargründen dieses Jahr keine Beförderungen geben soll, dann wäre das wohl eine zu schluckende Kröte.

Ich werde mich aber auch irgendwann demnächst trotz Master im gD verbeamten lassen, um dann in 10 Jahren oder so mit der Führungsschiene anzufangen und in den hD zu gehen.
Der schlechtere Fall ist leider mittlerweile oft der Regelfall. Im manchen Bereichen wir grundsätzlich nur alle zwei Jahre befördert, dies vielleicht mit Stellenkontingenten und dann auch nur nach Kassenlage. Ich kenne Leute, die seit fünf Jahren auf einer Stufe verharren, obwohl die Stelle längst viel höher bewertet ist.