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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Highspeed0302 am 25.07.2025 18:37

Titel: Resturlaub bei Kündigung zum 30.09.
Beitrag von: Highspeed0302 am 25.07.2025 18:37
Hallo zusammen!

Meine Frage bezieht sich auf meinen Resturlaub bzw. wie dieser berechnet wird.
Ich habe ja 30 Tage Urlaub und die 2 RGT´s.
Nun habe ich zum 30.09. gekündigt. Ich weiß das ich Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub habe, gilt dies auch im TVöD!? Bisher haben ich 20 Tage von meinem Urlaub genommen, somit hätte ich laut Vertrag ja noch 10 Tage Rest und die 2 RGT.
Oder muss ich es anders berechnen? Bekomme verschiedene Aussagen und daher habe ich keine Ahnung was wirklich stimmt.
Vielen Dank für die Infos.
Titel: Antw:Resturlaub bei Kündigung zum 30.09.
Beitrag von: SozPädBW am 25.07.2025 19:48
23 Tage zzgl. 2 Regenerationstage
Titel: Antw:Resturlaub bei Kündigung zum 30.09.
Beitrag von: Faunus am 25.07.2025 19:55
9/12 von 30 Tagen = 22,5 Tage => aufgerundet 23 = tariflich zustehender Urlaubstage.
Mit den Regenerationstagen kenne ich mich nicht aus.

d.h. Dir stehen noch 3 Urlaubstage zu sowie .. k.A. an RGT
Titel: Antw:Resturlaub bei Kündigung zum 30.09.
Beitrag von: Highspeed0302 am 25.07.2025 20:29
Super vielen lieben Dank