Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: LehrerInNRW am 27.07.2025 13:11
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Ich mache mir gerade Gedanken darüber, wie wir als Beamtenpaar unsere Arbeitszeit aufteilen in Bezug auf den Ruhestand.
Die Gedanken drehen sich vor allem um die Konstellation, wenn einer stirbt.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/merkblatt-zusammentreffen-von-mehreren-versorgungsbezuegen_0.pdf
Dieses Merkblatt habe ich dazu gefunden.
Ich habe es wie folgt verstanden:
Person A erhält 2000€ Ruhegehalt (zur Vereinfachung nehme, ich hier als Satz jeweils 71,75% an)
Person B erhält 4000€ Ruhegehalt
Stirbt B kommt A durch eine Kombination von Witwerngeld und Ruhegehalt 4000€
Stirbt A bekommt B auf sein Ruhegehalt 20% Mindestbehalt oben drauf und erhält 4400€
Kann jemand mir sagen, ob ich es richtig verstanden habe.
Vielen Dank