Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gruppenleiterin am 29.07.2025 11:39
-
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Werkstatt für psychisch kranke Menschen als Gruppenleitung und habe eine Kollegin die seit Jahren ihre Hunde mit zur Arbeit bringt. Zeitweise sogar bis zu 4 Stück.
Nun habe ich mehrfach beim neuen Geschäftsführer angefragt, da ich mir auch gerne einen Hund anschaffen würde. Es wurde abgelehnt mit der Begründung, er will keine Hunde.. und die Kollegin hätte Bestandsschutz.
Es macht mich unheimlich wütend, dass mit so vielerlei Maß gemessen wird und wollt fragen, ob ich mit meiner Annahme richtig liege, dass es keinen Bestandsschutz in solchen Angelegenheiten gibt, sondern eher das "Gleichbehandlungsgesetz" greifen müsste.
Außerdem hinkt ja das Argument "KEINE Hunde", wenn dann doch welche hier sind. Ob die vom alten GF erlaubt wurden oder nicht, spielt in meinen Augen keine Rolle.
Hat jemand Ideen? Ich bin ziemlich auf Krawall gebürstet und überlege ernsthaft ein Fass aufzumachen, sofern das möglich ist.
Viele Grüße und schonmal Danke im Voraus
-
Wenn die Hausordnung sagt: Keine Haustiere, aber für deine Kollegin gilt eine Ausnahme, hast du kein Recht darauf, dass auch für dich eine Ausnahme gemacht wird.
Im Übrigen bin ich weiter sehr gespannt auf die Diskussion, ob Tiere im Büro Sinn machen oder nicht…
-
Wir haben keine Hausordnung und auch keine Betriebsvereinbarung zu dem Thema. Der Hund, für den diese Ausnahme damals genehmigt wurde (weil alt und krank), ist längst tot und wurde schon mindestens einmal ersetzt.
-
Ich denke es gibt kein Bestandsschutz.
Aber es sehr wohl einzelvertragliche Regelung geben kann.
Und ich denke du kannst nicht verlangen, dass du die gleiche einzelvertragliche Regelung bekommst.
Auch wenn es ein schlechter Stil ist.
-
Findest du nicht, dass du als Gruppenleiterin mit deinem Neid bisschen professioneller umgehen solltest.
Sei sauer auf den Chef und nicht auf die MA und ihre Hunde.
-
Eigentlich hat sie an keiner Stelle geschrieben, dass sie auf die Kollegin sauer ist.
-
Findest du nicht, dass du als Gruppenleiterin mit deinem Neid bisschen professioneller umgehen solltest.
Sei sauer auf den Chef und nicht auf die MA und ihre Hunde.
ich finde, das hat wenig mit Neid zu tun, wenn jemand macht, worauf er Bock hat.
Dass diese Kollegin nämlich auch Gassi geht, wann sie Lust zu hat und gleichzeitig jammert, dass sie so viel zu tun hat, hatte ich ja noch gar nicht erwähnt.
Es ist die Summe der Dinge, die hier bei uns nach persönlichen Befindlichkeiten und Sympathien sortiert werden. Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
-
Eigentlich hat sie an keiner Stelle geschrieben, dass sie auf die Kollegin sauer ist.
Spätestens jetzt solltest du es auch rausgelesen haben.
-
Nach was ist der Hund eingruppiert?
-
;D
-
Nach was ist der Hund eingruppiert?
TVWau
-
Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?
-
Immer gut, sich über die Vorteile der anderen zu beklagen. Das hilft allen weiter
-
Findest du nicht, dass du als Gruppenleiterin mit deinem Neid bisschen professioneller umgehen solltest.
Sei sauer auf den Chef und nicht auf die MA und ihre Hunde.
ich finde, das hat wenig mit Neid zu tun, wenn jemand macht, worauf er Bock hat.
Dass diese Kollegin nämlich auch Gassi geht, wann sie Lust zu hat und gleichzeitig jammert, dass sie so viel zu tun hat, hatte ich ja noch gar nicht erwähnt.
Es ist die Summe der Dinge, die hier bei uns nach persönlichen Befindlichkeiten und Sympathien sortiert werden. Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.
Ich verstehe, du bist sauer, weil du gerne einen Hund hättest und es nicht kannst, da du ihn nicht mit zur Arbeit nehmen darfst. Dafür kann aber die Kollegin nichts. Es gibt auch Zuviel, was wir nicht wissen, um welche Rassen handelt es sich jeweils. Bei 4 Hunden kann ich mir definitiv keine großen Hunde vorstellen.
"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.
-
Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?
Der ist involviert. Das Thema taucht bei uns öfter auf. Daraufhin kamen ja die Aussagen vom GF.
[/quote]
Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.
"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.
[/quote]
Würdest Du richtig lesen, wüsstest Du , dass sie NICHT in den Pausen Gassi geht und diese auch nicht stempelt. Das wird nur von der Leitung nicht gesehen. Und, dass sich mein Tonfall etwas erhärtet ist in meinen Augen verständlich. Dem GF trete ich sachlich aber bestimmt gegenüber auf. Sollte hier aber auch kein Thema sein.
Würde es auch als Neid betitelt werden, wenn der eine ne Stunde und der andre nur ne halbe Stunde Pause bekommen würde?
Ich habe nach sachlichen Einschätzungen gefragt, nicht nach moralischen, die kann hier nämlich keiner beurteilen.
Die "Ausnahmeregelung" galt für einen alten, kranken Hund. Und nur für den, aber der wurde dann einfach klammheimlich durch neue ersetzt. Somit übergeht Sie damit in gewisserweise ihren Vorgesetzten, der aber halt nun auch nicht mehr hier arbeitet seit geraumer Zeit.
Aber gut, da ich auf die Moralpredigt verzichten kann, bin ich hier auch wieder weg.
Habt einen schönen (hundefreien) Tag :-X
-
Tschüss.
Tut mir leid, dass es hier nicht die Antworten/Bestätigung gibt, die du suchst.
Ich kann sagen, dass solche Diskussionen bei uns nie ein gutes Ergebnis für irgendwen hatten…
-
(https://img.eselt.de/img/18236308_dAobpHkVAGknXH6V/ad.jpg)
-
Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?
Der ist involviert. Das Thema taucht bei uns öfter auf. Daraufhin kamen ja die Aussagen vom GF.
Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.
"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.
[/quote]
Würdest Du richtig lesen, wüsstest Du , dass sie NICHT in den Pausen Gassi geht und diese auch nicht stempelt. Das wird nur von der Leitung nicht gesehen. Und, dass sich mein Tonfall etwas erhärtet ist in meinen Augen verständlich. Dem GF trete ich sachlich aber bestimmt gegenüber auf. Sollte hier aber auch kein Thema sein.
Würde es auch als Neid betitelt werden, wenn der eine ne Stunde und der andre nur ne halbe Stunde Pause bekommen würde?
Ich habe nach sachlichen Einschätzungen gefragt, nicht nach moralischen, die kann hier nämlich keiner beurteilen.
Die "Ausnahmeregelung" galt für einen alten, kranken Hund. Und nur für den, aber der wurde dann einfach klammheimlich durch neue ersetzt. Somit übergeht Sie damit in gewisserweise ihren Vorgesetzten, der aber halt nun auch nicht mehr hier arbeitet seit geraumer Zeit.
Aber gut, da ich auf die Moralpredigt verzichten kann, bin ich hier auch wieder weg.
Habt einen schönen (hundefreien) Tag :-X
[/quote]
Nach dem, was ich von dir gelesen habe, würde ich dir ebenfalls keine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Und vielen Dank, dass du wieder weg bist.
-
Immer wieder schön, wenn sich der TE verabschiedet, nachdem er nicht die gewünschte Antwort bekommen hat.
Wenn es der Leitung egal ist, muss es dir am Ende auch egal sein (selbst wenn das nicht fair wäre). Oder du gehst. Wahrscheinlich sitzt die Kollegin bei der Leitung an der längeren Leine. ;)
-
Ein schönes Beispiel, dass selbst brave Hunde auf der Arbeit immer wieder Konflikte erzeugen. Wehret den Anfängen.
Der einzige Hund, den eine Mitarbeiterin mitgebracht hatte, bekam umgehend Hausverbot, nachdem der Chef die Anwesenheit des Hundes dadurch bemerkte, dass dieser von hinten Chefs Hand geleckt hat. Ich fand das Hausverbot gut und war nicht allein mt der Meinung! Der Hund war ein gutmütiger Labrador aber übermäßig kontaktfreudig.
-
Mein Tipp:
Wenn andere sich was raus nehmen und man selber nicht, dann sollte man es sich auch raus nehmen, sollte der AG dann Abmahnen, dann landet es halt vor Gericht und man klärt es.
Spätestens dann merkt der VG und die da drüber das grundlos mit unterschiedlichen Kriterien vorgegangen wird.
Erinnert mich an die Standpauke die ein Bekannter mal bekommen hat, als er bei den Rauchern draußen stand und klönte.
Auf die Frage, warum die anderen es dürften, kam natürlich die Antwort: Die machen ja auch ne Raucherpause.
Als da die Entgegnung kam: "Ich mache grade eine Keks Pause" und wurde lauter geflucht und von dannen gezogen......
-
Ich lass mir ja einen Hund eingehen auf Arbeit, aber doch nicht VIER.....egal wie groß die sind.
Dass der AG kein Hundeheim eröffnen will ist auch klar. Aber dann sollte pro Person halt nur EIN Hund erlaubt sein, dann können auch andere Mitarbeiter einen mit zur Arbeit nehmen.
So wie dargestellt wäre ich ebenfalls sauer und das hat absolut gar nichts mit Neid zu tun...
Just my 2 Cents....
PS:
Bei uns gibt's keine Hunde, nur in absoluten Ausnahmefällen und Notsituationen und dann halt nur tageweise und nicht als Dauerzustand. Und das auch nur, wenn die Kollegen mitspielen.
-
Ob andere davon einen Nachteil erhalten, interessiert die Leitung nicht.
Vielleicht ne Sache für Euren Personalrat?
Der ist involviert. Das Thema taucht bei uns öfter auf. Daraufhin kamen ja die Aussagen vom GF.
Neid steht niemanden. Ich weiß, dass allein so ein Tonfall bei uns schon eher die Tür für Ausnahmen schließen würde. Solange die Kollegin die Zeiten für die Gassi-Runde von der Arbeitszeit abzieht oder in den entsprechenden Pausen Gassi geht, ist doch alles in Ordnung.
"macht worauf er Bock hat" - Sie hat, so wie du es dargestellt hast eine Ausnahmegenehmigung. Somit ist das weit entfernt von "worauf sie Bock hat." Sich keinen Hund anzuschaffen, ist übrigens leichter, als einen bestehenden Hund "abzuschaffen". Somit ist es verständlich, warum die Ausnahme Bestandschutz hat.
Würdest Du richtig lesen, wüsstest Du , dass sie NICHT in den Pausen Gassi geht und diese auch nicht stempelt. Das wird nur von der Leitung nicht gesehen. Und, dass sich mein Tonfall etwas erhärtet ist in meinen Augen verständlich. Dem GF trete ich sachlich aber bestimmt gegenüber auf. Sollte hier aber auch kein Thema sein.
Würde es auch als Neid betitelt werden, wenn der eine ne Stunde und der andre nur ne halbe Stunde Pause bekommen würde?
Ich habe nach sachlichen Einschätzungen gefragt, nicht nach moralischen, die kann hier nämlich keiner beurteilen.
Die "Ausnahmeregelung" galt für einen alten, kranken Hund. Und nur für den, aber der wurde dann einfach klammheimlich durch neue ersetzt. Somit übergeht Sie damit in gewisserweise ihren Vorgesetzten, der aber halt nun auch nicht mehr hier arbeitet seit geraumer Zeit.
Aber gut, da ich auf die Moralpredigt verzichten kann, bin ich hier auch wieder weg.
Habt einen schönen (hundefreien) Tag :-X
[/quote]
Tut mir leid, dass ich dort nicht deiner Meinung bin. Um zu wissen ob sie die Zeiten nicht von der Arbeitszeit abzieht, müsstest du Einblick in ihre Personalkartei, bzw. Stempelkarte haben. Vielleicht hast du das ja, dann ist das Arbeitszeitbetrug und sollte als Verdacht an die Vorgesetzte und die Personalstelle gemeldet werden.
Hast du Einblick in den Schriftlaut der Ausnahmegenehmigung? "Frau X darf Hund Y mit zur Arbeit bringen, da Hund y folgende Erkrankungen hat." oder " Frau X hat das Recht einen Hund mit zur Arbeit zu bringen".
Würde der eine ne Stunde Pause machen, der andere ne halbe, käme es hier wieder darauf an, begebt er Arbeitszeitbetrug oder zieht er die gesamte Stunde ab. Handelt es sich hier um Einzelfälle, also alle paar Monate oder ist es eine Gewohnheit.
@Alien im Anfangspost hat die TE geäußert, dass sie sauer ist, dass sie keine Ausnahmegenehmigung für einen eigenen Hund erhält. Ob Hund oder nicht, ist ein ganz anderes Thema.
-
Wenn andere sich was raus nehmen und man selber nicht, dann sollte man es sich auch raus nehmen, sollte der AG dann Abmahnen, dann landet es halt vor Gericht und man klärt es.
Spätestens dann merkt der VG und die da drüber das grundlos mit unterschiedlichen Kriterien vorgegangen wird.
Genau so!
Ich kann die TE gut verstehen. Sie würde gerne einen Hund mitbringen, der Chef will nicht. Aber eine Kollegin bringt vier Hunde mit und der Chef faselt von "Bestandsschutz".
Das ist nicht nur hundsmiserabler Führungsstil sondern widerspricht dem allg. Gleichbehandlungsgrundsatz. Auf die sachliche Begründung warum bei 4 ja und bei einem nein wäre ich gespannt! Bestandsschutz ist es schon mal nicht aber 4 vorhandene Chihuahua wurden erlaubt und der Wunschhund Mastiff geht nicht wäre so eine sachliche Begründung, die sinnlos wäre anzufechten.
Wobei eine Frage hätte ich noch: ist da mind. ein ausgebildeter Therapiehund bei dem Rudel von der Kollegin dabei?
-
Erinnert mich an die Standpauke die ein Bekannter mal bekommen hat, als er bei den Rauchern draußen stand und klönte.
Auf die Frage, warum die anderen es dürften, kam natürlich die Antwort: Die machen ja auch ne Raucherpause.
Als da die Entgegnung kam: "Ich mache grade eine Keks Pause" und wurde lauter geflucht und von dannen gezogen......
Wenn in der DV Raucherpausen (mit Ausstempeln) vorgesehen sind, wäre für den Nichtraucher mindestens eine Abmahnung fällig gewesen. Oder man muss die DV ändern.
-
Ich bin eine von zwei Stellen im Hause, die aus dienstlichen Gründen Hunde im Büro hat. Bei der gestellten Situation wäre eine hausinterne Meldung an das Veterinäramt in Bezug auf den Tierschutz zu überdenken. Die humanen Streitereien scheinen eher eine Charakterfrage zu sein.
-
Ich bin eine von zwei Stellen im Hause, die aus dienstlichen Gründen Hunde im Büro hat. Bei der gestellten Situation wäre eine hausinterne Meldung an das Veterinäramt in Bezug auf den Tierschutz zu überdenken. Die humanen Streitereien scheinen eher eine Charakterfrage zu sein.
LOL!
Veterinärämter sind doch schon bei Schweine- und Rinderställen regelmäßig überfordert und sehen erst was, wenn die Presse/Tierschützer in Nacht-und Nebelaktionen Filme/Fotos machen und veröffentlichen. Da sind Hundebesitzerinnen denke ich, die falsche Kontrollgruppe.
Und nochmals die Frage: bei psychisch Kranken fällt mir der Begriff "Therapiehund" ein! Kann es sein, dass unter den 4 Hunden sowas drunter ist?
-
Hat schon mal jemand an die armen Hunde gedacht?
Die müssen sich tagtäglich der offensichtlich schlechten Stimmung und negativen Gedanken aussetzen.
-
"Leider hat unser Bürohund den Vorgang gefressen."
Aber Spaß beiseite:
Da hier die TE sowieso mit der Kollegin das Gespräch suchen müsste (Vergesellschaftung der Hunde, etc.) wäre es doch ein Einfaches das unter Kolleginnen zu klären.
Wenn da Bestandschutz herrscht und die plötzlich fünf Hunde mitbrächte, würde das doch niemand mitbekommen.
Kenne es aus der Privatwirtschaft auch so, dass der Chef zwar seinen Hund mit ins Büro bringen darf, aber niemand anders. Niemand weiß wie sich zwei oder mehr Hunde im Rudel vertragen.
Ich hätte keinen Bock auf ständiges Markieren, Bellen und Rangkämpfe im Büro.
Vier Hunde einer Halterin sind als Rudel etabliert und haben eine klare Struktur.
-
Auch so ein Thema, was man halt nur im Büro klären kann.. Wird schon Gründe geben, warum es jemand darf und ein anderer nicht..
Wenn die TE bei dem Thema immer so reagiert wie hier, ist es vermutlich für alle (inklusive Hund) besser, wenn sie erst keinen hat.