Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Reiselustig23 am 31.07.2025 08:57
-
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir steht aufgrund der Dauer meines Arbeitsverhältnisses (befristet, 6 Monate) und meiner Teilzeittätigkeit (4 Tage pro Woche) mMn ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen zu.
Mein Arbeitgeber hat mich nun aufgefordert meine Urlaubstage von 15 Tagen einzureichen. Da mein Arbeitgeber auch in der Vergangenheit schusselig war, gehe ich davon aus, dass meine Urlaubsberechnung korrekt ist.
Wie seht ihr das?
Und: Was passiert wenn ich 15 Tage beantrage und auch nehme und dem Arbeitgeber hinterher auffällt, dass mir der Urlaub nicht zustand.
-
Und: Was passiert wenn ich 15 Tage beantrage und auch nehme und dem Arbeitgeber hinterher auffällt, dass mir der Urlaub nicht zustand.
I.d.R.: Pech für den Arbeitgeber:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-wenn-der-arbeitgeber-sich-verrechnet_76_120528.html
-
Danke dir.
Was ist, wenn ich den Urlaub auf die letzten Wochen meines Arbeitsverhältnisses lege und es kurz vorher auffällt? Dann kann der Urlaub sicherlich kurzfristig gestrichen werden. Doof, wenn ich dann Urlaub gebucht habe.
-
Urlaub buchen, mit Tagen die einem nicht zustehen, ist in der Regel immer doof.
Entweder vorher in den Urlaub oder drei Tage mehr freihalten.
-
Ist doch richtig. 6 Monate sind 15 Tage Urlaub. Bei deiner Teilzeit von 80% wird ein Urlaubstag halt nicht mit 7,7 sondern mit 6,16 Stunden berechnet.
-
Ist doch richtig. 6 Monate sind 15 Tage Urlaub. Bei deiner Teilzeit von 80% wird ein Urlaubstag halt nicht mit 7,7 sondern mit 6,16 Stunden berechnet.
Das ist Unsinn. In §26 Abs 1 TVöD ist doch klar geregelt, wie Urlaubsanspruch bei einer anderen Aufteilung als einer 5-Tagewoche zu berechnen ist.
Deine Rechnung stimmt für Teilzeitkräfte, die allerdings 5 Tage die Woche arbeiten, nicht aber für MA, die nur 4 Tage die Woche arbeiten, wie Reiselustig23.
-
Hier auch nochmal ersichtlich:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html