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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Reiselustig23 am 31.07.2025 08:57
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
mir steht aufgrund der Dauer meines Arbeitsverhältnisses (befristet, 6 Monate) und meiner Teilzeittätigkeit (4 Tage pro Woche) mMn ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen zu.
Mein Arbeitgeber hat mich nun aufgefordert meine Urlaubstage von 15 Tagen einzureichen. Da mein Arbeitgeber auch in der Vergangenheit schusselig war, gehe ich davon aus, dass meine Urlaubsberechnung korrekt ist.
Wie seht ihr das?
Und: Was passiert wenn ich 15 Tage beantrage und auch nehme und dem Arbeitgeber hinterher auffällt, dass mir der Urlaub nicht zustand.
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Und: Was passiert wenn ich 15 Tage beantrage und auch nehme und dem Arbeitgeber hinterher auffällt, dass mir der Urlaub nicht zustand.
I.d.R.: Pech für den Arbeitgeber:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-wenn-der-arbeitgeber-sich-verrechnet_76_120528.html
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Danke dir.
Was ist, wenn ich den Urlaub auf die letzten Wochen meines Arbeitsverhältnisses lege und es kurz vorher auffällt? Dann kann der Urlaub sicherlich kurzfristig gestrichen werden. Doof, wenn ich dann Urlaub gebucht habe.