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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: DudeHH am 05.08.2025 10:21
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Moin,
ich bin relativ neu im ÖD und mache erste Erfahrungen.
Ich frage mich gerade, was eigentlich mit den zwangsweise abgezogenen Beiträgen passiert, wenn man nach 2 Jahren wieder woanders arbeitet.
Mir wurde neulich erklärt, das man 5 Jahre einzahlen muss, um da etwas rauszubekommen.
Sind die Beiträge also dann verloren?
Und angenommen, man würde verbeamtet. Läuft das selbe System dann weiter?
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Moin,
ich bin relativ neu im ÖD und mache erste Erfahrungen.
Viel Erfolg und viel Freude, hoffentlich! :)
Ich frage mich gerade, was eigentlich mit den zwangsweise abgezogenen Beiträgen passiert, wenn man nach 2 Jahren wieder woanders arbeitet.
Mir wurde neulich erklärt, das man 5 Jahre einzahlen muss, um da etwas rauszubekommen.
Korrekt, das sind die 60 Monate Wartezeit.
Sind die Beiträge also dann verloren?
Nein, du kannst dir die Beiträge erstatten lassen - allerdings nur deine, nicht die des AG. Siehe: https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung (https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung)
Und angenommen, man würde verbeamtet. Läuft das selbe System dann weiter?
Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung (https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung)
Kurzantwort: nein.
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Seit 2018 beträgt die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist bei Betriebsrenten in ununterbrochenem Arbeitsverhältnis 36 Monate. Demnach erwirbst du bereits nach 36 Monaten ununterbrochener Anstellung als Angestellter einen unverfallbaren Anspruch auf VBL-Rente und kannst dir deine gezahlten Beiträge ab da nicht mehr auszahlen lassen.
Solltest du aber nach 2,5 Jahren ausscheiden, dir die gezahlten Beiträge nicht auszahlen lassen und später nochmal bei einem VBL-Arbeitgeber nochmal 2,5 Jahre arbeiten, hast du die 5 Jahre Wartezeit der VBL erfüllt und hast dann auch Anspruch auf Betriebsrente.
Wenn du vor den 36 Monaten ausscheidest, kannst du dir die von dir gezahlten Beiträge erstatten lassen. Das sind dann rund 1,8% deines bisher erworbenen Bruttoentgelts.
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Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung (https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung)
War das ein Link, den Du Dir vor längerer Zeit mal gespeichert hattest, oder hat die hiesige Verwendung jetzt Staub aufgewirbelt?
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Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung (https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung)
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Danke für den Hinweis, und nein - ich habe anscheinend instinktiv den Punkt am Ende des Links beim Einfügen entfernt, der gehört aber wohl dahin :D Daher hier nochmals korrekt - oben kann ich leider nicht mehr editieren:
https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung. (https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.)
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Gibt es auch eine Möglichkeit, als TVöD-Beschäftigter nicht in die VBL einzuzahlen (z. B. um das Geld selbst für die Altersvorsorge besser anzusparen?)?
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Gibt es auch eine Möglichkeit, als TVöD-Beschäftigter nicht in die VBL einzuzahlen (z. B. um das Geld selbst für die Altersvorsorge besser anzusparen?)?
Einfache Antwort: Nein.
Etwas ehrlichere aber nicht wirklich nützlichere Antwort: Ja, wenn du dir einen der wenigen AGs im öD suchst, die nicht Teil der VBL sind, sondern einer anderen Vorsorge. Siehe z.B. auch hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125475.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125475.0.html)