Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Timo Sa am 05.08.2025 11:56
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Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?
Liebe Grüße
Timo
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Vielleicht wurde der Vorgänger übergeleitet bzw. hatte einen Bestandsschutz evtl hat er die Funktion auch ohne Lehrgang ausgeübt. Wenn Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragen mit einer Höhergruppierung angeboten wird, was hält die davon ab diesen Lehrgang auf kosten deines AG zu besuchen?
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Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?
Liebe Grüße
Timo
Vielleicht war die Stellenbeschreibung / die übertragenen Aufgaben auch geringfügig anders.
Oder er hatte eine Qualifikation, die zu EG9b berechtigt, die dir fehlt (dann eine EG geringer).
Oder er wurde damals versehentlich falsch eingruppiert und bei dir hat man dies nun korrigiert.
Es kommt immer darauf an, was in deiner Stellenbeschreibung steht und welche Tätigkeiten dir wirksam (!) von dazu berechtigten Personen übertragen wurden
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Wo findest du deine Tätigkeit in der Entgeltordnung abgebildet?
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Unsere Abwassermeister in der Kommune in BW sind auch nach E9a eingruppiert.
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Unsere Abwassermeister sind ebenfalls in 9a eingruppiert- passt also alles bei dir wie es ist …
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Hallo liebe Community,
hab hier ein Vorstellungsgespräch.
Wie könnte diese Stelle eingruppiert sein:
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EG 6 - 9a vielleicht, je nach Zeitanteilen
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Welche Stufe? Wäre auf jedenfall ne Verbesserung, hab jetzt 5-1
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Welche Stufe? Wäre auf jedenfall ne Verbesserung, hab jetzt 5-1
Die Stufe kommt auf deine Berufserfahrung an. Keine Berufserfahrung: Stufe 1, Ein Jahr Berufserfahrung: Stufe 2, etc.
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Hab Lehre bürokauffrau und Abi, trotzdem mit 5-1 eingestuft
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Hab Lehre bürokauffrau und Abi, trotzdem mit 5-1 eingestuft
ist tarifkonform, da keine Berufserfahrung vorliegt.
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Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren
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Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren
Eigentlich nicht, der TVöD gilt für alle gleich. Auch was die berücksichtigungsfähigen Zeiten angeht.
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Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren
Nein, dank der Tarifautomatik ist die Eingruppierung klar geregelt.
Unterschiedlich ist lediglich die Rechtsauffassung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Letztlich kann jedoch nur das Arbeitsgericht verbindlich feststellen, welche Rechtsauffassung zutrifft.
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Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren
Ausbildung zählt einfach nicht als Berufserfahrung.
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Ja leider. Bin gespannt obs klappt, hoff auf 7-3
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Ja leider. Bin gespannt obs klappt, hoff auf 7-3
Das kommt darauf an ob du Berufserfahrung hast, die der AG als förderlich anerkennt.
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Hatte letztes Jahr im April 24 auch dort eine Vorstellung und hätten mit 6-3 angefangen...drückt mir die Daumen dass es klappt, sind nach 13 Monaten auf mich per Mail zurückgekommen dass wieder ne Stelle hätten
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Viel Erfolg.
Berichte mal, falls du magst
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Ist erst Ende August, mach ich. Doch, sind schon Unterschiede, manche stufen mit 6-3 ein, obwohl der BLI erst ansteht, hatte schon viele Vorstellungen im öff. Dienst
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Ist ja auch möglich. Der BLI spielt dabei zumindest keine Rolle.
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Wichtig ist halt, die Stufe vorher zu verhandeln.
Im Nachgang ist das zwecklos.
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Echt hab nu nie verhandelt. Hab dann mit 29.25 Stunden 5-1 gestartet
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Hallo zusammen,
ich habe eine Einstellungszusage für eine IT-Projektleiterstelle im kommunalen Rahmen in Hessen und werde in E11 Stufe 3 eingestuft.
Ich selbst halte Stufe 4 für gerechtfertigt, da ich 5 J 8 M relevante Berufserfahrung auch im regulierten Umfeld habe und ich dies angemessen finde.
Da es keine zeitliche Einstufung (Stufe 4 ab 6 Jahren Arbeitserfahrung) gibt, möchte ich jetzt mit TVöD-V (VKA), Lesefassung Stand 01.10.2024 (VKA) – § 16 „Stufen der Entgelttabelle“ inkl. Passus zu förderlichen Zeiten bei Neueinstellung argumentieren:
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindes-
tens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.3Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-
darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-
fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-
keit förderlich ist.
Was haltet ihr von dem Vorgehen? Ist dies angemessen?
Gruß Elsa
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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.
Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.
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Hallo zusammen,
wie lässt sich denn definieren, ob eine Tätigkeit
- "besonders verantwortungsvoll ist"
- sich "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt"
- durch Verantwortung "erheblich heraushebt"
Wie kann ich als Leihe das - z.B. anhand der Arbeitsplatzbeschreibung/Stellenausschreibung) für mich erkenne?
Danke euch! ;)
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Hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/20150722_Definitionskatalog_TV_EntgO_Bund.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Danke! :)
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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.
Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich finde nirgends eine Quelle, die besagt, dass ab 6 Jahren Berufserfahrung erst Stufe 4 angemessen ist. Die Gesetzeslage gibt das nach meiner Recherche nicht her, daher ist es kein angemessenes Argument.
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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.
Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich finde nirgends eine Quelle, die besagt, dass ab 6 Jahren Berufserfahrung erst Stufe 4 angemessen ist. Die Gesetzeslage gibt das nach meiner Recherche nicht her, daher ist es kein angemessenes Argument.
Ist eigentlich ganz simpel, man kann nur anerkennen, was da ist. Sagt schon der Begriff "Förderliche Zeiten" - förderliche Zeiten sind Zeiten,
einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung des Personalbedarfs im begründeten Einzelfall notwendig ist.
Ohne förderliche Zeiten erfolgt die Einstellung in die Stufe 2.
§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle
TVoeD ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst )
(1)
Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen.
(2)
1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
(2 a)
Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.
(3)
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Der AG kann dir aber Stufe 3 mit Zulage zu Stufe 4 geben.
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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.
Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich finde nirgends eine Quelle, die besagt, dass ab 6 Jahren Berufserfahrung erst Stufe 4 angemessen ist. Die Gesetzeslage gibt das nach meiner Recherche nicht her, daher ist es kein angemessenes Argument.
Dann solltest du mal den Tarifvertrag (zumindest §16 und §17) lesen und wann welche Stufen erreicht werden.
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Der AG kann dir aber Stufe 3 mit Zulage zu Stufe 4 geben.
Welche Zulage meinst du im TVöD VKA?
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Der AG kann dir aber Stufe 3 mit Zulage zu Stufe 4 geben.
Welche Zulage meinst du im TVöD VKA?
Ich meinte die Fachkräftezulage:
Einzelnen Beschäftigten oder in Ausnahmefällen Gruppen von neu eingestellten
oder einzustellenden Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9a bis 15 (Anlage A
zum TVöD) können zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Tabellenentgelt eine
Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.500 Euro gewährt werden, in den
Entgeltgruppen 7 und 8 in Höhe von monatlich bis zu 1.000 Euro, in den
Entgeltgruppen 5 und 6 in Höhe von monatlich bis zu 500 Euro
Hab mich da falsch ausgedrückt.
Tatsächlich könnte die 4 in ganz absoluten Ausnahmefällen auch funktionieren. Zu mindestens liest sich die Richtlinie so:
Vorweggewährung von Stufen
1Abweichend von § 16 Abs. 2 TVöD bzw. § 5 Abs. 2 TV-V können in den
Entgeltgruppen 5 bis 15 neu eingestellte Fachkräfte ohne Berufserfahrung auch
der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden. 2Besteht die Notwendigkeit, Fachkräfte
zu binden, gilt dies entsprechend.
3
In besonderen Fällen kann hierbei auch eine
Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen. 4§ 16 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 2a TVöD, § 17 Abs.
4.1 Satz 1 TVöD-K/TVöD-B sowie § 5 Abs. 2 Satz 3 TV-V bleiben unberührt.
5Eine gegebenenfalls gewährte Fachkräftezulage wird von einer
Vorweggewährung von Stufen bzw. einer Anrechnung von Zeiten bei der
Stufenzuordnung nicht berührt.