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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Philipp am 06.08.2025 13:39
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Wie sieht das eigentlich mit Stellenplatzbeschreibungen aus die ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber festschreibt und die beide Seiten unterzeichnen.
Da der Mitarbeiter diese ja ebenfalls unterzeichnet und anerkennt, handelt es sich um eine private Sache oder Betriebsgeheimnisse?
Oder anders gefragt: Hat der Mitarbeiter das Recht, diese Stellenplatzbeschreibung einfach Dritten auszuhändigen (zum Beispiel zur Überprüfung) oder benötigt er dafür die Zustimmung des Arbeitgebers?
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Ich verstehe die Frage nicht.
Eine Stellenplatzbeschreibung regelt den Inhalte und Umfang der Aufgaben, die vom Mitarbeiter zu erledigen sind und die ihm übertragen wurden. Der Arbeitgeber kann den Inhalt seiner Stellen grds. so gestalten, wie es ihm gefällt (Einschränkung bei besetzten Stellen: bei Bewertungsänderung muss MA einverstanden sein).
Wüsste nicht wo ein Betriebsgeheimnis enthalten sein sollte.
Zum Vergleich:
Dein Arbeitsvertrag wurde zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber geschlossen.
Wenn der Vertrag / Vertragsteile strittig werden, dann muss Du den Vertrag doch auch Deinem Anwalt und ggf. vor Gericht offenlegen.