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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DarkRanger am 07.08.2025 11:06
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Guten Morgen,
eine Abteilung besteht aus 3 Bereichen 1.1 , 1.2 und 1.3 jedem Bereich steht ein Teamleiter vor und hat zwischen 2 - 4 MA. Nun erhält die Abteilung einen weiteren Bereich zugeschrieben den 1.4 Der dortige Mitarbeiter soll Grundsatzarbeit leisten, 1.4 aufbauen, irgendwann mal Mitarbeiter bekommen. Allerdings nimmt er die Aufgaben eines Teamleiters war ( Teilnahme an Teamleiterbesprechungen, Vertretung des AL, Rufbereitschaft im Wechsel mit den anderen Teamleiter als Führungskraft für die Abteilung) im Organigram ist er auch im Feld für den Teamleiter aufgeführt.
Auf die Frage nach der Teamleiterzulage wird ihm gesagt, dass er ja kein Team hat. Andererseits kann er ja auch nicht die Arbeiten verweigern ( Angestellter) weil Rufbereitschaft etc im Arbeitsvertrag steht. Macht hier eine Eingruppierungsklage Sinn oder wie kann man den Teamleiter definieren ? Nur über die reine Personalführung?
Jemand eine Idee was man noch machen kann?
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von was für Eingruppierungen wird denn gesprochen?
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Ich würde ihn als Stabsstelle einrichten, denn solange er keine MA zum führen hat, ist da keine Teamleitung.
Und, die ganzen anderen aufgeführten Arbeiten bedingen keine eigene Teamleitungsfunktion, ausser evtl. die Vertretung des ML (je nach Ausgestaltung der Vertretung).
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von was für Eingruppierungen wird denn gesprochen?
und wo im tvöd gibt es eine Teamleiterzulage
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von was für Eingruppierungen wird denn gesprochen?
und wo im tvöd gibt es eine Teamleiterzulage
Wir sprechen von der EG 10 . Die Zulage habe ich etwas missverständlich Ausgedrückt. Teamleiter werden automatisch in die EG 10.3 eingruppiert und erhalten eine Stufenlaufzeit Verkürzung in der EG 10.3 von 50% ( also nach 1,5 Jahren in die 4) und in der EG 10.4 von 25% (Also nach 3 Jahren in die 5)
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Damit hast du dir die Frage im Grunde selbst beantwortet.
Wenn der AG der Meinung ist, eine Teamleiterfunktion über eine verkürzte Stufenlaufzeit zu honorieren, und er der Meinung ist, das bei jemanden, der kein Team hat, nicht zu tun, gibt es mMn nicht viel, was man dagegen tun kann.
Stufenlaufzeitverkürzung ist ein kann, kein muss.
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von was für Eingruppierungen wird denn gesprochen?
und wo im tvöd gibt es eine Teamleiterzulage
Wir sprechen von der EG 10 . Die Zulage habe ich etwas missverständlich Ausgedrückt. Teamleiter werden automatisch in die EG 10.3 eingruppiert und erhalten eine Stufenlaufzeit Verkürzung in der EG 10.3 von 50% ( also nach 1,5 Jahren in die 4) und in der EG 10.4 von 25% (Also nach 3 Jahren in die 5)
Also aussertariflicher Krims Kram