Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: superbraz am 07.08.2025 13:16

Titel: Befristung von Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung?
Beitrag von: superbraz am 07.08.2025 13:16
Hallo in die Runde,

kurze Frage.
Ein AN ist das 3. mal befristet (mit Sachgrund) bis 24.09.
Weitere befristete Vertragsverlängerung wurde durch das Personalamt telefonisch zugesichert, bisher nichts schriftlich.

AN beabsichtigt am 25.09. auf Arbeit zu erscheinen, da ja telefonisch die Verlängerung zugesichert wurde.

Wie verhält es sich dann bezüglich der Befristung, wenn noch keine Verlängerung schriftlich bis dato vorliegt?

Wird es dann automatisch ein unbefristetes AV?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Befristung von Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung?
Beitrag von: Textmarker am 07.08.2025 14:39
Zunächst einmal reicht eine telefonische Zusicherung nicht. Außer man hat auf der entsprechenden Telefonnotiz eine Unterschrift von einem Berechtigten - aber wer schreibt heutzutage noch Telefonnotizen ;)
Wir wollen ja jetzt mal nicht davon ausgehen, dass das ganze aufgenommen wurde.

Liegt keine Verlängerung in Form eines AV vor kann man durchaus mal am Tag der auf das Ende der Vertragslaufzeit fällt im Büro vorbeischauen. Ein bloßes Erscheinen reicht aber nicht. Man muss auch mit Arbeit versorgt werden. Sprich der AG muss Dir ne Aufgabe geben an dem Tag.
Titel: Antw:Befristung von Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung?
Beitrag von: superbraz am 07.08.2025 19:37
Wenn man also seine übliche Tätigkeit weitherhin ausübt reicht das nicht?
Kommt ja sonst auch niemand täglich rein und verteilt Aufgaben.
Titel: Antw:Befristung von Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.08.2025 23:15
Wenn dich niemand daran hindert zu arbeiten und du noch alle Zugänge und Zugangsmittel hast, stehen deine Karten gut, dass ein unbefristetes AV begründet ist.

Allerdings ist bis 25.09. auch noch etwas Zeit.
Titel: Antw:Befristung von Arbeitsverhältnis - Weiterbeschäftigung?
Beitrag von: aronzo am 08.08.2025 07:03
Zuerst einmal solltest Du Dich bei der Agentur arbeitssuchend melden bzw. das schon getan haben. Dort sollte auch die avisierte Vertragsverlängerung (oder neuer befristeter Vertrag?) ab 25.09. hinterlegt werden. Ansonsten erscheint mir eine solche Kettenbefristung etwas aus der Zeit zu sein. Vielleicht ist es ja eine Krankheitsvertretung?