Danke für die ausführliche Darstellung! Nach meiner Erfahrung werden frühere Tätigkeiten als angestellter Lehrer, Referendariat und Wehrdienst unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt, hängen aber von Einzelfallprüfungen ab – am besten direkt bei der Finanzverwaltung NRW oder dem zuständigen Versorgungsamt nachfragen, um sicherzugehen, wie genau die Anrechnung erfolgt und welche Auswirkungen auf die gesetzliche Rente bzw. VBL-Zahlungen entstehen.
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