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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anthea am 10.08.2025 14:26

Titel: Ist eine Gehaltsverhandlung möglich (bei Erfahrungsstufe)?
Beitrag von: Anthea am 10.08.2025 14:26
Da ich über ein Jahr nicht gearbeitet habe, wurden mir meine Erfahrungsstufen bei meinem neuen Job in Berlin nicht angerechnet und ich muss wieder bei 1 anfangen. Ist das verhandelbar? Was für Möglichkeiten habe ich?
Titel: Antw:Ist eine Gehaltsverhandlung möglich (bei Erfahrungsstufe)?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 10.08.2025 15:58
Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, dem AG sagen: Unter Stufe X unterschreibe ich nicht.
Titel: Antw:Ist eine Gehaltsverhandlung möglich (bei Erfahrungsstufe)?
Beitrag von: Johann am 10.08.2025 16:32
Kommt drauf an, ob dein vorheriger Job als einschlägige Erfahrung für die neue Stelle gilt oder nicht.
Wenn du vorher 3 Jahre lang Pförtner warst und jetzt wieder Pförtner bist, müssen die 3 Jahre als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden. Wenn du aber vorher Pförtner warst und jetzt auf dem Bauhof tätig wirst, kann man dir auch die Stufe 1 geben.
Titel: Antw:Ist eine Gehaltsverhandlung möglich (bei Erfahrungsstufe)?
Beitrag von: MoinMoin am 10.08.2025 23:55
und wenn du förderliche Zeiten hast, die der AG anerkennen kann, dann musst du es einfordern und zur Bedingung machen oder die Kröte schlucken und aus dem Job heraus nen AG suchen der besser bezahlt.