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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: difel am 11.08.2025 08:45

Titel: Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: difel am 11.08.2025 08:45
Hallo, hat jemand Erfahrungen wie der Wechsel vom Bundesbeamten zum EU- Beamten in Brüssel am besten verläuft? Ich soll in Brüssel im Herbst EU-Beamter werden, meine deutsche Dienststelle tut sich sehr schwer damit. Sie will mich Kraft Gesetz entlassen und meine Pension in die Rente nachzahlen.

Wie läuft der Wechsel am besten? Kann ich nicht auf eigenen Wunsch entlassen werden? Und wie geht das mit dem Altersgeld?

Wäre toll, wenn es jemanden gibt, der den Wechsel erfolgreich gemacht hat.
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: Stempelritter am 12.08.2025 13:50
Wenn du Altersgeld willst musst du das beantragen, bevor du nachversichert wirst. Also am besten im Entlassungsgesuchschreiben mit beantragen.
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: Eukalyptus am 12.08.2025 19:44
Das wundert mich. Gibt es da nicht Verfahren dafür die zumindest für einen Übergangszeitraum das Beibehalten des Beamtenverhältnisses ermöglichen?
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: Lichtstifter am 13.08.2025 08:41
Ist denn Brüssel eine Verwendung auf Zeit oder ist soll diese unbefristet begründet werden?

Bei einer Befristung ist die Überlegung, ob hier der § 22 Sonderurlaubsverordnung (also Sonderurlaub ohne Zahlung der Bezüge) nicht Anwendung finden könnte?

Diesen nimmt man zumindest bei Bundesbeamten die (befristet) zum Auswärtigen Dienst wechseln; in Verbindung mit dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD).

Auskunft müsste hierbei dein Bereich für Personal, genauer das Team welches Urlaubsangelegenheiten klärt geben können.

Natürlich sollte hierbei vorsorglich auch die Personalvertretung zu Rate gezogen werden.





Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: Gruenhorn am 14.08.2025 13:33
Wie mein Vorredner bereits schrieb: die entscheidende Frage ist, ob das angestrebte Verhältnis auf Dauer angelegt ist. Wenn nein, dann wird nach meiner Kenntnis (egal zu welcher anderen Organisation) das bisherige Verhältnis ruhen gelassen (Urlaub) und man wird für die Zeit, ggf auf Umwegen, abgeordnet.
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: Eukalyptus am 16.08.2025 00:05
„Entsendungsrichtlinie“, da sollten sich auch Informationen bzw. Kontext finden lassen.
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: difel am 23.08.2025 19:47
Hallo, danke für die Hinweise. Ich werde EU- Beamter für immer, kehre also nicht in den Bundesdiendt zurück und werde daher Kraft Gesetz entlassen in Deutschland. Aber niemand weiß so richtig Bescheid, wie das funktioniert . Vor allem auch mit der Pension und dem Altersgeld. Wenn also jemand hier ist der auch in den EU Beamtendienst gewechselt hat, würde ich mich über Erfahrungsaustausch freue
Titel: Antw:Verfahren Wechsel Bundesbeamter zu EU-Beamter. Erfahrungen?
Beitrag von: 2strong am 24.08.2025 09:35
Einen eigenen Anspruch auf Versorgung aus Deiner Tätigkeit als Beamter für die EU erwirbst Du erst nach zehn Jahren. In dieser Zeit bist Du versorgungsmäßig nur abgesichert, wenn Du, Dich Dein bisheriger Dienstherr für eben diese Dauer beurlaubt. Eine so lange Beurlaubung kann kann schwierig werden. Ich kenne Fälle, in denen die Beurlaubung selbst bei engstem dienstlichen Bezug für diese Dauer nicht aufrechterhalten wurde. Im Zweifel musst Du ins Risiko gehen und ohne Absicherung zur EU wechseln.

Deine bisherige Dienstzeit wird bei der Bemessung der EU-Mindestdienstzeit von zehn Jahren nicht berücksichtigt. Bei der späteren Pensionsbemessung erfolgt jedoch sehr wohl eine Berücksichtigung. Nämlich dann, wenn Du Deinen heutigen Dienstherrn mitteilst, dass  Nach Deiner Entlassung aus dem.natuonalen Beamtenverhältnis vorerst KEINE Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen soll. Denn mit Erreichen des Mindestversorgungsanspeuchs bei der EU (also nach zehn Jahren), kann Dein ehemaliger nationaler Dienstherr den Kapitalwert Deiner Versorgung der EU übertragen . Diese erhöht Deinen dortigen Versorgungsanspruch um diesen Kapitalwert. Da die Bezüge in Brüssel höher sind als national, zählt ein Jahr als nationaler Beamter nicht 1:1 für die EU, sondern nur in entsprechend, reduziertem Umfang (je nach Besoldungsgruppe vermutlich zwischen Faktor 0,6 und 0,8). Komplett verloren ist die Zeit als nationaler Beamter jedoch nicht