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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Olympe de Gouges am 11.08.2025 12:42
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Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder euer geballtes Schwarmwissen zu folgendem Sachverhalt:
In einer Stellenbeschreibung sind für die dargestellte Stelle 2 Vorgesetzte angegeben.
Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.
Oder täusche ich mich da?
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Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.
Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.
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Hä?
Wir haben inzwischen Jobsharing auch in Führungspositionen.
Oder wie ist das gemeint?
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Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.
Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.
Dies ist zutreffend - der TVöD trifft dazu keine Regelungen ;)
Allerdings ergibt sich eine Antwort häufig aus der Geschäftsordung der Behörde; daher @ TE: Schau mal in die GO
Ansonsten wie BAT schreibt - Jobsharing bei Führungspositionen ist durchaus möglich, hier gibt es dann aber klare Regelungen, wer für was zuständig ist.
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@Olympe: Wo liest du das denn im TVÖD raus?
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Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.
Der TVöD regelt nicht die Aufbauorganisation der öffentlichen Arbeitgeber. Diese liegt einzig im Organisationsermessen der jeweiligen Körperschaften, wie Tagelöhner bereits richtig schrieb.
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In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.
Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.
Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)
(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)
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In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.
Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.
Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)
(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)
Der TVöD trifft gar keine Aussage über die Organisation. Der Rückschluss, dass "so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist" ist nicht zulässig, da die Organisation nicht Regelungsgehalt eines Tarifvertrags ist.
Wenn auch die GO (oder vergleichbare) Dokumente hierzu keine grundsätzlichen Regelungen treffen, entscheidet dies der Arbeitgeber in eigenem Ermessen - wie FGL zutreffend anmerkte.
Urteile oder ähnliches kann es dazu nicht geben, denn was sollte das Klageziel des Arbeitnehmers sein? In die Organionshoheit des Arbeitgebers einzugreifen wäre wohl kaum denkbar.
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Wenn es sich bei der Stelle um einen Mischarbeitsplatz mit ggf. stellenübergreifenden Zuständigkeiten handelt, macht es ja sogar Sinn, 2 Vorgesetzte zu haben.
Auch das Thema Jobsharing kann wie bereits mehrfach erwähnt ein Punkt sein.
Im Ergebnis gibt es da nix zu beanstanden.
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Stimmt! Daran habe ich gar nicht gedacht. Vielen Dank euch! Ihr habt mir sehr geholfen! :)
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Ich hatte auf meiner alten Stelle mal zwei Chefs. Das ist aber historisch so gewachsen. Inhaltlich war ich als Informatiker ursprünglich in der Finanzabteilung unterwegs und aufgrund der engen Zusammenarbeit richtig eingegliedert. Irgendwann gabs eine Umstrukturierung und weil Informatiker und Finanzler auf dem Papier nicht so gut zueinanderpassen, wurde ich ein Auffangbecken abgeschoben, bei der ich in guter Gesellschaft war, weil da alle reinkamen, die nicht so wirklich irgendwo zugeordnet werden konnten.
Da hatte ich dann zwar den disziplinarischen Vorgesetzten in dieser Sammelabteilung, aber meine Arbeitsaufträge habe ich weiterhin ausschließlich von dem Chef der Finanzabteilung erhalten. Bei der Weihnachtsfeier war ich dann auch immer nur bei der Finanzabteilung mit, weils in meiner disziplinarischen Abteilung keine gab.
Offiziell hatte ich aber trotzdem nur den disziplinarischen Vorgesetzten.
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Zumindest in unserer Behörde ist sowas nicht ungewöhnlich. Zum Beispiel kann man einen direkten Vorgesetzten (Dezernatsleiter oder so) haben welcher z.B. die Urlaubsanträge unterschreibt oder Personalgespräche führt usw. (ich nenn es mal organisatorischer Vorgesetzter) und einen Vorgesetzten der für das fachlich-inhaltlich zuständig ist (ich nenne es mal fachlich Vorgesetzten).
Der direkte Vorgesetze (organsiatorische Vorgesetzte) hat dann z.B. keine Befugnis zu sagen was man zu tun hat, also keine inhaltliche Weisungsbefugnis, das übernimmt der fachliche Vorgesetzte.
Das kann man auch auf die Spitze treiben: Man kann ja sowas wie ein Projektleiter sein und in der Funktion der (fachlich) Vorgesetzte des Projektteams sein. Wenn nun aber der eigene Dezernatsleiter einem als Mitarbeiter im Projektteam zugeordnet wird, was dann? Dann ist der Dezernatsleiter organisatorisch der Vorgesetzte des Mitarbeiters, der Mitarbeiter als Projektleiter aber gleichzeitig auch der fachlich Vorgesetzte seines eigenen Dezernatsleiter. Kommt hier häufiger vor, ist tatsächlich hier ein nicht geregelter Fall (hat man in den Regelungen wohl vergessen), ist aber auch egal - weil man sowieso zusammenarbeitet.
Insofern, meine Meinung dazu: Nimm das mit den Hierarchien nicht so ernst. Im Organigramm mag das alles schön ordentlich klar aussehen, in der Realität geht es da oft drunter und drüber und nicht selten weiß man nicht mal so genau jetzt wem vorgesetzt ist - oder es gibt gleich sich widersprechende Parallelstrukturen xD