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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Feeling am 11.08.2025 14:37
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Liebe Kollegen,
ich habe kürzlich von meinem Arzt etwas verschrieben bekommen und dies dann bei der Behilfe eingereicht und es wurde nicht erstattet, mit der Begründung das der Gutachterausschuss das irgendwann mal nicht als erstattungsfähig angesehen hat. Soweit so gut.
Ich habe dann Widerspruch eingelegt und 2 Wochen später wurde diesem abgeholfen und die restliche Summe erstattet. Da keine Begründung dafür im Bescheid stand, habe ich angerufen und mir wurde dann gesagt, dass das Widerspruchsverfahren teurer wäre, als dies einfach zu erstatten und man deshalb die Erstattung vorgenommen hat. Es ging letztlich um eine Summe von 19,50€.
Vielleich hilft dem ein oder anderen diese Kenntnis auch. Ich war jedenfalls etwas überrascht :D.
Lg
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nennt sich Verwaltungsökonomie
würde ich nicht an die große Glocke hängen
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Betr. Land Ba-Wü
Hallo,
ich kenne das etwas anders:
Ich ließ mir, weil es billiger ist, ein Vitamin B12-Präparat verschreiben, das als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft ist u. spottbillig war (rd. 3 Euro für ca. 60 Tablettchen). Es ist billiger gegenüber einem als Arzneimittel eingestuften B12-Präparat, das unterm Strich sehr viel teurer ist und das ich zuvor öfters auch erstattet bekam, weil die Voraussetzungen dafür für eine Substitution von B12 bei mir vorliegen.
Ich dachte, ich tue meiner Beihilfestelle einen Gefallen, wenn ich ein viel billigeres Präparat mir verordnen lasse.
Ich habe gegen die Kürzung des billigen Präparates Widerspruch erhoben, weil im selben Bescheid noch andere teurere Arzneimittel nicht anerkannt waren u. ich den Widerspruch wegen diesen eh erhoben hätte.
Der Widerspruch ist bisher nur teilweise bearbeitet von der Beihilfestelle. Wegen der 3 Euro bestand bereits Schriftwechsel mit der Beihilfestelle.
Dass Kürzungen von 3 Euro aber für die Bearbeiter bei der Beihilfestelle einen Zeitaufwand im Widerspruchsverfahren verursachen, scheint dort keine Rolle zu spielen, trotzdem bekannt ist, dass dort bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen enorme Rückstände bestehen.