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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: RDK am 11.08.2025 14:51
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Hallo,
ich bin seit 15 Jahren bei einer Universität mit 2 Halbtagsstellen angestellt.
Ich habe eine der beiden Stellen gekündigt und werde zum 1. Oktober nur noch 50% arbeiten.
Auf der Halbtagsstelle die ich gekündigt habe, habe ich noch 10 Urlaubstage.
Wenn ich diese 10 Tage bis 30. September nicht genommen habe, verfallen diese oder müssen diese mir für meine andere Halbtagsstelle gutgeschrieben werden?
Danke für die Hilfe.
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Entweder beantragen und nehmen oder ablehnen lassen und auszahlen lassen.Denn zwei AVs sind zwei AVs.
Was rechtlich deine Belange angebt.
Der Rest ist Verhandlungssache
Ich habe auch schon Urlaub von einem zum anderem, sich nahe stehende, AG übertragen
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Die Frage ist auch wie deine Arbeitszeit verteilt ist. Arbeitest du morgens in dem Bereich A und Nachmittags in den Bereich B, bleibt dein Urlaubsanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber Universität Bestehen, Du hast weiterhin 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch plus die 10 Tage. Arbeitest Du aber nur noch 2 bzw. 3 Tage die Woche wird dein Urlaubsanspruch Anteilig Berechnet. Meines Wissen nach werden Mehrfachbeschäftigungen bei einem Arbeitgeber wie ein Arbeitsverhältnis angesehen.
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Liegen hier zwei Arbeitsverträge vor?