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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: G105 am 11.08.2025 15:46
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung.
Aktuell haben wir das Problem, dass eine Person morgens die Post für ca. 20 Personen aus der Poststelle holen und an die Mitarbeiter verteilen muss.
Nun führen wir die E-Akte ein und alle Poststücke müssen gescannt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Man ist ca. 45 Minuten wenn es gut läuft mit der ganzen Arbeit beschäftigt.
Leider haben wir so viel Arbeit, dass diese in der regulären Arbeitszeit kaum zu schaffen ist und somit noch weniger Zeit für die reine Sachbearbeitung übrig bleibt.
Nun ist meine Frage: Muss ich eine solche Aufgabe überhaupt ausführen, wenn diese nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung aufgeführt ist?
Grundsätzlich stört es mich nicht, 10 Minuten die Post zu verteilen, aber es wird immer mehr von den Führungskräften erwartet.
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Arbeitsplatzbeschreibung.
Aktuell haben wir das Problem, dass eine Person morgens die Post für ca. 20 Personen aus der Poststelle holen und an die Mitarbeiter verteilen muss.
Nun führen wir die E-Akte ein und alle Poststücke müssen gescannt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Man ist ca. 45 Minuten wenn es gut läuft mit der ganzen Arbeit beschäftigt.
Leider haben wir so viel Arbeit, dass diese in der regulären Arbeitszeit kaum zu schaffen ist und somit noch weniger Zeit für die reine Sachbearbeitung übrig bleibt.
Nun ist meine Frage: Muss ich eine solche Aufgabe überhaupt ausführen, wenn diese nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung aufgeführt ist?
Grundsätzlich stört es mich nicht, 10 Minuten die Post zu verteilen, aber es wird immer mehr von den Führungskräften erwartet.
Bei der Postverteilung kann es sich auch um eine Zusammenhangstätigkeit handeln, die unter den übrigen Tätigkeiten subsumierbar ist und insoweit von deiner Führungskraft konkretisiert wird.
Allerdings: Wenn du dich auf die Hinterbeine stellst macht deine Führungskraft das genauso und schwupps hast du die Aufgabe in deiner Arbeitsplatzbeschreibung. Stellt sich die Frage, ob du tariflich geringwertige Aufgaben unbedingt in der AP dokumentiert haben möchtest.
Nichts desto trotz kann man schon auf eine organisatorische Anpassung, sprich Zentralisierung hinwirken, da bei einer einheitlichen Aufgabenerledigung von einer besseren Qualität (insbesondere was die Metadaten angeht) ausgehen kann.
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Aktuell haben wir das Problem, dass eine Person morgens die Post für ca. 20 Personen aus der Poststelle holen und an die Mitarbeiter verteilen muss.
Ist mit "eine Person" immer dieselbe Person oder eine von mehreren Mitarbeitern gemeint, die für die Aufgabe im Wechsel zuständig sind?
Nun führen wir die E-Akte ein und alle Poststücke müssen gescannt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Man ist ca. 45 Minuten wenn es gut läuft mit der ganzen Arbeit beschäftigt.
45 Minuten täglich machen ca. 10 % bei einem Vollzeitmitarbeiter aus.
Wenn innerhalb des Teams die Aufgabe wechselt kann der Aufwand auch im sehr niedrigen %-Bereich liegen.
Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich die auszuübende Tätigkeit bewertungstechnisch verändert.
Leider haben wir so viel Arbeit, dass diese in der regulären Arbeitszeit kaum zu schaffen ist und somit noch weniger Zeit für die reine Sachbearbeitung übrig bleibt.
Nun ist meine Frage: Muss ich eine solche Aufgabe überhaupt ausführen, wenn diese nicht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung aufgeführt ist?
Grundsätzlich stört es mich nicht, 10 Minuten die Post zu verteilen, aber es wird immer mehr von den Führungskräften erwartet.
Wenn sich die Bewertung der Tätigkeit insgesamt nicht ändert, fällt es unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
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Bei uns hat die Einführung des ersetzenden Scannens für die E-Akte in der Poststelle sehr wohl zu Höhergruppierungen bis EG5 geführt.
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Für mich würde sich zuerst die Frage stellen, ob die Person, die scannt, überhaupt dafür zertifiziert ist.
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Für mich würde sich zuerst die Frage stellen, ob die Person, die scannt, überhaupt dafür zertifiziert ist.
Für mich stellt sich die Frage, ob das Jobcenter dafür nicht eine ungelernte Kraft vermitteln könnte.
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Lacht nicht, aber bei uns wurden in der Hausdruckerei Ende der 90er Jahre drei Leute in BAT X zum Fotokopieren eingestellt. Im neuen Jahrtausend hat man es dann wegen der beginnenden Digitalisierung (Scannen und auch das Bearbeiten von elektronisch eingesandten Druckvorlagen) in einem längeren Prozess geschafft, sie in BAT VIII mit Bewährungsaufstieg nach VII hochzuhieven. Dieser erfolgte dann als tarifliche Nachwirkung tatsächlich erst zu TV-L-Zeiten.
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Und da wundern wir uns noch..
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Für meinen Bereich scannt das eine EG6 Kraft. (diese hat aber auch noch weitere Aufgaben). Die Vertretung im Urlaub und Krankheit bekommt jedoch EG9 und braucht dementsprechend auch länger als die eingearbeitete kraft.