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Beamte und Soldaten => Beamte Bayern => Thema gestartet von: max05 am 12.08.2025 13:49

Titel: Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
Beitrag von: max05 am 12.08.2025 13:49
Hallo

Bei der bayerischen Beamtenkrankenkasse gab es im Frühjahr wieder massive Beitragserhöhungen ( ca 30 % ).
Es wurde nun ein Umstieg vom Bisex zum Unisex Tarif angeboten, da wäre der Beitrag etwas günstiger .
Aber man hat nach dem Wechsel in den Unissex Tarif angeblich nie wieder die Möglichkeit in den Standart Tarif zu wechseln, welcher mit der gesetzlichen KV vergleichbar ist und die günstigste Variante darstellt.
Fragen :
1 : Hat jemand Erfahrungen mit dem Umstieg vom Bisex in Unisex Tarif ?
2 : Weshalb ist nach dem Umstieg auf Unisex kein Wechsel in den Standart Tarif mehr möglich ?
3 : Wie sind euere Erfahrungen mit der bayerischen Beamtenversicherung ?
4 : Hat jemand noch eine Idee wie man die massiven Beitragserhöhungen vermeiden/ mindern kann ?

Danke

Titel: Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
Beitrag von: railjet am 19.08.2025 10:50
Ich verstehe die Relevanz des Standardtarifes für einen Beamten nicht. Ein Wechsel in diesem ist frühestens mit 55 Jahren möglich. Die Leistungen liegen unter GKV Niveau in gewissen bereichen. Der Tarif hat auf dem Markt derzeit mit ca. 50k versicherten derzeit praktisch keine Relevanz und im Notfall gibt es in der Unisex Welt noch den Basistarif.

1. Ja, das kann durchaus sinnvoll sein, man sollte die Tarifbedingungen vergleichen und wenn hier keine Ausschlussgründe für dich persönlich vorliegen und bei gleichen Leistungen eine Beitragsersparnis möglich ist, spricht mMn nichts dagegen

2. Standardtarif – ist ein Bisextarif, der allen Kunden zur Verfügung steht, die ihre PKV vor dem 01.01.2009 (Datum der Policierung) abgeschlossen haben. In die Unisexwelt ist der Standardtarif nicht überführt worden. Das führt zu der Problematik, dass man nach Ansicht der Mitgliedsunternehmen des PKV Verbandes nach einem Tarifwechsel von Bisex nach Unisex nicht mehr in den Standardtarif zurück wechseln kann. Hierzu gibt es auch andere Sichtweisen. Das Thema ist strittig und noch nicht gerichtlich entschieden.

3. nicht Vorhanden

4. ggf. In einen anderen Tarif wechseln, Leistungen reduzieren (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer), prüfen ob die Beitragserhöhung rechswirksam war (hierzu gibt es einige Anwaltskanzleien, die sich hierrauf spezialisiert haben und das prüfen können)