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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: blacksoldier am 18.08.2025 09:21

Titel: Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: blacksoldier am 18.08.2025 09:21
Guten Morgen,

ein Vereinskollege hat folgendes Problem:

auf Anweisung der Leistungsstelle  hat er sich  bei der Stadt als Gärtner (beim Grünflächenamt)  beworben und wurde zum 01.07 erstmalig im öff.D. eingestellt. Text der Ausschreibung:

Pflege und Instandhaltung städtischer Gärten und Grünanlagen, Fahrten mit Bewässerungsfahrzeugen, im Winter Rufbereitschaft für Streudienste (Nachts)

Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist. Ausser einem, "das haben wir alle durchgemacht" kam da aber nicht viel und er will ihn nicht kündigen. Nun steht er für nächsten Donnerstag wieder auf dem Plan für das Gruft Team. Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. Wenn er selbst kündigt streicht das Amt die Leistung, als Gärtner kann er ja  auch nicht einfach ins Büro wechseln oder seht ihr Hoffnung für ihn?
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: DarkRanger am 18.08.2025 09:31
Naja , die Stellenbeschreibung ist etwas kurz, aber in der Tat, das Grünflächenamt kümmert sich um Friedhöfe. Aber ich glaube bei einer Kündigung aus solchen Gründen würde auch das Amt einen Härtefall sehen können und die Leistung weitergewähren.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Organisator am 18.08.2025 09:57
Was steht denn in der Tätigkeitsdarstellung und was wäre an der Tätigkeit "Grüfte leerräumen" unzumutbar?
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Schokokeks am 18.08.2025 10:06
... Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. ...

Für mich klarer Fall, dass das AV arbeitgeberseitig innerhalb der Probezeit beendet werden sollte...
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: blacksoldier am 18.08.2025 10:15
Was steht denn in der Tätigkeitsdarstellung und was wäre an der Tätigkeit "Grüfte leerräumen" unzumutbar?

Nun, scheinbar hat mein Vereinskollege ein Problem damit, als Gärtner halbverweste Leichen aus zerfallenen modrigen Särgen in neue  Einfachsärge zu legen, damit diese dann der Verbrennung zugeführt werden können. Das wäre für mich auch nicht die erste Tätigkeit an die ich beim Beruf des Gärtners denke.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: DarkRanger am 18.08.2025 10:25
Was steht denn in der Tätigkeitsdarstellung und was wäre an der Tätigkeit "Grüfte leerräumen" unzumutbar?

Da haben Sie recht. Ich empfehle die YouTube-Blogs von Prof. Tsokos über die Obduktion einer Leiche die über ein Jahr in der Wohnung gelegen hat. Aber Vorsicht, SPOILER: Nichts für schwache Nerven, Gärtner und Floristen. Dann mag man seine Sichtweise zu diesen Dingen evtl. nochmal anpassen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: UNameIT am 18.08.2025 10:55
Guten Morgen,

ein Vereinskollege hat folgendes Problem:

auf Anweisung der Leistungsstelle  hat er sich  bei der Stadt als Gärtner (beim Grünflächenamt)  beworben und wurde zum 01.07 erstmalig im öff.D. eingestellt. Text der Ausschreibung:

Pflege und Instandhaltung städtischer Gärten und Grünanlagen, Fahrten mit Bewässerungsfahrzeugen, im Winter Rufbereitschaft für Streudienste (Nachts)

Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist. Ausser einem, "das haben wir alle durchgemacht" kam da aber nicht viel und er will ihn nicht kündigen. Nun steht er für nächsten Donnerstag wieder auf dem Plan für das Gruft Team. Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. Wenn er selbst kündigt streicht das Amt die Leistung, als Gärtner kann er ja  auch nicht einfach ins Büro wechseln oder seht ihr Hoffnung für ihn?

Wurde er als Friedhofsgärtner eingestellt oder als Stadtgärtner? Den als Stadtgärtner würde ich mich auch weigern Grüfte leerzuräumen. Als Friedhofsgärtner (also sämtliche Tätigkeit findet auf dem Friedhof statt) hätte man damit zumindestens rechnen müssen.

Einfach krank zu machen ist natürlich keine Lösung, ich würde das klar kommunizieren und um die Zuweisung anderer Tätigkeiten bitten.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MeTe am 18.08.2025 11:35
Verstehe das Problem nur sehr bedingt.

Er wurde vor einem Monat eingestellt und stellt nun fest dass die (anscheinend) üblichen Aufgaben überhaupt nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Ärgerlich aber sicherlich nicht unüblich.

Genau dafür ist doch die Probezeit da. Kündigen und sich was neues suchen. Fertig.

Ersten erfolgt eine Arbeitslosengeldsperre nur bein Kündigungen ohne wichtigen Grund (welcher hier ja nachvollziehbar vorliegen sollte) und zweitens gibt es doch keine echte Alternative. Arbeitszeitbetrug (krank machen) ist jedenfalls keine.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: KaiBro am 18.08.2025 13:21
... Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. ...

Für mich klarer Fall, dass das AV arbeitgeberseitig innerhalb der Probezeit beendet werden sollte...

Sehe ich ähnlich ...

In meinen Augen ist es aber Problem des Vereinskollegen. Dieser hätte sich im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs,  spätestens im Vorstellungsgespräch über die Aufgaben informieren können und müssen. Selbst vor Vertragsunterschrift wäre dies noch möglich gewesen.

Das er dem Chef dann sagt:"dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist", bringt das Fass zum überlaufen. Er scheint sich gar nicht integrieren zu können und integrieren zu wollen und spielt sich auf, als ob er der Chef wäre. Solche Sprüche sollten auch für den Chef eine Warnung sein.

Das man halbverweste Leichen findet, ist sehr überspitzt gesagt. Es kann allerdings schon vorkommen, dass man mal Knochen oder auch Schmuck findet, das wars dann aber auch. Vielleicht kann man mit dem Arbeitgeber sprechen oder mit einem Kollegen die Dienste tauschen , sodass man nicht auf den Friedhof muss.

Sich krankzumelden finde ich gegenüber den anderen Kollegen frech. So einen will niemand im Team und aufgrund seiner Sprüche sollte man ihn streng unter Beobachtung haben.




Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: blacksoldier am 18.08.2025 13:49
... Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. ...

Für mich klarer Fall, dass das AV arbeitgeberseitig innerhalb der Probezeit beendet werden sollte...



Das man halbverweste Leichen findet, ist sehr überspitzt gesagt. Es kann allerdings schon vorkommen, dass man mal Knochen oder auch Schmuck findet, das wars dann aber auch. Vielleicht kann man mit dem Arbeitgeber sprechen oder mit einem Kollegen die Dienste tauschen , sodass man nicht auf den Friedhof muss.

Sich krankzumelden finde ich gegenüber den anderen Kollegen frech. So einen will niemand im Team und aufgrund seiner Sprüche sollte man ihn streng unter Beobachtung haben.


Das mit dem Krankmelden sehe ich auch so, das habe ich ihm auch gesagt. Bei "paar Knochen" liegen sie aber falsch. Wir sprechen hier wirklich von Grüften, nicht von Erdgräbern. Es ist klar das man beim Ausheben von Gräbern ab und an so etwas findet. In Grüften jedoch ( gemauerte unterirdische Räume bei denen die Särge seit Jahrzehnten in Nischen oder auf Gestellen lagern findet man naturbedingt deutlich mehr Überreste, die durchaus nicht angenehm anzusehen sind). Da ist nichts überspitzt.

Der Arbeitsvertrag sagt übrigens : Facharbeiter Gartenbau , Zugewiesen: Grünflächenamt XXX. Im Vorstellungespräch war immer nur von Parks, Grünflächen, der Wiese vor dem Rathaus und sehr deutlich und ausführlich von der nächtlichen Rufbereitschaft beim Winterdienst die Rede.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Organisator am 18.08.2025 13:55
... Er weiss jetzt schon, dass er krank sein wird. ...

Für mich klarer Fall, dass das AV arbeitgeberseitig innerhalb der Probezeit beendet werden sollte...



Das man halbverweste Leichen findet, ist sehr überspitzt gesagt. Es kann allerdings schon vorkommen, dass man mal Knochen oder auch Schmuck findet, das wars dann aber auch. Vielleicht kann man mit dem Arbeitgeber sprechen oder mit einem Kollegen die Dienste tauschen , sodass man nicht auf den Friedhof muss.

Sich krankzumelden finde ich gegenüber den anderen Kollegen frech. So einen will niemand im Team und aufgrund seiner Sprüche sollte man ihn streng unter Beobachtung haben.


Das mit dem Krankmelden sehe ich auch so, das habe ich ihm auch gesagt. Bei "paar Knochen" liegen sie aber falsch. Wir sprechen hier wirklich von Grüften, nicht von Erdgräbern. Es ist klar das man beim Ausheben von Gräbern ab und an so etwas findet. In Grüften jedoch ( gemauerte unterirdische Räume bei denen die Särge seit Jahrzehnten in Nischen oder auf Gestellen lagern findet man naturbedingt deutlich mehr Überreste, die durchaus nicht angenehm anzusehen sind). Da ist nichts überspitzt.

Der Arbeitsvertrag sagt übrigens : Facharbeiter Gartenbau , Zugewiesen: Grünflächenamt XXX. Im Vorstellungespräch war immer nur von Parks, Grünflächen, der Wiese vor dem Rathaus und sehr deutlich und ausführlich von der nächtlichen Rufbereitschaft beim Winterdienst die Rede.

Dann würde ich ganz schnell das Gespräch mit der Personalstelle suchen, der direkte Vorgesetzte hat ja keine Handlungsbereitschaft signalisiert. Und wenn 4/5 Tagen die vereinbarte Tätigkeit ist, dann kann es ja auch kein Problem sein, alle Tage diesen Job zu machen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: sovielefragen am 19.08.2025 10:49
Ich persönlich sehe das komplett anders. Erstens liegt möglicherweise keine vertragsgemäße Beschäftigung vor. Zweitens belastet ihn die Tätigkeit offenbar tatsächlich stark so dass es tatsächlich krank wäre und kein krankfeiern. Denn bei vertragsgemäßer Beschäftigung wäre er ja da.
Problematisch ist, dass er in der Probezeit ohne Gründe gekündigt werden kann. Und wahrscheinlich auch wird, wenn man man das nicht machen möchte. Da wird er nur auf Verständnis hoffen können.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: NWB am 19.08.2025 11:34
Wenn ich das richtig lese geht es hier eher darum, dass das Beschäftigungsverhältnis vom Vereinskollegen nicht gekündigt werden darf, weil sonst Leistungen vom Jobcenter (?) gekürzt werden könnten.
Und hier wird nach einer Möglichkeit gesucht, diese Kürzung zu vermeiden.
Um die Tätigkeit als solche geht es vielleicht eher zweitrangig...
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: sovielefragen am 19.08.2025 13:39
Oh. Das habe ich so nicht raus gelesen. Für mich klang es, als ob er bleiben möchte, diese Aufgabe aber nicht kann. Wenn er nur nachteilsfrei wieder weg will ist das ne ganz andere Sache.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Sjuda am 19.08.2025 14:32
In dem Fall schlage ich mich ausnahmsweise auf die Seite des Beschäftigten.

Beim Lesen des Threads habe ich mir die Frage gestellt, von wem ich bis vor kurzem gedacht hätte, dass er für diese Arbeiten zuständig wäre. Ich bin natürlich darauf gekommen, dass das jemand sein muss, der beim Friedhof eingesetzt ist, eben ein Friedhofsmitarbeiter, dessen genaue Bezeichnung und weiteren Aufgaben mir einfach nicht näher bekannt sind.

Selbst wenn die Stellenbezeichnung Friedhofsgärtner wäre, würde ich die Aufgaben nicht bei diesem sehen, sofern das nicht explizit in der Ausschreibung erwähnt ist. Ansonsten sind das für mich auch nur Gärtner, die an einem besonderen Ort eingesetzt sind, der bestimmte Anforderungen an das Auftreten, Verhalten und von mir aus auch die Arbeitskleidung stellt. Nicht jeder fühlt sich dort wohl, daher macht es Sinn, das schon in der Stellenbezeichnung klarzustellen.

Bei einem "normalen" Gärtner und dem Text, den wir im Eingangspost finden, wäre ich erst recht nicht auf die Idee gekommen, dass wir über derartige Aufgaben sprechen.

Insofern kann ich die Überraschung und auch die Reaktion des Kollegen vollständig nachvollziehen. Durchaus glaubhaft, dass er regelrecht schockiert und überrumpelt war. Das bei seinem Vorgesetzten anzusprechen, ist korrekt. Ich halte es darüber hinaus sogar für plausibel, dass allein die Vorstellung, derartiges erneut erleben zu müssen, geeignet ist, eine Arbeitsunfähigkeit auszulösen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: BAT am 19.08.2025 17:33
Also ich hatte im Zivildienst öfters mit frisch abgetrennten Körperteilen zu tun. Ich glaube, wir sind auch etwas arg sensibel geworden.


Hammer war der Kollege, der vor den Augen der anderen langsam verwest ist, ist zum Schluss in den Keller gekommen. Weiß nicht wie die Krankheit heisst, er hatte keine Schweissdrüsen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 19.08.2025 18:06
Zitat von: blacksoldier

Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist.

Was genau war denn "die Hölle" an der Arbeit? Stinken oder beißen die Gebeine? Zombis? Vampire? Werwölfe?

Die eine Sache ist, dass das bei Einstellung/bei dem Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich genannt wurde. Die andere ist, dass es eine ganz reelle, normale Arbeit ist, die auch erledigt werden muss. Wenn es einmal in der Woche auf dem Plan steht, die anderen vier Tage sonst reguläre Gärtnertätigkeiten zu erledigen sind, muss man halt abwägen. Aber so wie sich das liest, wird die Probezeit ohnehin ein Ende finden.

Zeige mir einen Job, bei dem alles zu 100% den eigenen Vorstellungen entspricht.

"Irgendetwas ist ja immer"...

Kurz: ich verstehe das Problem nicht, weil ich das Problem nicht verstehen will (Aversionen und Phobien klammere ich ausdrücklich aus).

Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: PeterMuellerchen am 19.08.2025 19:14
Also ich hatte im Zivildienst öfters mit frisch abgetrennten Körperteilen zu tun. Ich glaube, wir sind auch etwas arg sensibel geworden.
Das hat doch absolut nichts mit "sensibel geworden" zu tun. Es gibt und gab immer schon Leute, die z.B. Blut sehen konnten und Leute, die das nicht konnten. Genau wie es einige mit Höhenangst gibt und schon immer gab und welche denen das garnichts ausmacht.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: clarion am 19.08.2025 19:23
Also in diesem speziellen Fall wäre die Aufnahme der Tätigkeit in die Ausschreibung bzw. mindestens die Ansprache im Vorstellungsgespräch notwendig gewesen.

Da es aber sein kann, dass der Vorgesetzte eigenmächtig handelt, würde mich doch der Weg direkt in die Personalabteilung führen, um kund zu tun, dass man diese Aufgabe einfach nicht erledigen kann, verbunden mit dem Hinweis, dass im Vorstellungsgespräch davon auch keine Rede war. Entweder man findet dann eine Lösung oder es gibt eine Kündigung in der Probezeit.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: 2strong am 19.08.2025 21:08
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MoinMoin am 19.08.2025 21:15
Ich finde es ist durchaus ein Unterschied zwischen irgendwas ist immer und als Gärtner unvermittelt Leichenteile abräumen müssen.
Wie Clarion korrekt dargestellt hat, sollte man da das direkte Gespräch mit der PA suchen und dieses Kommunikatiionsversagen klarstellen.
Und natürlich den Menschen von der Leistungsstelle, die einen gedrängt haben diesen Job zu suchen, auf diesen Umstand hinweisen, was für einen Job sie vermittelt haben.

Zu guter letzt, frage ich mich aber, fallen Gärtner gerade nicht unter den Fachkräfte Mangel? Und es schwierig sich einen alternativen Job zu suchen? So dass man gedrängt werden muss einen öD Job zu nehmen.

Sehr skurril das Ganze.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MoinMoin am 19.08.2025 21:21
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es das zweite Mal in 2 Monaten ist.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Schinkensandwich am 19.08.2025 21:52
Ich frage mich, was das für ein Frieshof ist, wo jede Woche acht Stunden lang Grüfte ausgeräumt werden müssen.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es das zweite Mal in 2 Monaten ist.

Ich finde das schon heftig. Da reicht auch 2 mal je Monat (und für den Rest des Monats sind Alpträume garantiert).
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Umlauf am 19.08.2025 22:12
Das gehört auf jeden Fall zu den Tätigkeiten, für die man gemacht sein muss. Da kann nicht jeder aushalten.

Tatortreiniger ist auch eine ganz normale Tätigkeit, die gemacht werden muss. Könnten viele Leute aber einfach nicht…

Wenn so etwas von einem zukünftigen AG nicht klar kommuniziert wird, halte ich das für sehr unredlich.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Rheini am 20.08.2025 05:58
Für mich steht die Frage im Vordergrund, als was er beschäftigt ist und ob sich das im Rahmen seines Vertrages, abspielt.

Sofern es sich im Rahmen abspielt möchte ich einwerfen, dass es immer arbeiten gibt, die jemand nicht machen möchte. Da bietet sich ein Rollenwechsel an und man möge sich vorstellen welche organisatorische Aufgabe auf den Arbeitgeber zukäme, wenn er dem Rechnung trägt.

Der eine geht nicht in die Gruft, der nächste möchte keinen Rasen mähen, der Dritte hasst Blumen usw.

Das würde ich keinem Arbeitgeber zumuten wollen. Da muss man sich dann halt wieder trennen.

Gibt sein Vertrag eine Beschäftigung dieser Art nicht her, ist aus meiner Sicht die Lage eine andere ...
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: clarion am 20.08.2025 06:29
Zwischen Grüfte leerräumen und Arbeiten,  die einfach "nur" langweilig oder anstrengend sind, ist ein erheblicher Unterschied!
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Sjuda am 20.08.2025 06:30
Es scheiden sich offensichtlich die Geister an der Frage, ob der für den Mitarbeiter überraschende Tätigkeitsbestandteil des Leichenumbettens eine ganz normale Tätigkeit ist, bei der man sich doch bitte nicht so haben soll. Schließlich meckert der Hausmeister auch nicht, wenn er außerhalb seiner Stellenbeschreibung ab und zu mal einen Kasten Wasser einkaufen soll oder losgeschickt wird, um irgendwo einen eiligen Brief einzuwerfen.

Und beim besten Willen, @Rheini: Wer eine Ausbildung zum Gärtner gemacht hat, wird sich später nicht darüber beschweren (dürfen), wenn er Rasen mähen oder mit Blumen arbeiten soll. Das gehört für Gärtner zu den selbstverständlichen Tätigkeiten, so wie es für einen deutschen Verwaltungsmitarbeiter normal ist, ab und zu ein Fax absetzen zu müssen. Wollen wir jetzt darüber diskutieren, ob der Kontakt mit Leichen dem gleichzusetzen ist?

Zu guter Letzt sehe ich auch kein Versäumnis im Vorstellungsgespräch. Wenn die Tätigkeit ansonsten klar ist, fragt man nicht nach außerhalb der eigenen Vorstellungskraft bzw. Erwartung liegenden Extremtätigkeiten. Hier hätte der Arbeitgeber aktiv werden müssen, indem er einen enstprechenden Hinweis gibt, selbst wenn im Auschreibungstext oder der selbst der Stellenbezeichnung das Schlagwort Friedhof auftaucht.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Sjuda am 20.08.2025 06:49
Übrigens gibt es bei der Ausbildung zum Gärtner, neben einigen anderen, auch die Fachrichung Friedhofsgärtnerei.

Laut der Kompaktbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit lässt sich die Tätigkeit wie folgt zusammenfassen:

Zitat
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Gärtner/innen der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei gestalten, bepflanzen und pflegen Grabstätten. Sie fertigen Grabschmuck sowie Dekorationen wie z.B. Trauergebinde, Kränze und Pflanzschalen. Dabei berücksichtigen sie die Wünsche der Kunden ebenso wie die Richtlinien zur Grabgestaltung. Einen Teil der für den Verkauf, die Grabbepflanzung oder Trauerbinderei benötigten Pflanzen vermehren und kultivieren sie in eigenen Gewächshäusern. Außerdem sind sie häufig für die Pflege der Friedhofsanlage verantwortlich: Sie bearbeiten den Boden, mähen den Rasen und schneiden Hecken.

Quelle: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/620#ueberblick

In der Detailbeschreibung findet sich kein Hinweis auf direkten Leichenkontakt. Anscheinend gehört das auch nicht für ausgebildete Friedhofsgärtner zu den üblichen Tätigkeiten.

Sucht man nach dem Stichwort Friedhof, findet man den Friedhofsarbeiter. Dort sieht die Sache schon anders aus:
Zitat
Friedhofsarbeiter/innen nehmen auch Arbeiten im Bestattungswesen wahr. Sie überführen Verstorbene zu den Friedhöfen, tragen Särge, heben Gräber aus oder ebnen sie ein und helfen ggf. bei den Trauerfeierlichkeiten mit.
.
Zugangsvorausstzungen für solche Stellen sind häufig Ausbildungen zum Gärtner, sicherlich bevorzugt dem Friedhofsgärnter. Nachvollziehbar.

Im vorliegenden Fall ist aber kein Friedhofsarbeiter, sondern ein Gärtner gesucht worden. Gerne kann man die Tätigkeiten vermischen, dann muss man das aber als Arbeitgeber unmissverständlich kommunizieren.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Rheini am 20.08.2025 06:58
Es scheiden sich offensichtlich die Geister an der Frage, ob der für den Mitarbeiter überraschende Tätigkeitsbestandteil des Leichenumbettens eine ganz normale Tätigkeit ist, bei der man sich doch bitte nicht so haben soll. Schließlich meckert der Hausmeister auch nicht, wenn er außerhalb seiner Stellenbeschreibung ab und zu mal einen Kasten Wasser einkaufen soll oder losgeschickt wird, um irgendwo einen eiligen Brief einzuwerfen.

Und beim besten Willen, @Rheini: Wer eine Ausbildung zum Gärtner gemacht hat, wird sich später nicht darüber beschweren (dürfen), wenn er Rasen mähen oder mit Blumen arbeiten soll. Das gehört für Gärtner zu den selbstverständlichen Tätigkeiten, so wie es für einen deutschen Verwaltungsmitarbeiter normal ist, ab und zu ein Fax absetzen zu müssen. Wollen wir jetzt darüber diskutieren, ob der Kontakt mit Leichen dem gleichzusetzen ist?

Zu guter Letzt sehe ich auch kein Versäumnis im Vorstellungsgespräch. Wenn die Tätigkeit ansonsten klar ist, fragt man nicht nach außerhalb der eigenen Vorstellungskraft bzw. Erwartung liegenden Extremtätigkeiten. Hier hätte der Arbeitgeber aktiv werden müssen, indem er einen enstprechenden Hinweis gibt, selbst wenn im Auschreibungstext oder der selbst der Stellenbezeichnung das Schlagwort Friedhof auftaucht.

Wenn Du dir meinen Beitrag, auf den Du ja u. a. Bezug nimmst noch einmal durchliest wirst Du feststellen, dass ich keinstenfalls geschrieben habe, dass der AN sich nicht so haben solle und sich nicht beschweren darf. Ich habe in meinem Beitrag unterschieden, ob diese Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist oder nicht.

Ist diese Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt, gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen Blumen pflanzen und der hier in Frage stehenden Tätigkeit. Dies kann evtl. aber eine Frage sein, ob bei einer Kündigung durch den AG oder AN, eine Sperre greift oder nicht.

Sofern, und so verstehe ich dein Beispiel mit dem Hausmeister, vom AN eine Tätigkeit verlangt wird die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, sieht das natürlich anders aus, habe ich aber auch in meinen Beitrag so aufgeführt.

Ergo, ist die Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag gedeckt und rückt weder der AG, noch der AN von seiner Position ab, sehe ich keine andere Möglichkeit, als den Vertrag zu kündigen. Ob bei der Stellenausschreibung bewusst oder unbewusst eine Tätigkeit nicht genannt wurde, ist höchstens eine moralische Frage, aber keine juristische.

Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MoinMoin am 20.08.2025 07:56
Gruftausräumen ist keine Tätigkeit eines Gärtners. Was hat der Gärtnern denn in einem Gebäude zu suchen, wo er "Möbel" samt Inhalt verlagern soll! Also das ist doch von den Tätigkeiten eher was für einen Hausmeister oder Tischler.

Erdarbeiten wie Grab ausheben oder eine Grab bereinigen, durchaus.

Aber da es sich um ersteres handelt müsste man prüfen, ob solche Arbeiten unter dem Weisungsrecht ( § 106 GewO) fallen. Sind sie gering oder höherwertig als die für die der AN eingestellt wurde?
Darf der AG einen Gärtner, Mauerer, Sekretär anweisen, dass er Möbel und Leichenteile rücken soll?
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: UNameIT am 20.08.2025 09:07
Zitat von: blacksoldier

Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist.

Was genau war denn "die Hölle" an der Arbeit? Stinken oder beißen die Gebeine? Zombis? Vampire? Werwölfe?

Die eine Sache ist, dass das bei Einstellung/bei dem Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich genannt wurde. Die andere ist, dass es eine ganz reelle, normale Arbeit ist, die auch erledigt werden muss. Wenn es einmal in der Woche auf dem Plan steht, die anderen vier Tage sonst reguläre Gärtnertätigkeiten zu erledigen sind, muss man halt abwägen. Aber so wie sich das liest, wird die Probezeit ohnehin ein Ende finden.

Zeige mir einen Job, bei dem alles zu 100% den eigenen Vorstellungen entspricht.

"Irgendetwas ist ja immer"...

Kurz: ich verstehe das Problem nicht, weil ich das Problem nicht verstehen will (Aversionen und Phobien klammere ich ausdrücklich aus).

Würdest du auch einer Putzfrau sagen, stell dich nicht so an, wenn der Arbeitgeber sie einmal im Monat einen Tatort reinigen lassen würde? Genau für sowas gibt es den Tatortreiniger.

Und für Grüfte und Gräber ausheben und ausräumen gibt es Friedhofsarbeiter.

Interessant wäre der Arbeitsvertrag. Friedhofsarbeiter wäre so um die E4 , Ein Friedhofswärter E1. Gärtner irgendwo zwischen E5 und E7.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: I am fine am 20.08.2025 10:11
"Auf Anweisung der Leistungsstelle beworben"   :-X

Vielleicht kann er ja doch noch verhandeln, dass er diese Tätigkeit nicht machen muss. Es scheint ja Leute zu geben, denen das nicht so viel ausmacht.

Nebenbei frage ich mich, wie oft so etwas vorkommt. Es ist ja nicht so, dass jeder Friedhof Dutzende von Grüften hat, die ständig geleert werden müssen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: oberhaeo am 20.08.2025 11:05
Hier werden die Tätigkeiten eines Totengräbers beschrieben. Dies ist ein eigenständiger Berufszweig mit entsprechender Ausbildung.

Teile dieser Tätigkeiten werden von Friedhofsgärtnern ebenfalls ausgeführt. Als solcher war die Stelle aber nicht ausgeschrieben.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich am Rande eines Friedhofes einen Grenzstein setze. Da ich nun mal einen Spaten in der Hand habe, weist mich mein AG an, 2 m weiter mal eben ein bereits belegtes Grab auszuheben. Nö ...

Als ich das Grab meiner Eltern ausgesucht hatte, wurde ein paar Meter weiter ein altes Grab ausgehoben. Einer bediente den Bagger und der andere nahm mit einer Schaufel Knochenreste aus dem Erdreich und legte sie in eine Bütt. Ver Verschließen des nun neu belegten Grabes wurden diese Knochen zuerst in die Grube befördert.
Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass man da mit der Schaufel im Loch steht und man plötzlich mit dem Fuß in einem Brustkorb gefangen wäre. Die allermeisten Knochen zersetzen sich bei einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren oder sogar darüber.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Rheini am 20.08.2025 11:41
Was steht im Arbeitsvertrag? Das ist massgeblich ...
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: BAT am 20.08.2025 11:42
Natürlich muss man einen bestimmten Aufgabenkreis bestimmen. Die Gruft dürfte hier nicht dazu gehören.

Jedoch hat der Mensch hier auch Bereitschaft und muss Seitenräume bearbeiten. Da würde ich behaupten, findet man einiges Ekligeres als Gruftleichen. Es ist eine Frage des Umfanges.

Und ich als Sesselpuper habe natürlich solche Kontakte. Sei es im eigentlichen Job (Wasserleiche, Standesamt, Zuständigkgeit) oder in der Bereitschaft PsychKG (Selbstmordversuche mit geschluckten Scherben, Zügen, etc.).

Wegen des Arbeitens im öffentlichen Raum wird man das in diesem Fall nicht wirklich abgrenzen können.

Leiche eines Kollegen haben wir auch schon mal im Keller gefunden, ganz nebenbei. Zugeben muss ich allerdings auch, wenn Feuer und totes Fleisch zusammenkommen, wirds bei mir auch grenzwertig.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MoinMoin am 20.08.2025 12:58
Was steht im Arbeitsvertrag? Das ist massgeblich ...
Nur wenn dort Gruftausräumen ausgeschlossen wurde denke ich mal.
Wenn es dort nicht genannt ist, dann heißt es doch nicht, dass es nicht im Rahmen der Weisungsbefugnis angeordnete werden darf.
§ 106 GewO
1Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: willibald am 20.08.2025 14:08
In meinen Augen außerhalb der Probezeit gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage. Ich habe erfolgreich gegen das Land geklagt, weil man mir als Regierungsbeschäftigter eine stark psychisch belastende Ermittlungs- / Dokumentationstätigkeit aufzwingen wollte, welche zwar gleich 2 EG höher lag und mit einer Erschwerniszulage versehen war, jedoch für die ich völlig ungeeignet war. Als ich diese "Versetzung" verweigert habe, bekam ich die Kündigung (ja, die Landesbehörde nimmt keine Rücksicht auf Verluste). 2 Instanzen später, und viele Tausend Steuereuros weniger (natürlich wurde die beste Anwaltskanzlei auf mich abgestellt) habe ich gewonnen, Revision unzulässig. Nur hatte ich da schon einen neuen Job.

Während der Probezeit jedoch ist das natürlich aussichtslos. In jedem Fall aber eine gefühlte Schweinerei, hier sehe ich übrigens den Arbeitgeber in der Informationspflicht, in Form einer Stellenbeschreibung und/oder einer entsprechenden Stellenausschreibung. Woher soll der AN denn wissen, was vielleicht an ungewöhnlichen Tätigkeiten auf ihn zukommt?
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 20.08.2025 16:32
Zitat von: UNameIT[/quote

Würdest du auch einer Putzfrau sagen, stell dich nicht so an, wenn der Arbeitgeber sie einmal im Monat einen Tatort reinigen lassen würde? Genau für sowas gibt es den Tatortreiniger.

Nein, denn da besteht für mich ein wesentlicher qualitativer Unterschied hinsichtlich der emotionalen Belastung.

Bei einem Mord oder Suizid, bei dem sich die verstorbene Person in den Kopf geschossen hat, sind Schädelsplitter sowie Hirnmasse im ganzen Raum verteilt. Eine ziemliche Sauerei, nicht lecker.

Wenn ich eine Leiche finde, die seit 14 Tagen in einer 25°C warmen Wohnung liegt, ist das auch eine Nummer für sich (Verwesungsgeruch, evtl. Madenbefall und andere interessante Dinge).

Das ist keine "normale" Aufgabe für eine Raumpflegerin, dafür gibt es speziell ausgebildete Fachkräfte.

Wenn man hingegen eine Gruft auflöst und die Gebeine ggfls. umbettet, dann riecht es allenfalls modrig, aber das sollte man als Gärtner abkönnen. Vielleicht findet man noch andere interessante Dinge (Link). Für mich ist es natürlich die Hölle, wenn ich einen Waldspaziergang nach einem Regenschauer mache, riecht echt modrig, aber ich bin auch kein Gärtner.

Ich habe auf meine Frage, warum diese Tätigkeit "die Hölle" gewesen sein soll, bislang keine Antwort erhalten. Meine Bedenken (Stellenbeschreibung/Vorstellungsgespräch) sowie mögliche Aversion/Phobie habe ich angeführt.

Das liest sich für mich nur wie "Mimimi", Arbeit ist manchmal dreckig, anstrengend und es gibt lange Tage. Und ich denke dann eher an prekäre Arbeitsverhältnisse, die wahrhaftig "die Hölle" sein können, nicht an tarifgebundene Stellen im öD - Gruft hin oder her.

https://sciencenotes.de/forschungsstelle-gruft/
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: MoinMoin am 20.08.2025 18:37
Einen toten Menschen - egal in welchem Verwesungszustand - zu bewegen und um zu betten ist keine überhaupt keine Aufgabe eines Gärtners, dafür gibt es ausgebildete Fachkräfte.

Und ob für jemanden der Anblick und das Bewegen einer Leiche die Hölle ist oder er nur Mimimi macht will ich nicht bewerten.

Ich frage mich nur, warum man dann nicht einen anderen Gärtnerjob sucht und findet. Das er mit dem Suchen Probleme hat der Vereinskollege ist ja im Eingangspost klar geworden.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 20.08.2025 21:42
Ich lese "Leistungsstelle" (nach meinem Verständnis Jobcenter oder AfA) und "unzumutbare Arbeit". Sofern es sich um keine Versicherungsleistung handelt (ALG I), bewegen wir uns im Leistungsbezug nach ALG II.

Anscheinend erfolgte die Bewerbung auf diese Stelle nach "Aufforderung" der "Leistungsstelle". Was war denn vor dieser "Aufforderung"?

Wenn ich "arbeitssuchend" sein würde und die Gelegenheit bekomme, mit relativ geregelten Arbeitszeiten und einem Tariflohn den Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erlangen (zumal hauptsächlich in meiner eigentlichen Tätigkeit als "Gärtner" - btw: warum müssen "Gärtner" Winterdienst ausüben?), dann würde ich kein Problem damit haben, ab und an mal Gebeine anzufassen und umzubetten. Dann bin ich halt mal Gärtner auf dem städtischen Friedhof mit "Sonderaufgaben".

So sehen wir alle mal aus, wenn wir uns nicht gerade verbrennen lassen (Seebestattung und Sonderformen eingeschlossen). Was ist daran schlimm, was ist daran "unzumutbar"? Das gehört zur menschlichen Existenz unabdingbar dazu, das sollte kein Trauma verursachen können.

Ich würde das sogar interessant bis spannend finden, halt mal etwas anderes als Blumen bestäuben. Wer hat schon die Möglichkeit, sich das in diesem Detailreichtum anzuschauen? Es kommt halt auch immer auf die Perspektive an...

Manchmal muss man sich der Realität stellen, ich empfehle ein Praktikum in der Ukraine, im Gaza-Streifen oder sonstwo.

Wollte ich schon immer fragen: geht "ihr" auch mit dem Tarifvertrag auf die Toilette?
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Umlauf am 20.08.2025 21:53
So sehen wir alle mal aus, wenn wir uns nicht gerade verbrennen lassen (Seebestattung und Sonderformen eingeschlossen). Was ist daran schlimm, was ist daran "unzumutbar"? Das gehört zur menschlichen Existenz unabdingbar dazu, das sollte kein Trauma verursachen können.

Das mag so sein, trotzdem irgendwie empathiefrei leicht am Thema vorbei.

Da frage ich mich doch, warum so viele Leute geschockt sind, wenn sie auf solch natürliche Sachverhalte stoßen. Stellen die sich einfach nur an oder ist die Psyche doch wesentlich komplexer als sich mancher es vorstellen kann?

Zu Gaza und Ukraine:
Wenn es anderswo schlechter ist, sollen wir nicht meckern?
Ein Totschlagargument vom Feinsten. 
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Fettschwanzmaki am 20.08.2025 22:25
Auch meine Empathie ist endlich.

Zudem wüsste ich nicht, wie ich hier Empathie empfinden soll. Ich lese nur "die Hölle" und das auch noch über eine dritte Person. Dafür kann ich Verständnis aufbringen.

Ich kann hingegen nur empathisch sein, wenn ich Mimik, Gestik, Körpersprache, Tonfarbe und vieles andere wahrnehme, aber vielleicht benötigst Du das nicht und bist in diesem Bereich weiter entwickelt.

Zur Komplexität psychischer Auffälligkeiten kannst Du dir hier einen kurzen Überblick verschaffen - ein weites Feld:

https://www.rki.de/DE/Themen/Nichtuebertragbare-Krankheiten/Psychische-Gesundheit/Psychische-Gesundheit-und-Stoerungen/Psychische_Gesundheit_inhalt.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_psychischen_und_Verhaltensst%C3%B6rungen_nach_ICD-10

Zu Gaza und Ukraine:

Nein, ganz so einfach ist es nicht, meine Intention geht darüber hinaus.

 "Totschlagargumente" interessieren nur Tatortreiniger.


Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: aronzo am 21.08.2025 10:26
...btw: warum müssen "Gärtner" Winterdienst ausüben?...
Er pflügt die Straße.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Fireball08 am 21.08.2025 12:34
...kann zu allen arbeiten herangezogen werden.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: BAT am 21.08.2025 17:33

Da frage ich mich doch, warum so viele Leute geschockt sind, wenn sie auf solch natürliche Sachverhalte stoßen. Stellen die sich einfach nur an oder ist die Psyche doch wesentlich komplexer als sich mancher es vorstellen kann?


Reine Gewohnheit.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: Satify am 21.08.2025 19:53
Naja,so wie ich bisher herausgelesen habe ,geht es hier ganz klar um eine "Umbettung" und da sollten
nur die Angestellten der Friedhofsverwaltung Hand anlegen oder ein Bestatter.

Jaja "Tatort" hört sich immer besser an als "Unfallort",wobei das viel öfters vorkommt...
was "Empathie" anbelangt....erst wenn es so richtig mufft ,fällt den meisten plötzlich auf ,da stimmt was nicht.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: DarkRanger am 03.09.2025 10:59
     So ist es
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: blacksoldier am 03.09.2025 13:10
Und so ging es weiter:

Mein Kollege hat inzwischen seinen übergeordneten Vorgesetzten eingeschaltet. Dieser war ebenso erschrocken, da er dachte diese -notwendigen- Arbeiten wurden von Freiwilligen gemacht.

Es folgte ein Gespräch auf allen Führungsebenen, und man handhabt es nun so, dass nun wirklich nur Freiwillige ( mit Erschwerniszulage) tätig werden. Findet sich keiner wird der örtliche Bestatter eingeschaltet.

Ich finde es interessant was hier für Meinugen herrschen , wie es so in einer Gruft aussieht. Ich empfehle einen Besuch in den italienischen Bleikellern. Da sieht man die "paar Knochen" die rumliegen.
Titel: Antw:Unzumutbare Arbeit
Beitrag von: clarion am 03.09.2025 18:03
Hallo,

dann hat sich ja meine Vermutung  bestätigt,  dass der direkte Vorgesetzte eigenmächtig tätig war. Durch die Erschwrrniszulage profitieren doch alle. Das ist doch die optimale Lösung!