Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Navox am 19.08.2025 10:09

Titel: Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Navox am 19.08.2025 10:09
Hallo,
ich war 2 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, meine Urlaubsanträge wurden teilweise abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass mein Vertrag ausläuft und ich den Urlaub gerne nehmen würde, jetzt ist mein Arbeitsverhältnis beendet und ich habe Resturlaubstage.
Ich habe die Auszahlung beantragt aber keinerlei Antwort erhalten.
Kann mir bitte jemand sagen wie ich jetzt vorgehen muss?
Danke!
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Rowhin am 19.08.2025 10:21
Wie hast du die Auszahlung beantragt? An wen ging welche Mitteilung?

Ich nehme an, du hast die Ausschlussfrist nach §37 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-37) gewahrt, und den Antrag innerhalb von sechs Monaten eingereicht.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Glücklisch am 20.08.2025 07:50
nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Rowhin am 20.08.2025 07:56
nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.

Hm, da scheinst du recht zu haben (https://www.haufe.de/id/beitrag/urlaub-737-geltung-der-ausschlussfrist-des-37-tv-l-HI16019811.html). Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde  🤔
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Navox am 20.08.2025 08:25
Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Rowhin am 20.08.2025 08:53
Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.

Wunderbar. Hast du von einem der beiden Empfänger eine Eingangsbestätigung bekommen?

Wann ist das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen? Nach § 24 TV-L  (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-24) hat dein AG danach zwei Monate Zeit, dich hier auszuzahlen, da die Urlaubsabgeltung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

Zitat
Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.