Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Navox am 19.08.2025 10:09
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Hallo,
ich war 2 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt, meine Urlaubsanträge wurden teilweise abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass mein Vertrag ausläuft und ich den Urlaub gerne nehmen würde, jetzt ist mein Arbeitsverhältnis beendet und ich habe Resturlaubstage.
Ich habe die Auszahlung beantragt aber keinerlei Antwort erhalten.
Kann mir bitte jemand sagen wie ich jetzt vorgehen muss?
Danke!
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Wie hast du die Auszahlung beantragt? An wen ging welche Mitteilung?
Ich nehme an, du hast die Ausschlussfrist nach §37 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-37) gewahrt, und den Antrag innerhalb von sechs Monaten eingereicht.
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nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.
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nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.
Hm, da scheinst du recht zu haben (https://www.haufe.de/id/beitrag/urlaub-737-geltung-der-ausschlussfrist-des-37-tv-l-HI16019811.html). Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde 🤔
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Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.
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Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.
Wunderbar. Hast du von einem der beiden Empfänger eine Eingangsbestätigung bekommen?
Wann ist das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen? Nach § 24 TV-L (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-24) hat dein AG danach zwei Monate Zeit, dich hier auszuzahlen, da die Urlaubsabgeltung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.
Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.
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Ich habe heute eine Mail bekommen dass sie es "dann irgendwann im September" auszahlen, Ende des Arbeitsverhältnisses war der 31.07.25
Aber keine Info in welcher Höhe etc.
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nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.
Hm, da scheinst du recht zu haben (https://www.haufe.de/id/beitrag/urlaub-737-geltung-der-ausschlussfrist-des-37-tv-l-HI16019811.html). Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde 🤔
Die Ausschlussfrist erfasst auch gesetzlich begründete Ansprüche, die die Parteien des Arbeitsvertrags wechselseitig haben können.
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt als reiner Geldanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen (zuletzt BAG vom 31.1.2023 – 9 AZR 244/20 – Pressemitteilung; vom 7.7.2020 – 9 AZR 323/19 – NZA 2020, 692.
Die tarifliche Ausschlussfrist beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, denn mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wird der Urlaubsabgeltungsanspruch fällig. Sie endet sechs Monate später.
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Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?
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Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?
Ich würde sagen, die Frist bezieht sich auf alles.
https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/wirksamkeit-einer-formularmaessig-vereinbarten-ausschlussfrist/
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Also muss ich jetzt erstmal nichts machen?
Ich hätte schon gerne die Info wann die zahlen und wie viel.
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Also muss ich jetzt erstmal nichts machen?
Ich hätte schon gerne die Info wann die zahlen und wie viel.
Du hast ja bereits die Bestätigung bekommen, dass sie es auszahlen.
Du kannst dich natürlich auf die oben von dir genannte Mail nochmals zurückmelden, sagen, Danke, könnten Sie mir bitte noch bestätigen, bis wann genau die Zahlung erfolgen wird und in welcher Höhe. Ob dir das beantwortet werden kann, bevor die Auszahlung eintrifft, da können wir die Chancen schlecht einschätzen. Aktuell ist Urlaubszeit und solche Dinge werden sowieso gerne geschoben. Andererseits hast du nichts zu verlieren, solltest du nochmals nachfragen.
Aber du musst natürlich nicht. Die Auszahlung dürfte so oder so erfolgen, du weißt halt dann bis zu dem Zeitpunkt nicht, in welcher Höhe.
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Alles klar, vielen Dank!
Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich keine Fristen verpasse und es dann heißt, sorry, Pech, Anspruch ist verfallen.