Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: JanKaiser am 20.08.2025 12:49
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Hallo zusammen,
ich bin unbefristeter, langjähriger Beschäftigter, der Agentur für Arbeit.
Ich möchte Sonderurlaub beantragen, zwecks Aufnahme einer anderen sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung, während des Zeitraums, des Sonderurlaubs.
Ist dies gestattet? Falls ja, welche Bedingungen herrschen?
Falls nicht, welche Möglichkeit bestünde, wenn ich eine andere Tätigkeit "ausprobieren" möchte, ohne die alte zu kündigen?
Vielen Dank!!!
Beste Grüße
Jan
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Hallo Herr Kaiser,
man kann alles vertraglich regeln.
Einen Anspruch auf Sonderurlaub oder befristete unbezahlte Freistellung hast du aber idR nicht.
Eine Alternative ist es auf Teilzeit zu gehen, wenn du nicht frei bekommst.
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Der Arbeitgeber kann, wenn er ein Interesse daran hat, seinem Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub gewähren. Wenn es eine rechtliche Verpflichtung gibt, muss er entsprechend gewähren.
Die Aufnahme einer anderen Tätigkeit dürfte jedoch nicht im Interesse des AG liegen, so dass er keinen Sonderurlaub gewähren wird.
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Ich denke auch, dass der AG kein Interesse haben wird, unter diesen Umständen Sonderurlaub zu gewähren. Du wirst Dich entscheiden müssen, welchen Job Du zukünftig ausüben möchtest.