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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: itseme am 21.08.2025 10:53

Titel: TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: itseme am 21.08.2025 10:53
Hallo zusammen,

wie ist denn der allgemeine Tenor bezüglich der Möglichkeit einer Stundenerhöhung?

Sicherlich verstehe ich die Bedenken, dass die "Faulen" mehr Geld für mehr "Faulheit" bekommen könnten.
Auch die monetäre Planbarkeit der Lohnkosten sowie das Gleichbehandlungsprinzip wird hier eine große Hürde sein.

Allerdings sehe ich es auch als Anreiz für Leistungsträger oder Personen, die ein gewisses Maß an Mehrarbeitsstunden angesammelt haben um diese recht elegant abzugelten.
Ebenso ist es interessant für zeitlich begrenzte Projekte oder Saisonbetriebe.

Ein Ausnutzen halte ich für relativ ausgeschlossen, da es ja beidseitig beschlossen und jederzeit kündbar ist.

Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: BAT am 21.08.2025 10:56
Es hat eine charmante innere Logik mit Korridoren zu arbeiten. Wäre bei der Rente ebenso angebracht.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: qucksilver01 am 25.08.2025 08:56
also ich stehe dem ganzen positiv gegenüber! Wer will darf und bekommt auch mehr Geld dafür. Ob dies sich in der aktuellen finanziellen Situation der Kommunen umsetzen lässt?! Ich bin gespannt. Eigentlich führt kein Weg mehr daran vorbei...
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: ElBarto am 26.08.2025 10:09
Ich fände es praktisch wenn ich z.B. 60 Überstunden habe, dass ich sagen kann ich mache mal 2 Monate länger und baue dabei 24 Überstunden ab, bekomme aber mehr Geld.

Wenn das monatsweise möglich wäre, Daumen hoch.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MeTe am 26.08.2025 11:49
Ich fände es Klasse.

Statt die Mehrarbeit und Überstunden auf ein Ewigkeits-Zeitkonto zu sammeln, diese einfach ausbezahlen lassen. Letzendlich ist das ja auch nichts anderes als ein Geld-statt-Zeit-Wahlmodell. (Genauso wie man bei der Jahressonderzahlung ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell eingeführt hat).

Als ich vor einiger Zeit intern mal nachgefragt hat wie es bei uns diesbezüglich aussieht - kam aber die Rückmeldung dass man sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt hat. Wenn die öffentliche Verwaltung für die Umsetzung einer simplen Gehaltserhöhung schon ein halbes Jahr braucht (kam bis heute noch nicht an), dann rechne ich nicht damit dass die Option jemals bei mir ankommen wird.

Meine Mutmaßung: Da muss erst noch Jahre in Gremien und Laberrunden über die Umsetzung diskutiert werden bis die Regelung bei der nächsten Tarifverhandlung wieder rausfliegt "weil sie eh keiner genutzt hat".
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Maggus am 26.08.2025 11:52
Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.

Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.

Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.

Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
 
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Jonesjena am 26.08.2025 13:09
Sehr richtig. So wird ein Schuh draus.

Ansonsten befürchte ich, dass einige die Option nur nutzen werden, um dann 42 oder 43h pro Woche beim gleichen (unterdurchschnittlichem) Output rumzugammeln. Da wäre die Auszahlung von aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden deutlich attraktiver.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 26.08.2025 13:30
Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.

Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.

Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.

Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.
Sehr richtig. So wird ein Schuh draus.

Ansonsten befürchte ich, dass einige die Option nur nutzen werden, um dann 42 oder 43h pro Woche beim gleichen (unterdurchschnittlichem) Output rumzugammeln. Da wäre die Auszahlung von aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden deutlich attraktiver.
Unlogischer geht es wohl nicht, die Lowperformer können doch auch schon jetzt rumgammeln und Stunden anhäufen.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Maggus am 26.08.2025 14:27
Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.

Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.

Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.

Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.

Gleitzeitregelungen gibt es doch aus dem Grund, dass mehr Arbeit als normal anfällt und die Mitarbeiter deshalb in dieser Zeit auch länger als vertraglich vereinbart arbeiten. Dafür muss der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen und Zeitzuschläge vergüten, sondern der Mitarbeiter baut diese Stunden 1:1 auf und soll sie möglichst wieder 1:1 über Freizeit ausgleichen.

Zeitguthaben aufbauen durch "Absitzen" ist nicht in Ordnung und dagegen muss der Vorgesetzte auch vorgehen.
Dennoch bin ich mir sicher, dass die allermeisten Beschäftigten ihre Zeitenguthaben arbeitend aufgebaut haben.
Und wenn hier gekappt wird, ist es m.E. unzulässig, denn durch den Arbeitsvertrag wird Arbeitszeit gegen Geld getauscht!

Ich rede bei Arbeitszeit also nicht davon "habe heute Nacht von der Arbeit geträumt und mir gleich 3 Überstunden aufgeschrieben ...".
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 26.08.2025 14:45
Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.

Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.

Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.

Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.

Gleitzeitregelungen gibt es doch aus dem Grund, dass mehr Arbeit als normal anfällt und die Mitarbeiter deshalb in dieser Zeit auch länger als vertraglich vereinbart arbeiten. Dafür muss der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen und Zeitzuschläge vergüten, sondern der Mitarbeiter baut diese Stunden 1:1 auf und soll sie möglichst wieder 1:1 über Freizeit ausgleichen.
Gleitzeitregelungen gibt es, damit der Arbeitnehmer flexibler seine Arbeit einteilen kann, insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und er, wenn er mag, eigenständig Spitzen abfedern kann.
Das freiwillige Aufbauen von Gleitzeitstunden wegen erhöhten Arbeitsanfall ist und bleibt jedoch eine einseitige Leistung des Arbeitnehmers.
Das damit der AG auf die Anordnung von Überstunden verzichten kann ist, ist natürliche die Win Win Situation, die der AG als Gegenleistung für die Flexibilität erwarten, aber nicht einfordern, kann.

Der AG könnte dich jedoch zu Mehrarbeit (bis zu 10h am Tag plus den halben Samstag) verpflichten, wenn gerade dringliche Dinge zu erledigen sind. Und dann anordnen, dass du diese in der folgende Woche ab bummelst, so dass sie nicht zu Überstunden werden.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: BAT am 26.08.2025 17:18
Natürlich gibt es Gleitzeit seitens des AG auch, um Arztbesuche in den Privatbereich verschieben zu können. ;)

Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 26.08.2025 19:26
Unter Gleitzeit oder gleitender Arbeitszeit versteht man besondere Arbeitszeitmodelle für eine flexible Arbeitszeit, die den Beschäftigten innerhalb eines bestimmten Gleitzeitrahmens ein "Bestimmungsrecht" über ihre Arbeitszeit einräumen.

...

In den Gleitzeitphasen ist dem Arbeitgeber das Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit in aller Regel nicht vollständig entzogen, bei der Abwägung nach § 315 BGB müssen jedoch gewichtigere betriebliche Gründe vorliegen, um das vereinbarte Selbstbestimmungsrecht des Beschäftigten aufzuwiegen. Umstritten ist dabei der Umfang der Eingriffsmöglichkeit des Arbeitgebers während der Gleitzeit und die Verantwortung des Beschäftigten bei der Ausübung der Zeitsouveränität. Die Arbeitszeit gehört zu den Kernthemen der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG). Daher unterliegt der Umfang des Weisungsrechts in erster Linie der Ausgestaltung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Auf der Grundlage von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ist daher jederzeit eine Einschränkung oder Ausweitung der Zeitsouveränität möglich. Daneben hat die Rechtsprechung (s. o.) aber auch ein unantastbares Weisungsrecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher oder tariflicher Schutzbestimmungen, aber auch von tatsächlichen Notlagen, anerkannt.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 26.08.2025 19:29
Zwar bleibt der Arbeitnehmer auch während der Gleitzeit insoweit zur Arbeitsleistung verpflichtet, dass er die Zahl der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden erreichen muss. Insoweit ist jedoch nur der Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung festgelegt. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitnehmer selbst. Die Regelung über die gleitende Arbeitszeit verfolgt, soweit sie nicht eine Kernarbeitszeit betrifft, den Zweck, innerhalb der in der Dienstvereinbarung festgelegten Gleitzeit dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, die zeitliche Lage der Arbeitsleistung in freier Selbstbestimmung nach seinen Bedürfnissen und Wünschen festzulegen. Solche Arbeitszeitmodelle weiten die Zeitsouveränität des Arbeitnehmers erheblich aus. Dem Arbeitgeber steht somit während des Gleitzeitrahmens grundsätzlich kein Direktionsrecht über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu, soweit er es sich nicht für bestimmte Fälle vorbehalten hat. Damit ist es dem Arbeitgeber letztlich unmöglich, außerhalb solcher besonders geregelter Konstellationen den Arbeitnehmer während der Gleitzeit von der Arbeitspflicht zu befreien (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08, Rn. 19; 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231, 234, zur Freistellungsregelung in § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung).

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.02.2020 - 26 Sa 1122/19
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Aleksandra am 28.08.2025 01:03
Meine Mutmaßung: Da muss erst noch Jahre in Gremien und Laberrunden über die Umsetzung diskutiert werden bis die Regelung bei der nächsten Tarifverhandlung wieder rausfliegt "weil sie eh keiner genutzt hat".
das wäre vielleicht sogar der Optimalfall. Weil dann wird ersichtlich, dass Mehrarbeit gar nicht so notwendig ist wie manchmal politisch diskutiert. Und man kann sich auf dieser Grundlage endlich mal wieder dem Thema Arbeitszeitverkürzung annähern.

Ich halte die aktuelle Regelung eh für eine Frechheit. Normalerweise werden im TVÖD (EG9c + ) für Überstunden 15% als Zuschlag vergütet. Bei der 42h-Regel sind es hingegen nur 10%. Warum wird das noch reduziert? Selbst die 15% sind viel zu wenig. Bei anderen Tarifverträgen gibt es 25 bis 50%.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 28.08.2025 05:49
Mir sind nur sehr sehr wenige Fälle von Überstunden im öD bekannt, Gleitzeitjunkies ja, aber Überstunden nein.
Ist das bei euch anders?
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Umlauf am 28.08.2025 07:45
Mir sind nur sehr sehr wenige Fälle von Überstunden im öD bekannt, Gleitzeitjunkies ja, aber Überstunden nein.
Ist das bei euch anders?

Bei den Behörden, die ich so kenne, ist es genauso wie du es beschreibst.
Gleichzeitig kennen sehr viele Mitarbeiter den Unterschied nicht.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Fitch am 28.08.2025 08:38
Im TVV normaler Alltag. ÖF ist nicht nur KFZ Anmeldestelle und Bauamt!
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Aleksandra am 28.08.2025 10:09
Mir sind nur sehr sehr wenige Fälle von Überstunden im öD bekannt, Gleitzeitjunkies ja, aber Überstunden nein.
Ist das bei euch anders?

Bei den Behörden, die ich so kenne, ist es genauso wie du es beschreibst.
Gleichzeitig kennen sehr viele Mitarbeiter den Unterschied nicht.
Ich hab auch erst durch dieses Forum gelernt, dass es da einen Unterschied geben soll. Es gibt wenige Beispiele, die besser geeignet sind den Irrsinn des ÖD zu erklären, als die Tatsache, dass hier zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden wird.
Ist doch genauso wie mit den drei freien Tage, die man sich für die JSZ eintauschen kann. Das sind dann keine Urlaubstage, sondern, was-weiß-ich-für-Tage. Und die können natürlich leichter verfallen als normale Urlaubstage. Ist ja wohl klar oder? Das ist selbstverständlich und liegt auf der Hand.
Genauso, wie es vollkommen auf der Hand liegt, dass Überstunden je nach Definition mit 0%, 10% oder 15% Zuschlag vergütet werden.
Ist zwar für den Arbeitnehmer nachteilhaft, aber hat schon alles seine Richtigkeit. Hier gibt es nix zu sehen, bitte weitermachen.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: BAT am 28.08.2025 10:39
Ist doch alles nur ein Kompromiss gewesen, weil man sich auf eine AZV bzw. ein richtiges Optionsmodell nicht einigen konnte/ wollte bzw. es nicht zur Ideologie passte.

Spannend wäre es, dann irgendwann mal zu erfahren, wo die drei Mehrstunden für Sabine denn herkommen bzw. wem anderen sie genommen werden.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: tosch am 28.08.2025 22:46
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge, die aus dem miserablen Tarifabschluss folgen. Wo das Tarifergebnis absehbar schon recht exakt von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen aufgezehrt werden wird, können "Leistungsträger" gegebenenfalls noch versuchen, einen Inflationsausgleich zu erreichen, indem sie einfach ein bisschen länger arbeiten. Also diejenigen, die dazu nicht zu alt oder zu krank sind oder sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Oder es trotzdem versuchen werden, weil sie keine andere Wahl sehen. Aber wenn eines der maßgeblichen Bedenken ist, dass da "Faule" für ihr "Faulsein" bezahlt werden könnten, dann haben wir vielleicht besser gleich gar keine Tarifverträge, oder?
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 29.08.2025 08:25
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.
 

Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Feivel am 29.08.2025 08:51
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 29.08.2025 08:56
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Feivel am 29.08.2025 09:01
Zitat
Zitat
Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.
Man geht wohl davon aus, dass sich die Gewerkschaften solch einem Modell bei positiver Resonanz nicht entgegenstellen würden.

Ich persönlich halte das für völligen Blödsinn und empfinde das eher als eine Verschwörungstheorie.
Was letztlich für Gedanken in den Köpfen der MA herumschwirren, kann ich nicht beurteilen.
Zumindest, so scheint es mir, redet überwiegend die ältere Belegschaft über das Thema, genau so wie die Rente ab 69+.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: tosch am 29.08.2025 09:55
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.
Vielen Dank für den Hinweis, dass noch eine gesetzliche Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit verbleibt. Ich habe mich unsauber ausgedrückt. Ich meinte natürlich eine tariflich vereinbarte Festlegung der Arbeitszeit unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze. Wer sich dadurch in seiner individuellen Freiheit eingeschränkt gesehen hat, hat gute Aussichten, in absehbarer Zeit noch viele andere tolle Freiheiten zu entdecken.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: tosch am 29.08.2025 10:09
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.
Ja, warum sollten sie sich darauf einlassen? Weil der Tarifabschluss mit viel Glück den gestiegenen und weiter steigenden Zusatzbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen deckt, es aber darüber hinaus auch noch eine allgemeine Inflation gibt und diese Arbeitnehmer bei insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten noch versuchen wollen, ihren Standard zu halten? So sieht unsere gewonnene "Freiheit" aus.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 29.08.2025 10:31
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.

Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: tosch am 29.08.2025 10:57
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Umlauf am 29.08.2025 11:50
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.

Du übersiehst aber, dass es keinen Anspruch auf die Erhöhung gibt. Die Dienststelle kann einfach pauschal nein sagen.

Außerdem besitzen beiden Verhandlungsseiten das Recht folgende Reglungen zum 31.12.29 gesondert und nur im Ganzen gekündigt werden:
freiwillige Erhöhung der AZ auf bis zu 42 Stunden
Zusätzlicher Urlaubstag
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell
Sowie Kompensation Krankenhäuser/Pflege

Man möchte Anfang 29 evaluieren.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: tosch am 29.08.2025 12:37
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.

Du übersiehst aber, dass es keinen Anspruch auf die Erhöhung gibt. Die Dienststelle kann einfach pauschal nein sagen.

Außerdem besitzen beiden Verhandlungsseiten das Recht folgende Reglungen zum 31.12.29 gesondert und nur im Ganzen gekündigt werden:
freiwillige Erhöhung der AZ auf bis zu 42 Stunden
Zusätzlicher Urlaubstag
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell
Sowie Kompensation Krankenhäuser/Pflege

Man möchte Anfang 29 evaluieren.
Ich übersehe gar nichts, daher meine vorsichtige Formulierung "möglicherweise noch erlauben wird". Den Arbeitgebern steht es mithin offen, freiheitsliebenden "Leistungsträgern" ein Angebot zu machen, 1-3 Stunden/Woche länger zu arbeiten, um über ihr bestenfalls unverändertes Nettogehalt hinaus noch einen Ausgleich der Inflation zu erreichen. Dass in dreieinhalb Jahren evaluiert werden soll, in welchem Umfang das in Anspruch genommen wurde, ist da natürlich ein großer Trost.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Aleksandra am 01.09.2025 09:40
Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Was ich auf jeden Fall negativ daran sehe ist, dass die Zuschläge für die drei Stunden Mehrarbeit geringer ausfallen also ohnehin schon tariflich für Überstunden vorgesehen.
Das halte ich für eine echte Frechheit. Dass die Zuschläge dann auch noch ab 9b drastisch reduziert werden, setzt dem ganzen dann noch die Krone auf (ist aber leider auch vorher schon tariflich so geregelt gewesen).

Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 01.09.2025 12:01
Nur mal so zur Begrifflichkeit.
Es sind keine 3 Stunden Mehrarbeit, sondern du verlängerst deine Wochenarbeitszeit und bekommst dafür mehr Entgelt. Und sogar für diese Stunden mehr Stundenlohn, was andere als eine nette Geste ansehen.

Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Wenn ich jedoch als AN zu Mehrarbeit vom AG verdonnert werde, die dann auch tatsächlich als Überstunden ausgezahlt werden, dann hat man ja keinen Grund die Arbeitszeit zu verlängern, ausser, wenn man Planbarkeit haben möchte.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MeTe am 01.09.2025 14:34
Zitat
Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Bin da immer wieder erstaunt über solche Aussagen. Ist das wirklich so? Ich hab schon mal in einem Monat allein über 100h angeordnete Mehrarbeit abgeleistet, zusätzlich zu den regulären Vollzeit-39h und evtl. anfallenden Gleitzeitstunden. (Und ja das geht, gibt genug Ausnahmefälle die man ggf. ziehen kann um die 48h pro Woche auszuhebeln, siehe insb. §15 ArbZG)

Und dann lese ich wieder hier dass es angeblich Meharbeit kaum geben würde. Mir scheint manchmal es gibt nicht "den" öD sondern viele öffentliche Dienste.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 01.09.2025 16:46
Zitat
Mehrarbeit hat doch kaum eine in der Verwaltung i. öD, die machen halt nur freiwillig Gleitzeitstundenansammlung.

Bin da immer wieder erstaunt über solche Aussagen. Ist das wirklich so? Ich hab schon mal in einem Monat allein über 100h angeordnete Mehrarbeit abgeleistet, zusätzlich zu den regulären Vollzeit-39h und evtl. anfallenden Gleitzeitstunden. (Und ja das geht, gibt genug Ausnahmefälle die man ggf. ziehen kann um die 48h pro Woche auszuhebeln, siehe insb. §15 ArbZG)

Und dann lese ich wieder hier dass es angeblich Meharbeit kaum geben würde. Mir scheint manchmal es gibt nicht "den" öD sondern viele öffentliche Dienste.
Natürlich gibt es angeordnete Mehrarbeit.
Aber eher selten, bzw die meisten Reden von Mehrarbeit, meinen aber Gleitzeit, die sie unangeordnet vor sich hinschieben.
In meinem Bundesland ist der PR bei angeordneter Mehrarbeit in der Mitbestimmung, weswegen es ungern gemacht wird, da es echte Gründe ausserhalb von Minderbesetzung geben muss und es damit auch gut landesweit dokumentiert ist.
Von daher kann ich nur aus meinem Land und Ressorts berichten.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: Kryne am 04.09.2025 11:46
Ich sehe nicht, dass diese Regelung jemals bei uns Anwendung finden wird.

Gibt hier im Haus schon die Verfügung an die Vorgesetzten, dass "Überstunden" nur angeordnet werden dürfen, wenn diese innerhalb der nächsten Woche direkt wieder abgebaut werden, damit keine Ansprüche auf Zuschläge entstehen.

Man setzt drauf, dass Mitarbeiter gewisse Spitzen selbstständig über ihre Gleitzeit (kostenlos) mit auffangen und wo das nicht (mehr) gemacht wird, wird in Kauf genommen, dass dann halt Arbeit einfach mal liegen bleibt.
Titel: Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2025 12:08
Und das ist ja auch sinnvoll, wie das bei euch gehandhabt wird.
Der AG entscheidet ob er Bedarf hat für mehr Arbeitszeit und gibt dem AN die Freiheit seine Arbeitszeit frei nach seinen Bedürfnissen zu gestallten.
Kurzfristige Spitzen die notwendigerweise abgefangen werden müssen, werden angeordnet, wenn der AN es nicht freiwillig macht. Dauerhafte AN Mangel wird durch priorisieren, als nicht existent umdeklariert.
Bleibt halt der Bauantrag etc. liegen, ist egal.
Oder der Förderantrag, auch egal, dass dann die Mio von der EU nicht kommt.
Alles nur eine Frage der Prio des AGs.