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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Korkenzieher am 21.08.2025 16:02

Titel: TVL vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht
Beitrag von: Korkenzieher am 21.08.2025 16:02
Hallo liebe Forummitglieder,
das Thema: "TVLÖD vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" ist leider schon geschlossen, ich wollte berichten wie es weitergeht, und Eure Meinung erfragen!
Ich war dann beim Anwalt, da mein AG nicht auf meine Schreiben (5) geantwortet hat, auch das Hinzuziehen des PR hatte nichts gebracht. Auch auf das Schreiben des Anwaltes hat der AG nicht reagiert, so ging das dann vors Arbeitsgericht.
Die Güteverhandlung hat schon stattgefunden, der AG hat hier keinen Gütevorschlag gemacht, seine Stellungsnahme auch erst einen Tag vor dem Termin an Gericht geschickt.
Der Richter hat festgehalten dass nun alles am Direktionsrecht hänge, ob also die Übertragung der Tätigkeit durch das Direktionsrecht gedeckt sei.
Es geht darum dass in einem Krankenhaus der Nachtdienst einer bestimmten Station PDL-Aufgaben übernimmt, also eine höherwertige Tätigkeit. Der betroffene Nachtdienst muß dann bei Personalausfall und anderen wichtigen Überwachungsaufgaben schlafende Bereitschaften wecken und/oder Personal von anderen Stationen abziehen und denen einen anderen Arbeitsort für die jeweilige Nacht zuweisen, oft gegen deren Willen
Die Nachtdienste haben Kr 7/8 die PDL Kr 17. Die Übertragung erspart der Klinik einen PDL-Bereitschaftsdienst, den es sonst nur über das Wochenende zur Tageszeit gibt, da erhält die jeweilige PDL 60.- Euro pro Anruf. Nach dem was ich gelesen habe ist das Direktionsrecht an die Entgeldgruppe gebunden, insofern wäre die Übertragung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich und müßte natürlich vergütet werden.... 

Danke und Grüße
Titel: Antw:TVL vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht
Beitrag von: Organisator am 21.08.2025 16:25
Nach dem was ich gelesen habe ist das Direktionsrecht an die Entgeldgruppe gebunden, insofern wäre die Übertragung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich und müßte natürlich vergütet werden.... 

Ohne das vorangegangene Thema zu kennen:

Der Arbeitgeber darf andere Tätigkeiten übertragen, solange das nicht eingruppierungsrelevant ist. Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zieht keine Änderung der Eingruppierung nach sich und ist somit vom Direktionsrecht gedeckt.
Hier wäre lediglich zu prüfen, ob bei einer dauerhaften Übertragung der Tätigkeit eine höhere Eingruppierung vorhanden wäre; dann ergibt sich ein Anspruch auf eine Zulage.

Weiterhin ist es auch möglich, dass die dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit aufgrund des (zu geringen) Zeitanteils ebenfalls keine Änderung der Eingruppierung zur Folge hätte.

Im konkreten Fall wäre zu prüfen, in welchem Zeitumfang Tätigkeiten der PDL übertragen werden und ob dies Auswirkungen auf die Eingruppierung hätte.
Titel: Antw:TVL vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht
Beitrag von: Rowhin am 21.08.2025 16:55
Zur Referenz: Der vorherige Thread (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125704.0.html).

Du sagst:

Zitat
Der Richter hat festgehalten dass nun alles am Direktionsrecht hänge, ob also die Übertragung der Tätigkeit durch das Direktionsrecht gedeckt sei.

Ist die Sache damit für das konkrete Verfahren abgeschlossen oder hat man dir bereits mitgeteilt, wie es weitergeht?
Titel: Antw:TVL vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht
Beitrag von: Korkenzieher am 22.08.2025 13:42
@Rowhin, Danke für die Verlinkung! Es gibt im November dann die Hauptverhandlung mit dem vorgegebenen Thema Direktionsrecht. Wir machen das seit 2018 und wie im anderen Thread schon beschrieben will die Mehrheit diese Tätigkeit nicht mehr machen, weil zuviele Konflikte entstehen. Und es ist ja auch extrem ungerecht dass nur eine Station diese Tätigkeit ausführen muß. Wenn das rechtens wäre, dann könnte der AG ja einfach alle PdL-Tätigkeiten delegieren, jeden Tag einem anderen, dann könnte er die PdL einsparen....