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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BinaH am 23.08.2025 16:55
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Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 15 Jahren in der Landesverwaltung.
Ich werde mich in der nächsten Woche einer größeren OP unterziehen und mehrere Monate arbeitsunfähig ausfallen.
Nun zu meiner Frage: von Mitte Juli - Mitte August war ich in Elternzeit, ab nächster Woche werde ich AU sein und im September ins Krankengeld fallen. Wie wird nun der Zuschuss berechnet? Hat die Elternzeit Auswirkungen auf die Berechnung oder bekomme ich die Aufstockung zum normalen Nettogehalt? Kann da jemand helfen?
Vielen Dank und Grüße
Bina