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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: sable12 am 25.08.2025 18:14
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Hallo,
leider ist es so, dass bei mir eine Gehaltspfändung ansteht. Zu pfänden gibt es erstmal nichts, da ich nur Teilzeit (24 Std) arbeite und 3 kleine Kinder habe und unter der Pfändungsgrenze liege. Trotzdem wird mein Arbeitgeber eine Stadt ( ca. 60.000 €) vom Gericht angeschrieben. Wer erfährt alles davon neben Bezüge- und Personalstelle? Auch mein Amtsleiter und die Sachgebietsleitung? Es ist so eine blöde Sache, die durch meine eigene Dummheit und meinen Ex entstanden ist.
Danke schon mal und viele Grüße!
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Eigentlich dürfte nur deine Bezügestelle, also das Personalamt angeschrieben werden zwecks Umsetzung. Alles andere sollte dem Datenschutz unterliegen.
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Ok, danke schon mal. Will einfach nicht, dass das so die Runde macht.
Statt 60.000 € wollte ich 60.000 Einwohner schreiben 🙈
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Ja. der Vorschreiber schrieb aber eigentlich.
Ich kann nur von unserem Haus sprechen aber hier haben auch andere Stellen/Personen in Personalangelegenheiten Einblick. Zum Beispiel Controlling hat alle Personaldaten da sie diese für Auswertungen und Nachweise an anderen Stellen benötigen. Finanzabteilung hat ebenfalls Einblick und weiß auch was wer verdient und in welcher EG/Stufe jeder Mitarbeiter ist. Auch hier werden die Daten benötigt für Rückstellungen (Urlaub, ZEitguthaben, Dienstjubiläum, etc.)
In unserer Personalabteilung werden nämlich keinerlei Auswertungen gemacht. Bzw. Irgendetwas gerechnet.
Auch die IT hat Zugriff auf alle diese Daten.
Unser Direktor hat also ebenfalls Zugriff auf Personaldaten.
Ob ihn das interessiert, kann ich jedoch nicht sagen.
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Evt. wird im November mit der JSZ tatsächlich gepfändet, die unterliegt im Gegensatz zum Weihnachtsgeld nicht dem Pfändungsschutz.
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Je nachdem was deine Tätigkeiten sind, erfahren auch deine direkten Vorgesetzen davon. Dies ist dann der Fall, wenn du mit Zahlungen befasst bist. Hier kann es passieren, dass Du diese Tätigkeiten nicht mehr ausführen darfst.