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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Sachse90 am 26.08.2025 08:28

Titel: [TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Sachse90 am 26.08.2025 08:28
Guten Morgen in die Runde,

für die Thüringer habe ich eine interessante Petition gefunden und drücke die Daumen, dass genügend Mitzeichner zusammen kommen:

https://petitionen.thueringer-landtag.de/petition/anpassung-des-thueringer-laufbahngesetzes-fuer-die-zugangsmoeglichkeit-zum-gehobenen-dienst-mit-fortbildungslehrgang-ii-bzw-verwaltungsbetriebswirt-vwa

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Threadtitel angepasst.
Titel: Antw:[TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Zauberberg am 26.08.2025 12:07
Interessant !

Denke es wird da ein sehr dickes Brett zu bohren sein.

In der Zeit wo sich doch tatsächlich eine Besinnung darauf stattfindet, nur Beamte zu ernennen wo hoheitliche Aufgaben vorliegen, schwer.

Was dafür spricht ist dann die Praxis wie in Bremen, dort werden Lehrer verbeamtet, weil Niedersachsen  regelmäßig verbeamtet und es sich Bremen nicht leisten kann, vor dem Konkurrenzdruck , nicht zu verbeamten.

Titel: Antw:[TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Organisator am 26.08.2025 15:19
Genau - Anforderungen immer weiter senken und sich am besten dann noch beschweren, dass die Leistungen der Beamten sich ebenfalls senken.
Titel: Antw:[TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Nanny am 27.08.2025 08:03
Genau - Anforderungen immer weiter senken und sich am besten dann noch beschweren, dass die Leistungen der Beamten sich ebenfalls senken.

Das sehe ich genauso. Für mich gibt es da auch überhaupt keinen Änderungsbedarf. 
Titel: Antw:[TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Zauberberg am 27.08.2025 09:45
So sieht es aus ! Eine Beamtenausbildung sollte sich jeder gönnen.
Am Ende sitzt man (zumindest in Bremen) gemeinsam mit Angestellten in den Aufstiegslehrgängen, vom mittleren in den gehoben (häufig)oder vom gehobenen in einer Qulifizierung in den höhren Dienst (eher selten, weil dort dann wieder gesplittet wird).
Titel: Antw:[TH] Petition Anerkennung FL II/ VWA im ThürLaufbG zwecks Verbeamtung
Beitrag von: Thomber am 27.08.2025 11:04
Der Durchlass vom Bereich mD in gD ist bei vielen Dienstherren/ Arbeitgebern seit vielen Jahren gegeben. Nicht im Einzelfall, sondern es gibt reguläre Aufstiegsverfahren und laufbahnrechtliche Regelungen dazu. Bei der Polizei z.B. gilt, wenn du 30 Jahre als bist und Note X bekommen hast, ist das Aufstieg möglich…
Einen vergleichbaren einfachen Durchlass vom gD zum hD gibt es nicht, sodass der Bereich des gD immer enger wird. Immer mehr Personal strömt nach und die, die regulär mit Abi und Diplom in den gD gelangt sind und bei weitem nicht die A12 oder gar A13 je erreichen durften, sind unheimlich erfreut.
Wenn jetzt der Durchlass noch weiter geöffnet wird, wird das Auswirkungen nicht nur auf die Attraktivität des gD für Abiturienten haben und was das bedeutet mag sich jeder selbst überlegen.